Im März geht es los: Der Grundfreibetrag wird erhöht!

Schon lange steht die Regierung in der Pflicht, die steuerlichen Grundfreibeträge anzuheben und damit an das Existenzminimum anzupassen. Jetzt gibt es endlich ein konkretes Signal aus Berlin.

Grundfreibetrag: Die Regierung in der Pflicht

Der 10. Existenzminimumbericht legt es offen: Der steuerliche Grundfreibetrag ist derzeit niedriger als das sächliche Existenzminimum. Dabei ist es verfassungsrechtlich geboten, den Grundfreibetrag an das Existenzminimum anzupassen.

Die Zahlen im Einzelnen:

Für 2015 wird das sächliche Existenzminimum eines Alleinstehenden mit 8.472 Euro angegeben. Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt dagegen nur 8.354 Euro.

Für 2016 wird das sächliche Existenzminimum eines Alleinstehenden mit 8.652 Euro angegeben.

Das sächliche Existenzminimum eines Kindes beträgt nach Angaben der Regierung in diesem Jahr 4.512 und im nächsten Jahr 4.608 Euro. Der steuerliche Freibetrag eines Kindes (Kinderfreibetrag) macht dagegen nur 4.368 Euro aus. Bei Kindern tritt noch ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.640 Euro hinzu.

 

Abstimmung über höhere Familienleistungen bis Ende März

Nun will sich die Regierung über die Verbesserung der Familienleistungen abstimmen, und zwar bis spätestens Ende März. Damit stehen die Aussichten gut, dass die jeweiligen Freibeträge für das sächliche Existenzminimum eines Erwachsenen (Grundfreibetrag) und eines Kindes (Kinderfreibetrag) in naher Zukunft tatsächlich angehoben werden.

In diesem Zusammenhang wird es sicher auch erneute Veränderungen bei der Düsseldorfer Tabelle zur Errechnung des Unterhalts geben. Außerdem muss mit dem Kinderfreibetrag auch das Kindergeld steigen.

Wir halten Sie darüber auf Familienrecht.de auf dem Laufenden.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 69, vom 5.2.2015

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