Die 4 Grundregeln für ein höheres Gebührenaufkommen

Oder: Wie Sie Ihr Einkommen als Familienrechtler ernsthaft steigern.

Die meisten Familienrechtler, die ich kenne, sind Überzeugungstäter. Sie geben alles, um ihren Mandanten zu helfen.

Bei Ihnen wird es genauso sein. Dass Sie sich tagtäglich für Ihre Mandanten einsetzen, ist bewundernswert. Aber denken Sie auch an sich? Kennen Sie Ihren Preis, den Wert Ihrer Arbeit?

Schenken Sie der Honorarfrage ruhig ein wenig mehr Beachtung. Immer wieder höre ich von Anwälten den Einwand, dass sich die Gebühren doch schlicht und einfach an der Sache selber bemessen. Das Gesetz gibt schließlich alles vor, oder etwa nicht?

Absolut richtig. Und trotzdem verzichten diese Anwälte Fall für Fall auf Gebühren. Unfreiwillig. Weil sie nicht wissen, was sie wann und wie nach RVG und FamGKG tatsächlich abrechnen können.

Ich finde, damit sollten Sie sich auf keinen Fall zufrieden geben. Vor allem, weil es gar nicht so schwer ist, das zu ändern…

100 Euro mehr pro Fall? Ja, warum nicht!

In Wahrheit können Sie alles, was Sie für ein höheres Gebührenaufkommen wissen müssen, in vier Grundregeln packen.

Lassen Sie mich die vier Grundregeln zunächst kurz vorstellen. Danach zeige ich Ihnen, wie Sie die Regeln in Ihren Anwaltsalltag integrieren – und damit Fall für Fall mehr Geld verdienen.

Regel 1: Gebühren kalkulieren mit System

Das bedeutet: Sie kalkulieren im voraus und systematisch, was Ihnen ein neues familienrechtliches Mandat an Umsatz bringt.

Warum? Mit der richtigen Kalkulation trennen Sie lukrative von unlukrativen Mandaten. Sie nehmen schlecht dotierte Mandate nur noch an, wenn Sie bewusst „pro bono“ arbeiten möchten (und nicht, weil Sie Aufwand und Vergütung schlecht einschätzen können).

Durch die richtige Auswahl der Mandate arbeiten Sie effektiver und steigern letztendlich Ihren Umsatz.

Wie Sie schnell und einfach lernen, Ihre Gebühren systematisch zu kalkulieren und dadurch Ihren Umsatz zu steigern – dazu später mehr.

Regel 2: Verfahrenswerte hinterfragen

Zu niedrig angesetzte Verfahrenswerte sind ärgerlich! Damit Sie sich nicht ärgern, behalten Sie alle (wirklich: alle!) Kriterien im Blick, die nach dem FamGKG für den Verfahrenswert eine Rolle spielen.

Auch dafür ist ein wenig gebührenrechtliches Know-How gefragt. Dass das aber weniger kompliziert ist, als viele Anwälte denken, erfahren Sie gleich.

Regel 3: Gebührengespräche professionell führen

Das Ziel: Sie führen professionelle Gebührengespräche mit Ihren Mandanten. Zur richtigen Zeit, mit den richtigen Argumenten. Es geht dabei um Transparenz und Planungssicherheit, die Ihre Mandanten honorieren werden. Ein rundum zufriedener Mandant empfiehlt Sie gerne weiter!

Es geht aber vor allem auch um Folgendes: Die Bereitschaft Ihres Mandanten, Gebühren zu akzeptieren. Diese ist um ein Vielfaches höher, wenn er die Zahlen und Fakten von Beginn an vor Augen hat.

Wie Sie Ihre Gebührengespräche professionell führen, lesen Sie gleich.

Regel 4: Tätigkeiten dokumentieren

Die vierte Regel bedeutet: Sie dokumentieren Ihre Aktivitäten laufend. So haben Sie die Gewähr, tatsächlich jede Nebentätigkeit abzurechnen. Bei unvorhergesehenen Tätigkeiten können Sie mit Ihrem Mandanten über eine höhere Vergütung sprechen.

Und: Am Ende des Mandats ist die Neigung auch bei Ihnen bestimmt nicht sehr groß, eine dicke Akte auf offene Gebühren zu durchforsten.

Unter Umständen liegen die noch nicht honorierten Tätigkeiten schon eine Weile zurück. Deswegen nach Jahren noch beim Mandanten anzurufen, ist sicher nicht Ihr Ding. Jedenfalls kenne ich niemanden, der das gerne und mit Überzeugung tut.

Indem Sie Ihre Tätigkeiten laufend dokumentieren, tragen Sie also entscheidend zu einem verbesserten Gebührenaufkommen bei.