Sorgerechtsreform: Entscheidung diese Woche

Der Bundestag stimmt am 31.01.2013 über die „Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ ab. Ledige Väter, die um das Sorgerecht für Ihre Kinder kämpfen, setzen keine allzu großen Hoffnungen in das neue Gesetz.

Gemeinsames Sorgerecht für ledige Väter

Mehr Rechte für unverheiratete Väter soll sie bringen, die Sorgerechtsreform der Regierung
(Drs. 17/11048). Ledige Väter bekommen demnächst auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen – sofern die gemeinsame Sorge nicht dem Kindeswohl entgegensteht.

Widerspruchsfrist sorgt für Streit

Alle Bundestagsfraktionen sind sich einig, dass das Sorgerecht reformbedürftig ist. Einzig an der so genannten Widerspruchsfrist des neuen Gesetzes scheiden sich die Geister.

Hintergrund: Die Mutter des Kindes kann sich schriftlich zum Antrag des Vaters äußern und dabei Gründe nennen, warum die gemeinsame Sorge das Kindeswohl gefährdet. Das Gericht setzt der Mutter dazu eine Frist, die frühestens 6 Wochen nach der Geburt endet.

Äußert sich die Mutter nicht innerhalb der festgesetzten Frist – und sind auch sonst keine kindeswohlgefährdenden Faktoren ersichtlich – spricht das Gericht dem Vater in einem beschleunigten und vereinfachten Verfahren das gemeinsame Sorgerecht zu.

 

Zahlreiche Experten, wie zum Beispiel Sabine Schutter vom Deutschen Jugendinstitut e.V., halten die 6-Wochen-Frist für zu kurz. Die Mutter sei unter dem Eindruck von Geburt und Wochenbett oft nicht in der Lage, sich mit dem Antrag auf gemeinsame Sorge und dessen weitreichenden Folgen auseinanderzusetzen.

Der Deutsche Juristinnenbund geht noch einen Schritt weiter. Die Vereinigung fordert, dass die Mutter in jedem Fall gehört werden muss.

Es sei nicht akzeptabel, „an das Schweigen eines Elternteils so gravierende Folgen für das Kind zu knüpfen, zumal für diesen Fall im gerichtlichen Verfahren weder eine Anhörung des Jugendamtes noch eine persönliche Anhörung der Kindeseltern vorgesehen ist.“

Väteraufbruch e.V. plant Demonstrationen

Ganz anderer Meinung sind dagegen Vätervereinigungen, die seit langem für eine bessere rechtliche Stellung von ledigen Vätern kämpfen.

Rainer Sonnenberger, der Bundesvorsitzende des Väteraufbruch für Kinder e.V., ist von der Sorgerechtsreform enttäuscht.

„Die Väter bleiben wegen der Fristenregelung innerhalb von 6 Wochen nach der Geburt ihres Kindes von wichtigen Mitentscheidungen ausgeschlossen, wie z.B. der Namensgebung, einer möglichen Beschneidung oder Taufe, der Kinderbetreuung, dem Wohnort des Kindes und bei medizinischen Eingriffen wie Impfung und Operation ihres Kindes.“

Sonnenberger fordert, dass Väter sofort mit der Vaterschaftsanerkennung ein Mitspracherecht bekommen – ähnlich wie in einigen anderen europäischen Ländern.

Mit einer Demonstration am Tag der Bundestagsentscheidung will Sonnenberger darauf aufmerksam machen, dass trotz des neuen Gesetzes der Zugang zum Familienleben für Mütter und Väter ungleich geregelt ist.

Gemeinsame Sorge: Ein Kompromissvorschlag

Einen Kompromissvorschlag macht die Kinderrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages (DFGT). Die Eltern sollen demnach die gemeinsame Sorge bekommen, wenn der Vater eine Sorgeerklärung abgibt.

Denn damit signalisiere der Vater, dass er zur Übernahme der väterlichen Verantwortung bereit sei. Kommt der Vater seinen Pflichten nicht nach, so der Vorschlag des DFGT, kann die Mutter beim Familiengericht wieder die Alleinsorge beantragen.

Fazit: Sorgerechtsreform und Kindeswohl

Die Emotionen kochen hoch beim Thema Sorgerecht. Dahinter muss aber eindeutig festgestellt werden: Die Ungleichbehandlung beim Thema Sorgerecht wird das neue Gesetz nicht beheben.

Denn Mütter bekommen das Sorgerecht automatisch, Väter dagegen nur auf Antrag. Vor allem mit Blick auf die zahlreichen Eltern, die ohne Trauschein zusammenleben, wirkt diese Regelung schon jetzt wie aus einer anderen Zeit.

Klar ist aber auch: Das hohe Gut „Kindeswohl“ erfordert eine besonders sensible Abwägung. Genau deshalb geht der Kompromissvorschlag des DFGT in die richtige Richtung.

Die Idee dahinter ist so einfach wie umsichtig: Sorgerechtswillige Väter bekommen das gemeinsame Sorgerecht ohne Wenn und Aber – sorgerechtsunwillige Väter werden ausgeschlossen. Der gute Willen des Vaters, sich mit um den Nachwuchs kümmern zu wollen, wird sich in der Regel positiv auf das Kindeswohl auswirken.

Nicht umsonst hat sich im Sorgerecht – unter intensiver Einbeziehung der Forschung – in den letzten Jahren ein neues Leitmotiv herauskristallisiert: „Die gemeinsame Sorge ist die Regel und in den meisten Fällen die beste Alternative für das Kindeswohl“. Der Vorschlag der Kinderrechtskommission setzt dies bestens um. Die Regierung ist bisher nicht darauf eingegangen – und hat damit die Chance verpasst, im Familienrecht eine wirklich zukunftsweisende Reform auf den Weg zu bringen.

 

Hinweis: Beim Streit um die Widerspruchsfrist hat sich bei vielen Beteiligten die falsche Annahme festgesetzt, die Mutter müsse binnen sechs Wochen nach der Geburt widersprechen (so zum Beispiel sogar in einer Pressemitteilung des Bundestags zum Thema Sorgerechtsreform).

Zu unterscheiden ist vielmehr zwischen der Karenzfrist und der Frist zur Stellungnahme. Im Gesetz wird lediglich die Karenzfrist geregelt. Die Frist zum Widerspruch endet für die Mutter frühestens 6 Wochen nach der Geburt des Kindes.

Die Frist zur Stellungnahme kann dagegen durchaus kürzer sein.

Beispiel: Der Vater stellt 3 Wochen nach der Geburt einen Antrag auf gemeinsame Sorge. Das Gericht setzt nun eine vierwöchige Frist zur Stellungnahme fest – die Frist endet damit gesetzeskonform 7 Wochen nach der Geburt des Kindes.

 

2 Kommentare zu “Sorgerechtsreform: Entscheidung diese Woche

  1. kind trägt namen vom vater, die mutter möchte einen anderen mann heiraten und das kind soll den namen des zukünftigen ehemanns übernemen ..behält der leibliche vater seine rechte und pflichten ?

  2. Sind gute Ansatzpunkte. Ich kann aber leider nichts finden über „neue Umgangsregelung „seitens der Mutter. Die Mutter möchte, dass das Kind 2 Wochen bei ihr und 2 Wochen beim Vater ist. Mit allen Rechten und Pflichten.
    Ein Musterantrag, darauf zugeschnitten, wäre gut.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karin Wittsack

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