Umgangsrecht: Finden Sie Umgangsregelungen, die für alle tragbar sind

Eine aktuelle BGH-Entscheidung zum Umgangsrecht bestätigt: Getrennte Eltern sollten so konkret wie möglich Art, Ort und Zeit des Umgangs mit dem Kind bestimmen.

Doch reicht das auch für eine dauerhaft tragfähige Lösung? Durch ein gezielt geführtes Mandantengespräch arbeiten Sie als Anwalt auf eine Umgangsregelung hin, die alle Beteiligten auf lange Sicht akzeptieren. Unsere Checkliste für das Mandantengespräch Umgangsrecht hilft Ihnen dabei.

Der aktuelle Fall zum Umgangsrecht: Der BGH hat die Rechtsbeschwerde einer Mutter zurückgewiesen, die sich gegen ein Ordnungsgeld von 600 € wehrte. Das Ordnungsgeld war ursprünglich vom Amtsgericht festgesetzt worden, weil die Mutter sich nicht an die getroffenen Umgangsvereinbarungen gehalten hatte – und der Vater das gemeinsame Kind deshalb nicht hatte sehen können.

 

Richtige Entscheidung, sagt der BGH. Denn die Eltern hatten Art, Ort und Zeit des Umgangs genau und erschöpfend geregelt. Dadurch waren die  Voraussetzungen erfüllt, dass ein Umgangstitel nach § 89 Abs. 1 FamFG durch Festsetzung eines Ordnungsmittels vollstreckt werden kann.

Was bedeutet das für Ihr Mandantengespräch Umgangsrecht?

Zunächst einmal ist der Fall ein Musterbeispiel dafür, dass die Neuerungen im Umgangsrecht durch das FFG-Reformgesetz zum 1.9.2009 voll ins Schwarze treffen. Der Gesetzgeber wollte das umgangsrechtliche Verfahren durchsetzungskräftiger und schneller machen. Der Tenor: Weniger hin und her zum Wohle des Kindes.

So weit, so gut. Doch wie können Sie als Anwalt erreichen, dass Konflikte gar nicht erst wieder zum Ausbruch kommen und eben nicht über kurz oder lang wieder vor Gericht landen? Kinder belasten solche Auseinandersetzungen stark, mehr noch als die Trennung selber.

Als hilfreich hat sich erwiesen, von vorneherein auf eine Umgangsvereinbarung mit möglichst breiter Akzeptanz hinzuwirken und damit streitige Verfahren zu vermeiden. Unterstützen Sie Ihren Mandanten auf dem Weg dorthin, indem Sie ihm die Möglichkeiten und Grenzen des Umgangsrechts klar aufzeigen.

Inhalte der Umgangsregelung

Ratsam ist es zum Beispiel, dass die Eltern neben Art, Zeit und Ort des Umgangs weitere wechselseitige Rechte und Pflichten präzise festhalten.

  • Wie möchten die Eltern zum Beispiel Feiertags- und Ferienregelungen handhaben?
  • Wer holt und bringt das Kind, wer übernimmt die Kosten dafür?
  • Sollen Ausnahmen von der Regel möglich sein usw.?

Als Faustregel gilt: Je zerstrittener die Ehepartner, desto wichtiger werden detailgenaue Regeln. Denn so können sich alle Beteiligten zweifelsfrei auf eine Vereinbarung verlassen.

Herausforderungen im Mandantengespräch Umgangsrecht

Oft sind die Ehepartner nur schwer zu einer Einigung fähig und die Verhandlungen zum Umgangsrecht gestalten sich schwierig. Je früher Sie unverhätnismäßigen Vorstellungen entgegenwirken, desto größer ist die Chance auf ein einvernehmliches Ergebnis.

Ideal ist es, schon in der Trennungsphase das Thema Umgangsrecht anzusprechen. Zu einer guten Beratung gehört, die Eltern regelmäßig an ihre Verantwortung für das Wohlbefinden des Kindes/ der Kinder zu erinnern. Auch der Hinweis auf örtliche Erziehungsberatungsstellen hilft in diesem Zusammenhang weiter.

Zum anderen hängt die optimale Ausgestaltung des Umgangsrechts stark vom Einzelfall ab. Maßgeblich zu beachten sind

  • das Alter des Kindes,
  • die Bindungen des Kindes an die Eltern,
  • die Entfernung zwischen den Wohnorten der Beteiligten und vieles mehr.

Je älter ein Kind ist, desto mehr wird es zum Beispiel sein eigenes Mitspracherecht einbringen wollen.

Ihre Checkliste für das Mandantengespräch Umgangsrecht

Beim Thema Umgangsrecht gilt es also einiges im Blick zu behalten. Nutzen Sie deshalb als Arbeitshilfe unsere aktuelle und gut sortierte Checkliste für das Mandantengespräch Umgangsrecht, die Ihnen hier als kostenloser Download zur Verfügung steht.

Klären Sie mit Ihrem Mandanten ganz gezielt die oben genannten sowie viele weitere Grundsätze und Faktoren, die bei den Umgangsregelungen zum Tragen kommen – als Grundlage für eine Lösung, mit der sowohl Eltern als auch Kinder gut leben können.

 

Fundstelle: Die Entscheidung zum Umgangsrecht

BGH-Beschluss vom 01.02.2012 (XII ZB 188/11) – Drsp Nr. 2012/4064

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