Wie Sie als Anwalt von der Mediation profitieren

Das Mediationsgesetz ist seit einigen Monaten in Kraft. Die außergerichtliche Streitschlichtung bekommt in Deutschland einen immer größeren Stellenwert. Haben Sie als familienrechtlich tätiger Anwalt auch schon mit dem Gedanken gespielt, die Mediation auszuüben? In diesem Artikel finden Sie einige weitere Anstöße, warum sich das für Sie lohnen könnte.

Das Mediationsgesetz ist am 26.07.2012 in Kraft getreten. Doch nicht erst seit diesem Tag ist die außergerichtliche Streitbeilegung eine feste Größe im Familienrecht.

Schon seit der Reform zum 01.09.2009 begegnet Ihnen die Mediation im Anwaltsalltag fast zwangsläufig: Laut § 135 Abs. 2 FamFG soll das Gericht den Ehegatten in geeigneten Fällen eine außergerichtliche Streitbeilegung anhängiger Folgesachen vorschlagen.

Was also liegt näher, die Gelegenheit zu ergreifen und sich als Anwalt zusätzlich zum Mediator ausbilden zu lassen? Es gibt mehr und mehr Mandanten, die in die Mediation gehen möchten – oder denen das aufgrund der Fallkonstellation zu raten wäre.

 

„Schadet Mediation nicht den Rechtsanwälten?“

Trotz allem hält sich das hartnäckige Vorurteil, dass die Mediation den Rechtsanwälten schaden könnte: Viele Kollegen fürchten um lukrative Honorare, die sie mit einem streitigen Verfahren erzielen. Doch das ist zu kurz gedacht.

Denn ein Mandant, der zu Ihnen in die Kanzlei kommt, möchte vor allem eins: Nämlich, dass Sie als Anwalt sein Problem möglichst schnell und kostengünstig aus der Welt schaffen.

Damit zählt letztlich nur, ob es Ihnen über die Mediation gelingt, Konflikte kostengünstiger und schneller zu lösen als durch gewöhnliche Verhandlungen und Gerichtsverfahren.

Ein Mediationsverfahren von der Idee bis zum Abschluss dauert in der Regel weniger lange als ein Gerichtsverfahren und ist in der Summe aller Kosten (einschließlich derer der beratenden Anwälte) in der Regel preiswerter.

Wer Mediation anbietet, ist klar im Vorteil

Deshalb sind Sie gegenüber anderen Anwälten eindeutig im Vorteil, wenn Sie neben der anwaltlichen Tätigkeit auch die Mediation anbieten. Gelingt es Ihnen, Ihre Rolle als Berater so wahrzunehmen, dass Ihr Mandant seine Probleme mit Hilfe der Mediation zufriedenstellend löst, wird er auch mit Ihrer Leistung als Anwalt zufrieden sein. Zufriedene Mandanten kommen wieder bzw. empfehlen weiter.

Der Einsatz von Mediation trägt also erheblich zur Mandantenbindung und -Neugewinnung bei. Umso mehr, da Mandanten in Zukunft wegen der zunehmenden Öffentlichkeitswirkung explizit Mediation fordern werden. Dann wird es schwer sein, den Mandanten zufriedenzustellen, indem man ihm etwas anderes „verkauft“.

Die Befürchtung, Mediation koste die im streitigen Verfahren erzielbaren Honorare, ist daher zu kurzsichtig.

Interessenkonflikt Mediator – Anwalt

Unbegründet ist außerdem die Sorge, der Mediator werde, wenn er zugleich Anwalt ist, das Mandat an sich reißen. Anwälte als Parteivertreter und Mediatoren haben völlig unterschiedliche Aufgaben.

Der Mediator darf aufgrund eines Interessenkonflikts ohnehin keinen der Mediationsklienten in derselben Angelegenheit anwaltlich beraten oder vertreten.

Denn wer in einer Angelegenheit als Parteivertreter vorbefasst war, kann später nicht Mediator sein, und wer als Mediator tätig war, kann nicht anschließend Parteivertreter sein.

Martina Mainz-Kwasniok, Rechtsanwältin und Mediatorin, Fachanwältin für Familienrecht