Der gescheiterte Putsch in der Türkei beschäftigt auch deutsche Familiengerichte: Eine Mutter wollte mit ihrem Kind im türkischen Side Urlaub machen, doch der Vater hielt das für zu gefährlich. Letztlich musste das OLG Frankfurt über die Alleinentscheidungsbefugnis der Mutter nach § 1687 BGB entscheiden.