Dauerstreitpunkt: Pfändbarkeit von Kindergeld und anderen Geldleistungen für Kinder

Als Anwalt wissen Sie: Patchwork sorgt oft für Zündstoff – auch beim Thema Kindergeld. Was zum Beispiel, wenn eines der Zahlkinder vollstreckt? Welcher Betrag ist pfändbar? Was ist, wenn die erstgeborene Tochter aus der vorigen Ehe den Zählkindervorteil vollstreckt? Und wie sieht das Pfändungsverfahren konkret aus?

Drängende Fragen zur Pfändung von Kindergeld – so bereiten Sie sich vor

Ein gar nicht so seltener Fall: Ein Paar hat vier gemeinsame Kinder. Darüber hinaus hat der Vater aus seiner ersten Ehe eine Tochter, die bei ihrer leiblichen Mutter lebt. Der Mann erhält für die vier Kinder seiner jetzigen Beziehung Kindergeld.

In der neuen Familie läuft es nicht ganz rund und eines der Zahlkinder vollstreckt. Das wirf jede Menge Fragen auf: Welcher Betrag ist pfändbar? Was ist, wenn die erstgeborene Tochter aus der vorigen Ehe den Zählkindervorteil vollstreckt? Und wie sieht das Pfändungsverfahren konkret aus?

Antworten hierzu bietet Ihnen unser neuer Spezialreport „Pfändbarkeit von Geldleistungen für Kinder“ – selbstverständlich auf Basis der neuen, seit dem 1. Januar 2016 geltenden Werte. Als Leser von Familienrecht.de erhalten Sie diesen aktuellen Spezialreport kostenlos. Laden Sie Ihr Exemplar jetzt herunter!

 

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