FamFG ermöglicht Abtrennung des Versorgungsausgleichs

Mittlerweile habe Sie bereits die wichtigsten Änderungen im Zusammenhang mit dem neuen FamFG kennen gelernt. In der heutigen Ausgabe geht es darum, was sich mit dem FamFG beim Versorgungsausgleich ändert.

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Schnellere Scheidung mit dem neuen FamFG

Das FamFG erleichtert die Abtrennung des Versorgungsausgleichs aus dem Gesamtverfahren. Der Vorteil ist, dass durch diesen Passus im FamFG Ehen schneller geschieden werden können. Es ist zu erwarten, dass Ihre Mandanten diese Änderungen im FamFG begrüßen werden.

   
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Reformierten Versorgungsausgleich! (KomRefVA)

   
         
   


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Dann dürfte auch die Voraussetzung für die Abtrennung des Versorgungsausgleichs kein Problem sein. Das FamFG schreibt nämlich vor, dass für die Abtrennung des Versorgungsausgleichs die Ehegatten die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorgenommen haben und übereinstimmend die Abtrennung beantragen. Zudem verlangt das FamFG eine Frist von drei Monaten, die grundsätzlich mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags beginnt.

Das FamFG sagt außerdem, dass bei einem verfrühten Scheidungsantrag die Frist erst mit Ablauf des Trennungsjahres beginnt. Warum das FamFG eine Frist vorschreibt? In dieser Zeit soll das Gericht die erforderlichen Auskünfte im Versorgungsausgleich einholen können. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Versicherungskonten der Ehegatten geklärt sind.

Mit dem neuen FamFG können Ehen schon nach drei Monaten entscheidungsreif sein, wenn die Ehepartner einen gemeinsamen Abtrennungsantrag stellen.

Im Durchschnitt dauerte ein Verfahren vor der Einführung des FamFG 10,7 Monate. Nach der Einführung des FamFG ist mit erheblichen Verkürzungen zu rechnen. Erfahrungsgemäß kam es zu der langen Verfahrensdauer meist aufgrund des nicht abgeschlossenen Versorgungsausgleichs.

PS: Nur wenn Sie die Änderungen des FamFG kennen, haben Sie die notwendige Rechtssicherheit, um Ihre Mandanten wie gewohnt gut und vertrauensvoll beraten zu können. Hier finden Sie eine Auswahl an Literatur und Arbeitshilfen rund um das Familienrecht.