Rom III und Internationale Scheidung – gratis Checkliste downloaden

So profitieren Sie von den Regeln der Rom III-Verordnung!

Unsere Familienrechts-Experten haben die Reform rund um Rom III ausführlich begleitet – und stellen Ihnen hier als Quintessenz eine exklusive Arbeitshilfe als Gratis-Download zur Verfügung!

Mit der Checkliste zur Rom III-Verordnung

  • lösen Sie binationale bzw. internationale Scheidungsfälle schneller und einfacher
  • erschließen Sie in 3 Minuten, welches Recht Sie bei Ihrem Mandanten anwenden
  • haken Sie im Mandantengespräch Punkt für Punkt und ganz bequem die elementaren Kriterien der Rom III-VO (Rom III Verordnung) ab

Und: Durch die universelle Geltung der Rom III-Verordnung greift die Checkliste auch bei Nicht-EU-Ausländern – und damit z.B. bei türkischen Scheidungsfällen, mit denen Sie als Familienrechtler in Deutschland häufig zu tun haben.

 

Ihre Gratis Checkliste zur Rom III-Verordnung – so einfach kann Familienrecht sein!

Vorbei sind die Zeiten, in denen Sie stundenlang darüber nachgrübeln mussten, welches Scheidungsrecht bei Ihrem Mandanten zur Anwendung kommt. Die Rom III-Verordnung spricht endlich Klartext.

Vergessen können Sie auch den Ärger, den das sogenannte Forum Shopping im Eherecht verursachte: Wenn ein Ehepartner etwa versuchte, durch Ausnutzen der alten Regeln ein Verfahren im Ausland zu „ergattern“, das für ihn am günstigsten war.

Rom III macht damit Schluss. Ob Ihre Mandanten aus Italien, den Niederlanden, Belgien oder der Türkei kommen: Alles, was Sie heute zur Bestimmung des Scheidungsrechts brauchen, passt auf eine einzige DIN A4-Seite – Ihre Gratis Checkliste zur Rom III-Verordnung!

Überzeugen Sie sich selbst – absolut kostenlos und unverbindlich!

 

Rom III: internationale Scheidungsfälle im Handumdrehen meistern

Schon der erste Grundsatz der Rom III-Verordnung macht vieles einfacher: Nach Rom III können die Eheleute unter eindeutig definierten Kriterien das Recht wählen, nach dem ihre Ehe geschieden werden soll.

Welche Kriterien das sind, sehen Sie auf einen Blick in unserer Gratis Checkliste für das Mandantengespräch internationale Scheidung.

Und wenn die Eheleute das Wahlrecht nicht nutzen? Dann haken Sie Punkt für Punkt einfach das Stufenschema der Checkliste ab – und nach wenigen Minuten wissen Sie ganz automatisch, welches Recht zur Anwendung kommt.

Probieren Sie es doch einfach aus, mit diesem Beispielfall:

Frau und Herr Öztürk sind beide türkische Staatsangehörige und leben seit 3 Jahren in Italien. Nach der Trennung zieht Herr Öztürk nach Österreich, Frau Öztürk aber bleibt in Italien. Nach 9 Monaten stellt Herr Öztürk in Österreich einen Scheidungsantrag.

Frage: Gilt nach der Rom III-Verordnung türkisches, italienisches oder österreichisches Scheidungsrecht? Und wie würde die Lösung lauten, wenn Frau Öztürk nach der Trennung in die Türkei ziehen würde?

Laden Sie sich jetzt die Checkliste zur Rom III-Verordnung herunter – und testen Sie am Beispielfall wie einfach Sie zur Lösung kommen!

 

Die Rom III-Verordnung ist bisher in 14 Staaten in Kraft getreten: Deutschland, Frankreich, Spanien, Bulgarien, Italien, Lettland, Ungarn, Luxemburg, Malta, Rumänien, Österreich, Slowenien, Portugal und Belgien.

Durch die universelle Anwendung gilt die Rom III-Verordnung aber auch für andere Staatsangehörige – z.B. für Türken und Türkinnen, die in Deutschland ihren Aufenthalt haben.

Sie möchten wissen, was die neue Rom III-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1259/2010) im Einzelnen noch ändert? Alle Details lesen Sie im Artikel Start frei für Rom III.