FamFG, Familienverfahrensgesetz und FGG Reform 2009:
Jetzt kostenlose Broschüre downloaden

 

Der 3 Minuten FamFG-Spezial-Report:
„So haben Sie das FamFG sicher im Griff.“

Und ganz nebenbei…

  • erhöhen Sie den Wert Ihrer Beratungsleistung,
  • federn Sie den steigenden Konkurrenzdruck ab,
  • steigern Sie Ihr Ansehen.“

Als kompetenter Rechtsanwalt sollten Sie eigentlich jetzt schon wissen was noch gültig ist und was auf Sie zukommt.

Während bisher selbst Experten kaum richtig durchblicken, da in einigen Verfahren das FGG (Gesetz über Angelenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) gilt und in anderen die ZPO (Zivilprozessordnung), erleichtert das FamFG (Familienverfahrensgesetz) allen Beteiligten den Zugang zum Recht.

Jetzt stehen Sie vor der folgenden Situation: In allen laufenden Verfahren gelten noch die alten Verfahrensordnungen, aber am 01.September 2009 tritt das FamFG in Kraft.

Wie Sie das alte Recht (FGG/ZPO)
und das neue FamFG unter einen Hut kriegen

Beispiel: Es gilt für Altverfahren das alte Recht weiterhin. Aber Mandanten, die jetzt in das Trennungsjahr gehen, werden bereits nach dem neuen FamFG geschieden.

Im Klartext, es laufen für eine bestimmte Zeit die Verfahrensordnungen von FGG bzw. ZPO und FamFG parallel. Dies sorgt für Verwirrung und Unsicherheit.

Damit Sie das FGG/die ZPO und das FamFG leicht unter einen Hut kriegen, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Thema in dem exklusiven FamFG-Spezial-Report zusammengestellt – und das Gute daran: Es kostet Sie keinen Cent!

 

Ohne Zitterpartie die Übergangszeit zur FGG-Reform meistern

Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie jetzt einwerfen, dass Ihnen die Familienrichter während der Übergangszeit der FGG-Reform sicherlich einen Hinweis erteilen.

Dennoch, verlassen Sie sich nicht darauf:

Ein falsch gestellter Antrag kann schnell abgewiesen werden, je nachdem an welchen Richter Sie geraten.

Ein neuer Antrag kostet Sie dann wieder viel Zeit. Und schadet dabei zusätzlich Ihrem guten Ruf, wenn sich herumspricht, dass Sie schlecht informiert vor Gericht erscheinen.

Deshalb mein Tipp:

Machen Sie sich so schnell wie möglich mit den Neuerungen zum FamFG vertraut und schließen Sie gleich vorweg jegliche Entscheidungsunsicherheit aus.

„Ja, ich weiß“, werden Sie jetzt sagen, “der tägliche Kanzlei-Stress. Und dann soll ich mich noch mit dem bald nicht mehr gültigen FGG und zugleich mit dem FamFG befassen?“

So machen Sie sich mit den neuen Regelungen zum FamFG vertraut,
ohne zusätzlichen Kanzlei-Stress

Ihnen und vielen Ihrer Kollegen geht es sicher ähnlich.

Hier eine Klageschrift verfassen, da einen Antrag stellen. Wegen einer Familienstreitsache zum Gericht hetzen und die Klage einer Mutter wegen säumigem Unterhalt durchboxen.

Und schon ist der Tag gelaufen.

Sehen Sie, genau deswegen ist der kostenlose FamFG-Spezial-Report für Sie geradezu ideal geeignet:

Der FamFG-Spezial-Report kommt direkt zur Sache.
Nur 3 Minuten und Sie wissen Bescheid.

Einfacher und bequemer geht es wirklicht nicht, sich mit dem FamFG anzufreunden.

 

Unter anderem versorgt Sie der FamFG-Spezial-Report mit Fachwissen wie zum Beispiel:

  • Beteiligte bei Familienstreitsachen und ihre Stellung
  • Zuständigkeiten großes Familiengericht
  • Verfahrensablauf beim Familiengericht
  • Verfahrensbeteiligte: Wer kann teilnehmen und wer muss
  • Neues Rechtsmittelsystem (Beschwerden)
  • Neue Begrifflichkeiten, z.B.: früher Klage, bald Antrag oder bisher Prozesskostenhilfe, demnächst Verfahrenskostenhilfe
  • Beschleunigungsgebot: Kinder betreffende Verfahren sollen schneller ablaufen
  • Belange der Kinder: Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte älterer Kinder werden verstärkt

Außerdem bekommen Sie Antworten auf Fragen wie diese:

  • Welche Anträge muss ich stellen und wie formuliere ich sie richtig?
  • Welche Rechtsmittel kann ich ergreifen?
  • Worauf muss ich ganz besonders achten, wenn es ums Sorge- und Umgangsrecht geht?

 

Durch den FamFG-Spezial-Report ersparen Sie sich staubtrockene Rechts-Wälzer-Infos sowie zeitraubendes Zusammensuchen von Informationen auf zweifelhaften Internet-Seiten.
Auf diese nervige Tortur und die daraus resultierenden leidvollen Erfahrungen können Sie getrost verzichten.

Und weil der FamFG-Spezial-Report Ihnen direkt zeigt, worauf Sie gerade jetzt in der Übergangszeit besonders achten müssen, vermeiden Sie peinliche Fehler.

Mehr zufriedene Mandanten durch kompetente Beratung

Die Gesamtanzahl der zugelassenen Rechtsanwälte am 1.1.2009 betrug 151.209 – Tendenz steigend.

Ergo, immer stärker ist Ihr unternehmerisches Geschick gefragt. Gelingt es Ihnen, Ihr Fachwissen und Ihre Beratungsleistungen ertragreich zu „vermarkten“, dann sind Sie bestens gegen die Vielzahl Ihrer Mitbewerber gerüstet.

Der FamFG-Spezial-Report gibt Ihnen den entscheidenden Informationsvorsprung.
Nutzen Sie ihn.

Gerade jetzt in der Übergangsphase ist noch genügend Zeit, sich das nötige Know-how zum neuen Familienverfahrensrecht an zu eignen.

Nutzen Sie diese:

 

Sie wissen, wie Sie:

  • Ihren Mandanten neue Lösungsansätze anbieten.
  • durch die beschleunigte Bearbeitung mehr Mandanten in kürzerer Zeit zu deren Recht verhelfen.
  • sich mit den neuen FamFG – Regelungen noch kompetenter für Ihre Mandanten einsetzen.
  • sich gezielter auf jede Verhandlung vorbereiten.

Unterm Strich beweisen Sie Ihren Mandanten, dass sie mit Ihnen die beste Wahl getroffen haben. Weil Sie hervorragend vorbereitet deren Rechte vor Gericht durchsetzen. Und zufriedene Mandanten sprechen gerne darüber.

Diese Art der Werbung bezeichnen Fachleute als Empfehlungsmarketing, weil es ein wirksames und nachhaltiges Kundenakquise-Instrument ist. Besser bekannt unter dem Namen „Mund zu Mund Propaganda“.

Dadurch steigt Ihr Ansehen, das sich letztendlich in barer Münze auszahlt.
Ein entscheidender Baustein dazu ist der FamFG-Spezial-Report. Er unterstützt Sie mit einem hochwirksamen Extrakt an FamFG Informationen, inklusive wertvoller Praxishinweise.