Familiengericht ordnet Wechselmodell an – Kindeswohl geht vor

Auch gegen den Willen eines Elternteils kann durch eine gerichtliche Umgangsregelung ein Wechselmodell angeordnet werden. Dies ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung des BGH, die bei Familienrechtlern für Aufsehen sorgte – immerhin war sie eine klare Absage an die bisherige herrschende Meinung. Und auch hier gilt wieder: Das Kindeswohl steht über allen anderen Interessen.

Entscheidung des BGH zum Wechselmodell vom 1.2.2017, XII ZB 601/15

Sachverhalt: Die geschiedenen Eltern des im April 2003 geborenen Sohnes sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Sohn hält sich bislang überwiegend bei der Mutter auf. Im Mai 2012 trafen die Eltern eine Umgangsregelung mit Umgang am Wochenende alle 14 Tage.

 

Nunmehr erstrebt der Vater die Anordnung einer Umgangsregelung in Form eines paritätischen Wechselmodells. Er möchte seinen Sohn im wöchentlichen wechsel abwechselnd von Montag nach Schulschluss bis zum folgenden Montag zum Schulbeginn zu sich nehmen. Amtsgericht und Oberlandesgericht haben den Antrag des Vaters zurückgewiesen.

Abkehr von der herrschenden Meinung zum Wechselmodell!

Der BGH hat die Entscheidung aufgehoben. Nach bisher h.M. war die Anordnung eines Wechselmodells nur dann möglich, wenn beide Eltern zugestimmt haben.

Der BGH hat sich jetzt gegen diese Ansichten entschieden. Vom Gesetz nicht ausgeschlossen ist eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt.

Das Gesetz macht keine Vorgaben für die zeitliche Ausgestaltung einer gerichtlichen Umgangsregelung. Das Umgangsrecht wird also von Gesetzes wegen nicht auf die Gewährleistung eines Kontaktminimums oder den in der Praxis gebräuchlichen zweiwöchentlichen Wochenendumgang begrenzt.

Orientierung am Residenzmodell schließt andere Betreuungsmodelle nicht aus

Zwar sind einige gesetzliche Regelungen wie § 1687 BGB, § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB und § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB am Residenzmodell orientiert. Dies besagt allerdings nur, dass der Gesetzgeber die praktisch häufigste Gestaltung als tatsächlichen Ausgangspunkt der Regelung gewählt hat, nicht aber, dass er das Residenzmodell darüber hinausgehend als ein gesetzliches Leitbild festlegen wollte, das andere Betreuungsmodelle ausschließt.

Kindeswohl entscheidet auch beim Wechselmodell

Entscheidend ist, ob das Wechselmodell im konkreten Fall unter Berücksichtigung der Grundrechtspositionen der Eltern dem Kindeswohl dient (§ 1697 a BGB).

Als gewichtige Gesichtspunkte sind die Erziehungseignung der Eltern, die Bindungen und die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität sowie die Beachtung des Kindeswillens zu beachten.

Die Kindeswohldienlichkeit des paritätischen Wechselmodells als hälftig geteilter Ausübung der gemeinsamen Sorge setzt auch die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus.

Beim Wechselmodell kommt hinzu, dass dieses gegenüber herkömmlichen Umgangsmodellen höhere Anforderungen an die Eltern und das Kind stellt, das bei doppelter Residenz zwischen zwei Haushalten pendelt und sich auf zwei hauptsächliche Lebensumgebungen ein- bzw. umzustellen hat.

Ablehnung durch einen Elternteil nicht zwingend ein Hinderungsgrund

Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Denn es ist keine Voraussetzung für eine entsprechende Anordnung, dass zwischen den Eltern über die Betreuung des Kindes im Wechselmodell Konsens besteht. Der entgegengesetzte Wille eines Elternteils hat kein Vetorecht.

Die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung setzt allerdings eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.

Zwischen den Eltern ergibt sich bei der praktischen Verwirklichung der geteilten Betreuung erhöhter Abstimmungs- und Kooperationsbedarf, was geeignete äußere Rahmenbedingungen, so etwa eine gewisse Nähe der elterlichen Haushalte und die Erreichbarkeit von Schule und Betreuungseinrichtungen, aber auch eine entsprechende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraussetzt.

Dementsprechend sollten beide Eltern hinreichende Erziehungskompetenzen aufweisen und erkannt haben, dass eine kontinuierliche und verlässliche Kindererziehung der elterlichen Kooperation und eines Grundkonsenses in wesentlichen Erziehungsfragen bedarf.

Der BGH erteilt der Ansicht eine deutliche Absage, nach der ein Wechselmodell zu dem Zweck angeordnet werden soll, um eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit erst herbeizuführen. Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt daher die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes.

Folgerungen aus der Entscheidung: Persönliche Anhörung des Kindes zum Wechselmodell

Für das weitere Verfahren beim Oberlandesgericht nach der Rückverweisung betont der BGH die Notwendigkeit der persönlichen Anhörung des Kindes. Denn das Familiengericht ist im Umgangsverfahren zu einer umfassenden Aufklärung verpflichtet, welche Form des Umgangs dem Kindeswohl am besten entspricht.

Praxishinweise: Der BGH weist darauf hin, dass ein Wechselmodell in akuten Trennungssituationen – etwa zunächst versuchsweise – angeordnet werden kann, um eine für das Kind möglichst wenig belastende Elterntrennung zu ermöglichen und insbesondere bei starker Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen Kontinuität herzustellen, die dem Kind bei der Bewältigung der Elterntrennung helfen kann. Auch wird angemerkt, dass im konkreten Fall die Haltung des Vaters, der ausschließlich ein paritätisches Wechselmodell anstrebt und jede Zwischenlösung ausdrücklich abgelehnt hat, darauf hindeutet, dass seine Rechtsverfolgung nicht hinreichend am Kindeswohl orientiert ist.

 

10 Kommentare zu “Familiengericht ordnet Wechselmodell an – Kindeswohl geht vor

  1. unser Enkelkind 5 Jahre, ist nach dem Wochenendumgang mit dem anderen ET am Folgetag fix und fertig. Die Kindergärtnerin, wohin das Kind abgegeben wird, hat erfragt,das der Elternteil immer sehr schlecht über den anderen Elternteil spricht.Gibt es hier eine Lösung zum Kindeswohl? Jugendamt hat es schon aufgegeben. Im voraus herzlichen Dank.

    • Ja, es gibt eine Lösung, nämlich Gespräche mit Erziehungsberatungsstellen. Den Versuch, auf die Bedürfnisse aller Eltern einzugehen. Ferndiagnosen sind immer schwierig, und die Umstände des Einzelfalls natürlich ausschlaggebend, insofern ist hier eine „Beratung“ praktisch in dieser Form nicht möglich. Aber so wie ich Ihre Frage lese, sage ich mal aus meiner Erfahrung mit vielen anderen Fällen:
      Der „andere Elternteil“ scheint offenbar weitgehend ausgegrenzt, zum Wochenendumgang „verdonnert“, aber unterhaltstechnisch voll belastet, vermutlich alles gegen seinen Willen. Da sind solche Konstellationen jedenfalls nicht verwunderlich und entsprechen dem, was man oft erlebt. Stärker einbinden und hinhören, was die Bedürfnisse aller Teilnehmer der Nachtrennungsfamilie sind, nur dann kann es was werden.

  2. Liebe Redaktion von familienrecht.de,

    zwar ist es richtig, dass die Meinung, ein Wechselmodell lasse sich nicht „gegen den Willen eines Elternteils anordnen“, nach wie vor eine hohe Prävalenz hatte. Schon seit 2015 aber kann von einer herrschenden Meinung nicht mehr die Rede sein. Letzte Klarheit darüber, dass die bis 2014 herrschende Meinung fallen werden muss, gab der Aufsatz von Dr. Hammer im September 2015, allerspätestes der Beschluss des 2. Familiensenats des Hanseatischen OLG Hamburg vom Dezember 2015.

    Da kann der gute Herr Prof. Coester, der sein Lebenswerk hier schwinden sieht, genau wie die anderen Altgedienten Fans der Dekompositionsdoktrin im DFGT und anderswo noch so oft behaupten, es bestünde noch eine „herrschende Meinung“ zum Wechselmodell, dass dessen Anordnung nicht möglich ist, es bleibt falsch. Die Zeit ist an Prof. Coester und den Seinen ebenso vorbei gegangen wie die statische Rollenaufteilung zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt. Beide Eltern erbringen heute regelmäßig beide Leistungen, und zwar vor UND nach Trennung.

    Der Beschluss des BGH war also zwangsläufig und spiegelt die neue, seit nunmehr ca. 3 Jahren deutlich veränderte Situation.

    Es bleibt zu hoffen, dass auch der DFGT nun begreift, dass die Zeit der Doktrin der Dekomposition der Familie aus den 70er Jahren endgültig vorbei ist, und wir statt dessen den Erhalt und die Förderung der Bindungen und familiären Bande von Trennungskindern zu beiden Elternteilen und ihren Familien im Kern dessen begreifen, was wir Kindeswohl nennen.

    Ich fürchte allerdings, dass das „Schattenkabinett“ angefangen bei Prof. Löhnig, über Dr. Salzgeber, Prof. Walper, Prof. Coester, Frau Dr. Goetz, Frau Dr. Peschel-Gutzeit und wie sie nicht alle heißen, dieses nicht mehr wird einsehen können, und wir deshalb entscheidende Impulse von außerhalb brauchen.

    Und die werden kommen, spätestens nach der Bundestagswahl.

  3. Sehr geehrter Herr Walter,

    Ich bin entsetzt, was Sie da [Anm. der Redaktion: Gekürzt, bitte bleiben Sie sachlich] schreiben.

    Tatsache ist bislang, dass die Jugendämter und Gerichte bislang großteils mit klarer Tendenz zu Gunsten der Mütter durchsetzt sind. Und mag die Mutter nachgewiesen psychisch krank oder auch nur erziehungsunfähig sein. Irgendein Grund findet sich letztich im Familienrecht immer, die Väter so zu zermürben, bis sie schlicht finanziell nicht mehr können oder vor dem Abgrund stehen. Sehen Sie bitte den Tatsachen ins Auge, bevor Sie hier politisch ideolgisierte Attacken fahren. Allein in meinem Freundeskreis haben wir 4 Fälle, in denen die KM durch Verweigerung der Kommunikation und systematischem PAS am Kind jedes Besuchsrecht für den Vater vernichtet hat. Und die staatliche Familienrechtsindustrie hat ihre Freude dabei. RAe und Gutachter (Klopapiergutachten im Wahrsten Sinne des Wortes) haben sich die Taschen vollgestopft. Von Wechselmodell mit dem Vater reden wir gar nicht mal mehr. In einem Fall hat der Vater das Kind trotz bester Verhältnisse bei sich zu Hause schon 2,5 Jahre nicht mehr gesehen. Dafür hat er zur Kenntnis nehmen müssen dass seine Tochter nun mit knapp 13 Jahren ihren ersten Sex hatte.
    Wunderbar!
    Deutsche werden einfach keine Kinder mehr bekommen. Es ist viel zu gefährlich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ein 4-facher Familienvater 49, 15 Jahre (erfolgreiche wie unnötige Rechtsstreitigkeiten bis zum Ruin)
    Name: „Ichbingottseidankschondurch“

    PS: Meine Kinder konnte ich retten. Deutschlands Fertilität ist nicht mehr zu retten, besorgen jetzt ja unsere „neuen Sozialfälle“

    • Welche Attacke des Herrn Walter sehen Sie eigentlich? Haben sie sich mal die Mühe gemacht den Text zwei mal zu lesen und zu verstehen?

  4. Herr Heinz K., Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen.
    Kein Wunder, dass immer mehr junge Männer sich dafür entscheiden, keine Kinder In die Welt zu setzen, da sie im Trennungsfall häufig doch nur zahlen müssen, ihre Kinder aber nur sehen, wenn es der Mutter passt..

  5. Meine Damen, Meine Herren,

    Ich durfte mit gespitzten Ohren den Urteilspruch des BGH und die Reaktion des Familienministeriums verfolgen und habe mir in meinem Fall Hoffnunfen gemacht.

    In meinem Fall gestaltet es sich so, das trotz gemeinsamer Sorge mir immer mehr Tage bis hin zum Residenzmodell mit meinem Sohn genommen wurden. Informationen vorenthalten werden und nur wenn ich Nachfrage, bspw. Mit meinem Sohn (5) telefonieren darf. Meine Familie und ich haben eine starke Bindung und trotz räumlicher Nähe weigert die Mutter sich wehement gegen ein Wechselmodell, weil ich nicht zuverlässig sei, die Konitinuitär unseres Sohnes gefährdet sei, kurzum ein längerer Aufenthalt bei mir für unser Kind nicht gut sei. Neben Fadenscheinigen Punkten und Vorwürfen wird mein Sohn suksessive dahin erzogen zu kontrollieren, ob die Klamotten, die er anhatte, wenn er zu mir kommt auch wieder mitnimmt (obgleich durch Unterhalt durch mich mitfinanziert). Neben dem Unterhalt und dem verschobenen Mehrkosten Kita (aufgrund einer neuen Geburt bei Ihr mit einem neuen Partner und der damit verbunden Elternzeit) bezahle ich noch Anlageimmobilien mit, die für die Zukunft unseres Sohnes damals gekauft worden sind und trotz Gesprächen bei der diakonischen Beratungsstelle und dem Jugendamt die Sperrhaltung der Mutter dafür sorgt, dass sie immer bekommt was sie will, da ein Grichtsverfahren mich ruinieren würde bei Erfolgsaussichten geringer einem Chronbachs Alpha 5%. Ergo, wird das Kindswohl vorgeschoben um ihren Willen durchzusetzen und mir Desinteresse vorgeworfen, ob mir mein Kind die ganzen Ausgaben nicht wert sei (btw. Haben meine neue Freundin und ich ein Haus gemietet, damit er eine schöne umgebung hat mit eigenem Zimmer etc.).
    Obendrein zieht sie jetzt über 600 km weg, jobbedingt (was sie eingefädelt hat und mich dann jetzt 3 monate vor Intatschreiten informiert hat, das Kitaumfeld etc. Weit vor mir übrigens) und entfremdet meinen Sohn und mich abermals, zudem sie mich allen ernstes gefragt hat, ob er den Namen ihres neuen Freundes annehmen kann. Sie verdient zudem mit Kindergeld und Unterhalt, Familienzuschlag etc. deutlich mehr als ich.

    Ein gewisser Grad an Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft als Vorraussetzung des Wechselmodells anzunehmen, sehe ich als problematische Grundvorraussetzung an, denn wie in meinem und vielen anderen Fällen, ist das Problem aus der geltenden Rechtssprechung und dem antik-tradierten Rollenverständnis erwachsen. Denn wäre die h.M. dem eines Wechselmodells und Mütter wären sich nicht so 100% sicher im Recht zu liegen, dann wäre Ihre Haltung ggb. dem Begriff des Kindeswohls auch de facto eine andere. So werden bspw. Durch eine einseitige Komminikarions-
    und Kooperationsbereitschaft die Elternteile bestraft, die Ihr Kind nicht sehen dürfen.

    Das nennt sich Sozialstaat?!

  6. Ich erlebe als Oma seit fast 2 Jahren, was es heißt wenn ein Kind bereits im Alter von 1 1/2 Jahren mehrmals wöchentlich hin und her geschoben wird.
    Mein Enkel war kein Trennungskind, er hat von Anfang an nur mit seiner Mutter gelebt, weil es seinem Vater lieber gewesen wäre, die Mutter hätte eine Abtreibung vornehmen lassen. Heute kämpft der “ ach so tolle“ Vater mit allen Mitteln für ein Wechselmodell. Geld spielt bei ihm keine Rolle. Es geht auch nicht ums Kind, es geht allein um sein Ego und damit er in seinem Umfeld damit prahlen kann.
    Vor jedem WE- Umgang von 3 Nächten weint sich mein Enkel in den Schlaf und bettelt seine Mama darum, dass er nicht zum Papa muß!
    Beim Papa wurde ihm alles genommen was ihm lieb und wichtig ist. Er darf keinen Schnuller nehmen, er darf keine Spielsachen mitbringen. Er musste dort im Alter von 2 Jahren Tag und Nacht sauber sein. Wenn er trotzdem nachts einnässt, muss er im nassen Bett liegen. Wenn er nach dem WE heim kommt, ist er erst mal für ein paar Stunden nicht ansprechbar, liegt auf der Couch, will seinen Schnulli und sein Kuscheltier, wirkt wie apathisch. Tja, aber wenn interessiert das. Die Mutter hat dem Vater von Beginn an ermöglicht, sein Kind zu sehen und auch für ein paar Stunden zu betreuen, aber das zählt alles nicht, er will das Wechselmodel!! Was das mit dem kleinen Mann macht interessiert ihn nicht, vor allem wo er jetzt ein Schwesterchen bekommt, soll er dann immer weg sein. Wie wird er sich dabei fühlen! Von der Mama verlassen, würde ich sagen. Ist das Kindswohl !!
    Erst neulich hat er am Abend vor dem Umgang gefragt: Mama wenn ich krank werde, kann ich dann da bleiben??

    Wir fühlen uns von allen verlassen und es tut uns in der Seele weh, wenn wir sehen, wie der Kleine leidet!

  7. unfassbar, was hier passiert! Das kann doch nicht zum Wohle der Kinder sein, in einer Konfliktsituation zwischen den Eltern die kein Ende nehmen wird, gegen den Willen eines Elternteils das Wechselmodell leben zu sollen. Wozu? Nur damit auch die nicht-hauptsächlich betreuenden Elternteile sich nicht ungerecht behabdelt fühlen? Was ist mit dem Leben der Kinder? haben sie kein recht auf einen eigenen stabilien Alltag, in dem es nicht nur um die Bedürfnisse ihrer kindischen Eltern geht? Haben die Eltern heutzutage keine anderen Möglichkeiten mehr ihre Bedürfnisse nach Liebe und Gebrauchtwerden zu befriedigen? Ich dachte als Eltern ist man erwachsen!

    Vielmehr geht es in den meisten Fällen doch nur um das Ego der Narzisten diese Landes. Sie können sich nicht unterordenen, also erkämpfen sie sich ihre Gerechtigkeit! Sie lassen sich doch nichts vom anderen Elternteil sagen und Macht über die Kinder ist ihnen neben den finanziellen Aspekten ja auch so wichtig. Schlimm, wie die Gesellschaft und die Gerichte diesen persönlichkeitsgestörten Elternteilen so viel Macht und Einfluss zukommen lässt. Sofern beide Eltern gesund und am Kindeswohl interessiert sind, finden sich in der Regel auch ohne Gericht vernünftige Lösungen. Eltern deren Motiv nicht die Macht und das Geld sind, zeigen teilweise hervorragend, wie gemeinsame Erziehung gelingen kann und das völlig unabhängig in welchem Umgangsmodell, denn gut gemeinsame Erziehung meint nicht den Kindern ihren Lebensmittelpunkt zu nehmen!

    Hat jemand wirklich mal die Fakten überprüft, was es heißt, gemeinsam Kinder zu versorgen in dem Zwang mit einem unkooperativen Elternteil Absprachen treffen zu müssen? Da geht es um Kleidung, Spielsachen, Freundschaften, Freizeitaktivitäten, medizinische Versorgung, Pflege …

    Die Kinder sollen hin- und herswitchen, weil sie ja noch in der Lage sind sich anpassen zu können. Und wenn der Vater gegen den Fußballverein ist, dann geht das Kind eben nur alle 2 Wochen zum Training und selten zu den Spielen? das soll das Wohl des Kindes sein?

    Abgesehen davon, funktioniert das Wechselmodell doch nur bei reichen Leuten. Die Alleinerziehenden sind seit jeher eine der stärksten von Ahmut betroffenen Haushalte. Das tolle Wechselmodell meint in vielen der Fälle Modelle, die bedeuten, dass die Mütter sich – wie immer um alles kümmern – Kleidung, Arzttermine, Nagelpflege, Haarewaschen, Friseurbesuche, Vor- und Nachbereitungen von Schulausflügen, … in unserem Fall sogar Erziehen. Wie soll die Mutter ohne Geld eine familientaugliche Wohnung finanzieren und wie soll sie all die Termine in der wenigen zur Verfügung stehenden Zeit noch unterbringen? Was bleibt dem Kind dann von der Mutter noch übrig? Stress!…und Spaß beim Vater. Ich würde nicht sagen, dass das noch „Kinder vernünftig ins Leben führen“ bedeutet. Kinder sollten sich eigentlich mit ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung beschäftigen und eine behütete Kindheit haben dürfen! Ich finde dieses gerichtlich angeordnete Wechselmodell ist eine Beschneidung der Persönlichkeit der Kinder. Ganz nach dem Motto: probieren wir mal, ob die Eltern sich dann besser verstehen?!!? Wer ist da wohl der leidtragende?

  8. Kindeswohl – wo bist du!!
    Als Oma von 2 leidenden Scheidungskindern muss ich zusehen, wie meine jetzt Ex-Schwiegertochter mit Hilfe (Ratschlägen) ihrer RAin die Kinder manipuliert und meinen Sohn mit absurdesten Behauptungen ausschalten will, weil ihr Narzissmus Entscheidungen zum Wohle der Kinder nicht zulässt.
    Die Kinder erleiden einen für ihre Seelen schädigenden Loyalitätszwang und es ist nicht übertrieben, wenn man die Auswirkungen als Kindesmisshandlung bezeichnet.
    Jugendämter sind personell unterbesetzt und überlastet und suchen Wege die Fälle schnell abschließen zu können. Kinder werden zu Psychologen gezerrt und verstehen nicht warum. Sie geben Antworten, die die Mama vorher eingebläut hat und können vieles nicht verstehen. Psychologen beurteilen die Kinder – warum nicht die Eltern?? Warum wird nicht mehr auf den verweigernden Elternteil eingewirkt und in die „Tiefe“ geschaut?
    So wird der Vater, der bisher in Erziehung und Betreuung einen vertrauensvollen Umgang und Verhältnis mit seinen Kindern lebte, zu einem zahlenden Feind.
    Die Benachteiligung der Väter zeigt sich auch darin, dass sie in den Verfahren bei Jugendämtern, Psychologen, Gerichten immer Frauen ausgesetzt sind.

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