Dreiteilungsmethode des BGH ist verfassungswidrig – jetzt Abänderungsantrag richtig stellen

Selten schafft es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf die erste Seite der Bild-Zeitung. Aber mit diesem Urteil war es soweit: „NEUES GRUNDSATZ-URTEIL ZUM UNTERHALT: Das muss ich als Geschiedener jetzt wissen!“ Und die Telefone stehen nicht mehr still: Der Beratungsbedarf ist immens, denn viele geschiedene Ehefrauen hoffen jetzt auf mehr Geld.

Dass sich diese BVerfG-Entscheidung allerdings ausschließlich auf Fälle auswirkt, in denen die geschiedene Ehefrau vorrangig ist – das erfahren Sie schon jetzt hier auf familienrecht.de. Ist eine Abänderung der früheren Entscheidung möglich, dann sollten Sie dies sofort beantragen. Denn seit Bekanntgabe des Urteils kann der erhöhte Unterhalt geltend gemacht werden. Auch dafür hat die Redaktion von Familienrecht.de bereits ein Antragsmuster vorbereitet, das Sie jetzt hier gratis herunterladen können.