Ausbildungsunterhalt

Aktuelle Artikelübersicht zum Ausbildungsunterhalt

Was ist der Ausbildungsunterhalt? Der Unterhalt eines Kindes umfasst die Kosten einer angemessenen Berufsausbildung, die dessen Begabung und Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen am besten entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält. Oft ist strittig, wann und wie lange Ausbildungsunterhalt zu zahlen ist – und ob es zum Beispiel eine Altersgrenze beim Ausbildungsunterhalt gibt. Mit unserer Artikelübersicht haben Sie neben der Dauer zahlreiche weitere Detailfragen zum Ausbildungsunterhalt im Blick.

Sehen Sie hier die Übersicht unserer Artikel zum Ausbildungsunterhalt.

Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt hat Grenzen – sind Sie informiert?

Der BGH hat eine neue Entscheidung veröffentlicht, der die Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt festlegt. Bei mangelnder Kenntnis des Vaters über Studienabsichten seines volljährigen Kindes, das über einen erheblichen Zeitraum in seinem erlernten Beruf gearbeitet hat, hat das Kind jedenfalls keinen Anspruch auf weiteren Unterhalt.

Besprechung zum Beschluss des BGH vom 03.05.2017 – XII ZB 415/16

Ausbildungsunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)

Volljährige Kinder können während des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) auch dann einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt haben, wenn dieses keine zwingende Voraussetzung für einen bereits beabsichtigten weiteren Ausbildungsweg ist, wie das OLG Celle feststellte (Beschl. v. 06.10.2011 – 10 WF 300/11, DRsp-Nr. 2011/18194).

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