Neu im Güterrecht: Auskunftspflicht und Belegansprüche

Lohnt es sich, den Zeitpunkt der Trennung eines Mandanten herauszuschieben? Nach der Reform im Güterrecht kann man diese Frage eindeutig mit Ja beantworten. Nach neuem Güterrecht sind nämlich die Auskunfts- und Belegansprüche erheblich erweitert worden. Da kann es sich lohnen, die Trennung zu verschieben, um Beweise zu sammeln.

Vor der Reform im Güterrecht waren die Auskunftsrechte sehr eingeschränkt. Auskünfte zum Endvermögen waren verpflichtend. Ging es jedoch um das Anfangsvermögen, um das Vermögen zum Trennungszeitpunkt beziehungsweise den Beleganspruch mussten die Mandanten der Gegenseite nichts dazu sagen. Das ändert sich durch die Reform und das neue Güterrecht. Die Auskunftsrechte wurden erheblich erweitert und sind jetzt zu allen oben genannten Bereichen verpflichtend.

Das neue Güterrecht schreibt vor, wann eine Auskunft fällig wird. Die Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt ist beispielsweise schon bei der Trennung fällig. Diese Bestimmung im neuen Güterrecht wirkt sich direkt auf Ihre Arbeit aus.

Mandanten im neuen Güterrecht besser beraten

Setzt ein Mandat Sie über eine mögliche Trennung in Kenntnis, sollten Sie unbedingt darauf hinweisen, dass es Sinn machen kann, den Trennungszeitpunkt zu verschieben, um Beweise zum Vermögen zu sichern. Laut neuem Güterrecht sind beispielsweise Fotokopien von Bankunterlagen oder Versicherungspolicen erlaubt.

Sprechen Sie mit Ihrem Mandanten über mögliche Beweise. Diese erleichtern es später zu verdeutlichen, dass die Auskunft der Wahrheit entspricht.

   
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Während noch im alten Güterrecht der Trennungszeitpunkt eine untergeordnete Rolle spielte, kommt diesem nach neuem Güterrecht eine erheblich größere Bedeutung zu. Eine Auskunft zum Trennungszeitpunkt setzt die Trennung tatbestandlich voraus. Das neue Güterrecht schreibt vor, dass im Streitfall derjenige, der eine Auskunft haben möchte, den Trennungszeitpunkt beweisen muss, zum Beispiel durch einen Trennungsbrief per Einschreiben oder per Boten, der gleichzeitig als Zeuge dient.

Erklären Sie Ihren Mandanten, dass nach neuem Güterrecht bei einer Trennung in der Ehewohnung zunehmend Probleme auftreten können.

Die richtigen Worte im neuen Güterrecht

Wie fordern Sie die Gegenseite zu einer Auskunft nach neuem Güterrecht auf? Hier ein Formulierungsvorschlag:

Hiermit haben wir Sie aufzufordern, Auskunft über den Bestand Ihres Anfangsvermögens am […] und Ihres Endvermögens am […] zu erteilen. Für den Eingang dieser Auskunft notieren wir uns eine Frist zum [zwei Wochen, taggenau] bei Vermeidung gerichtlicher Klage.

Oder so:

Sie leben mit unserer Mandantschaft seit dem […] getrennt. Die Trennung wurde wie folgt herbeigeführt (Ausführungen hierzu) und mit Schreiben vom […] zu Beweiszwecken nochmals dokumentiert:

Hiermit haben wir Sie aufzufordern, Auskunft über den Bestand Ihren Vermögens am […] zu erteilen.