7 typische Mandantenfragen zu den Kosten von familienrechtlichen Verfahren

Die Ehe liegt in Scherben, Ihr Mandant Meier kann kein Wort mehr mit seiner Frau wechseln, ohne dass ihm gleich die Zornesader schwillt. Und doch fragt er Sie noch in der Erstberatung ganz kleinlaut: Was wird mich die Scheidung kosten?

Ist es ein Wunder? Die Angst vor dem finanziellen Abstieg ist immer ein Thema, das gleich ans Eingemachte, an die eigene Existenz geht.

Jeder Ihrer Mandanten ist in dieser Situation für möglichst klare Ansagen dankbar!

 

Sehr gut ist es deshalb, wenn Sie auf die häufigsten Mandanten-Fragen zum Thema Kosten vorbereitet sind und direkt im Gespräch eine Antwort parat haben – bei der Scheidung, beim Unterhalt, beim Thema VKH usw.

So können Sie bei Ihrem Mandanten bereits eine Menge Druck rausnehmen, alleine dadurch, dass die nagende Ungewissheit ein Stück weit beseitigt ist.

Als familienrechtlich tätiger Anwalt sorgen Sie dafür, dass Ihre Mandanten einen Neuanfang machen können und wieder positiv in die Zukunft schauen. Ihre Beratung ist ganzheitlich, wenn Sie auch auf die finanziellen Sorgen Ihrer Mandanten eingehen und Planungssicherheit geben.

Auf welche typischen Mandantenfragen Sie auf jeden Fall gefasst sein sollten, erfahren Sie jetzt im folgenden Artikel!

1. Zahlt meine Familienrechtsschutzversicherung im Fall von Trennung/Scheidung?

Rechtsschutzversicherer zahlen eine erste Beratung als „Einstiegsberatung“ oft nur dann, wenn sich daraus keine weitere Tätigkeit ergibt, also kein Scheidungsauftrag, keine Unterhaltsberechnung etc. Gegebenenfalls ist ein Selbstbehalt zu beachten. In Einzelfällen haben Mandanten den Bereich des Familienrechts besser oder schlechter versichert.

2. Was kostet eine Scheidung?

Gegenstandswerte

Die Formel für den Gegenstandswert der Scheidung lautet:

3 x (Nettoeinkommen Mann + Nettoeinkommen Frau)

Die Formel für den Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs im Verbund lautet:

10 % des Gegenstandswerts der Scheidung x Anzahl der Anrechte

Der Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs ist auch dann gebührenauslösend, wenn die Ehegatten auf den Versorgungsausgleich notariell verzichtet haben, weil im Beschluss die negative Feststellung getroffen wird: „Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich findet nicht statt.“

Der Gegenstandswert erhöht sich um die Werte, um die zusätzlich gestritten wird (z.B. Zugewinn, nachehelicher Unterhalt).

Gebühren/Kosten

Es entstehen für jeden beteiligten Anwalt die 1,3-Verfahrens- und die 1,2-Terminsgebühr aus dem Gegenstandswert sowie zwei Gerichtsgebühren.

Zu den Gerichtsgebühren zählen auch Gutachterkosten (z.B. Wertermittlung Immobilie oder Familiengutachten im Sorgerechtsverfahren).

Die Kosten der Scheidung werden i.d.R. „gegeneinander aufgehoben“, d.h., jeder zahlt seinen Anwalt selbst und die Hälfte der Gerichtskosten.

3. Welche staatliche Finanzierung gibt es?

Außergerichtliche Beratung

Für die außergerichtliche Beratung greift Beratungshilfe, bei der es wichtig ist, dass der Berechtigungsschein die Themen benennt, über die auf Staatskosten beraten werden darf. Dann sind über einen einzelnen Schein auch mehrere Beratungsgebühren abrechenbar.

Beratung im Scheidungsverfahren

Für das Scheidungsverfahren kann Verfahrenkostenhilfe (VKH) beantragt werden. Auch der Gegner hat Recht auf VKH-finanzierten anwaltlichen Beistand im Scheidungsverfahren. Das Gesetzgebungsvorhaben, dem Antragsgegner künftig in einfach gelagerten Ehescheidungsverfahren die Beiordnung eines Rechtsanwalts versagen zu können, wurde nicht umgesetzt.

Auch in einfach gelagerten Scheidungsfällen ist es häufig das Versorgungsausgleichsverfahren, das den Mandanten allein überfordern würde. Wenn man Gegner in einem Verfahren ist, darf man auf einen Antrag hin nicht einfach schweigen – sonst verwirkt man damit das eigene Recht auf VKH.

Die VKH-Bewilligung muss auf jeden Verbundantrag erstreckt werden, weil das Gericht bei den Folgesachen nicht nur die Bedürftigkeit, sondern auch die Erfolgsaussichten prüft.

Wer VKH für ein familienrechtliches Verfahren gegen den anderen Ehegatten beantragt, muss damit rechnen, dass das Familiengericht seine Angaben zu Einkommen und Vermögen dem anderen Ehegatten zur Überprüfung zusendet, selbst wenn es in dem Verfahren nicht um unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche geht (§ 117 Abs. 2 ZPO).

Verfahren, für die VKH schwieriger zu bekommen ist

Soll das Besuchs- oder Sorgerecht durch das Familiengericht geregelt werden, ist umstritten, ob man auch dafür VKH mit Anwaltsbeiordnung bekommen wird. Oft wird darauf abgestellt, die anwaltliche Beiordnung nur zu bewilligen, wenn eine schwierige Sach- oder Rechtslage vorliegt.

Insbesondere wird von etlichen Gerichten verlangt, dass man zunächst unter Einschaltung von Jugendamt und Erziehungsberatungsstellen eine außergerichtliche Lösung sucht, bevor man sich vom Staat einen Anwalt bezahlen lässt.

4. Kann ich selbst berechnen, ob mir VKH zusteht?

Seit Januar 2015 lauten die Freibeträge:

Antragsteller selbst: 462 €
Erwerbstätigenfreibetrag: 210 €

Hinzu kommen die Wohnkosten und relevante Belastungen.

Berücksichtigt werden Unterhaltspflichten wie folgt:

der zusammenlebende Ehegatte: 462 €
sonstige unterhaltsberechtigte Erwachsene: 370 €
unterhaltsberechtigte Jugendliche (14–17): 349 €
unterhaltsberechtigte Kinder (6–13): 306 €
unterhaltsberechtigte Kinder (0–5): 268 €

Voraussetzung ist, dass die Verfahrenskosten nicht aus dem Vermögen bezahlt werden können bzw. dass dieses Vermögen rechtlich unverwertbar ist (z.B. angemessenes selbstbewohntes Eigenheim) und dass kein Verfahrenskostenvorschussanspruch gegen den Ehegatten besteht (siehe unten).

5. Ist ein Hartz-IV-Bezieher automatisch VKH-bedürftig?

Ist die Hürde der „Erfolgsaussicht“ genommen, kann die VKH-Bewilligung aber an fehlender Bedürftigkeit scheitern, selbst wenn man Sozialleistungen bezieht. Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe kann nämlich auch dann versagt werden, wenn dem Antragsteller fiktiv erzielbare Einkünfte zuzurechnen sind, weil er eine Obliegenheit verletzt hat.

6. Kann ich VKH auch dann bekommen, wenn ich ein Eigenheim habe?

Hat jemand ein Haus, das zu groß für ihn ist, kann ihm die Verfahrenskostenhilfe nur auf Basis einer „Stundung“ gewährt werden. Das ist möglicherweise dann der Fall, wenn es das Familienheim war, jetzt aber nur noch von einem Ehegatten allein bewohnt wird.

7. Was ist ein Verfahrenskostenvorschuss?

Zum einsetzbaren Vermögen i.S.d. § 115 Abs. 3 ZPO zählt auch ein realisierbarer Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den getrennt lebenden Ehegatten gem. § 1360a Abs. 4 BGB.

Voraussetzung ist natürlich, dass der Pflichtige hierfür über den Elementarunterhalt hinaus, z.B. aus Vermögen, leistungsfähig ist. Deshalb muss der Antragsteller in einem aussagekräftigen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe darlegen, dass er außerstande ist, die Verfahrenskosten im Wege eines durchsetzbaren Verfahrenskostenvorschussanspruchs aufzubringen.

Praxishinweis
Die Gerichte gehen zunehmend dazu über, die Verfahrenskostenhilfe-Antragsteller in passenden Fällen auf den vorrangigen Verfahrenskostenvorschuss zu verweisen, der dann im Eilverfahren geltend gemacht wird.

Und Ihre Erfahrungen?

Was meinen Sie? Sind das auch aus Ihrer Sicht die 7 typischen Mandantenfragen, wenn es um Kosten bei Familiensachen geht? Oder fällt Ihnen noch etwas ein, was Sie öfter in Ihrer Kanzlei erleben?

Teilen Sie es mit: Nutzen Sie die Kommentarfunktionen und berichten Sie, welche typischen Fragen Sie im Zusammenhang mit den Kosten für Scheidung & Co. gestellt bekommen!

3 Kommentare zu “7 typische Mandantenfragen zu den Kosten von familienrechtlichen Verfahren

  1. Wenn man bei den laufenden Ein-Ausgaben weit unter der angegebenen Grenze liegt, aber ein Vermögen von 5.000 €
    hat, erhält man dann noch
    PKH/ VKH? Oder wo liegt die Vermögensgrenze?

  2. Habe ich Recht, auf Prozesskostenhilfe, was Erbe betrifft?
    Für Anwalt und Gericht Kosten, zu beantragen?
    Bitte um Antwort, der sich ,mit dem Recht auskennt!

  3. Es ist wirklich wichtig, die Kosten einer Scheidung zu kennen. Schließlich wollen Sie sichergehen, dass Sie den Anwalt, den Sie beauftragen, auch bezahlen können. Es könnte sogar helfen, die Kosten im Voraus zu ermitteln, sodass Sie genug Geld beiseitelegen können, um einen guten Familienanwalt zu engagieren.

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