Düsseldorfer Tabelle

Abänderung von Titeln wegen neuer Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle 2018 hat nicht nur wie erwartet die Mindestunterhaltssätze erhöht. Es wurden auch die Einkommensgruppen geändert – und das kam für viele dann doch überraschend. Denn durch diese Änderung kann der Unterhalt zumindest bei neuen Fällen faktisch sogar sinken.

Die große Frage für alle Anwälte im Familienrecht lautet allerdings, was die neuen Einkommensgruppen für laufende Fälle bedeuten. Können Titel wegen der neuen Düsseldorfer Tabelle abgeändert werden? Unsere Autorin Martina Mainz-Kwasniok, Fachanwältin für Familienrecht, ist der Frage nachgegangen und präsentiert Ihr persönliches Fazit heute auf Familienrecht.de. Eine konstruktive Diskussion ist ausdrücklich erwünscht – wir freuen uns auch auf Ihre Anmerkungen im Kommentarbereich!

Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr zur aktuellen familienrechtlichen Debatte rund um den Kindesunterhalt.

Unterhalt 2017: Alle Leitlinien auf einen Blick

Von Brandenburg über Koblenz bis Karlsruhe: Neben der Düsseldorfer Tabelle 2017 geben auch die jeweiligen Oberlandesgerichte eigene Unterhaltsleitlinien heraus.

Sie sind zwar nicht verbindlich, dienen Ihnen als Anwalt aber als praktische Orientierungshilfe bei der Ermittlung des Unterhalts.

Sie zu kennen, kann daher nicht schaden. Klicken Sie deshalb hier: In diesem Beitrag haben wir für Sie alle Unterhaltsleitlinien mit Stand 01.01.2017 als PDF-Abruf bereitgestellt!

Dauerstreitpunkt: Pfändbarkeit von Kindergeld und anderen Geldleistungen für Kinder

Als Anwalt wissen Sie: Patchwork sorgt oft für Zündstoff – auch beim Thema Kindergeld. Was zum Beispiel, wenn eines der Zahlkinder vollstreckt? Welcher Betrag ist pfändbar? Was ist, wenn die erstgeborene Tochter aus der vorigen Ehe den Zählkindervorteil vollstreckt? Und wie sieht das Pfändungsverfahren konkret aus?

Antworten hierzu bietet Ihnen unser neuer Spezialreport „Pfändbarkeit von Geldleistungen für Kinder“ – hier weiterlesen!

Alle (aktuellen) Unterhaltsleitlinien auf einen Blick

Klar, die Düsseldorfer Tabelle ist bundesweit das Maß aller Dinge, wenn es darum geht, den Mindestunterhalt zu ermitteln. Für Sie als Anwalt empfiehlt es sich aber, auch die Unterhaltsleitlinien „Ihres eigenen“ Gerichtsbezirks zu kennen.

Von Brandenburg über Koblenz bis Zweibrücken: Wir halten für Sie alle Unterhaltsleitlinien 2016 auf Abruf bereit – klicken Sie hier, um zur Übersicht zu gelangen.

Eilmeldung: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.1.2016

Im Hintergrund wurde schon länger daran gearbeitet, jetzt ist es offiziell: Die Regierung wird den gesetzlichen Mindestunterhalt von den Kinderfreibeträgen entkoppeln – durch ein Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts, das bereits ab dem 1.1.2016 gelten soll!

Informieren Sie sich jetzt über diese kurzfristige Änderung im Unterhaltsrecht: Lesen Sie dazu unsere aktuelle Meldung auf Familienrecht.de!

Die neue Düsseldorfer Tabelle ist da (und gilt bereits ab 1.8.2015)!

Heute hat das OLG Düsseldorf auf einer Pressekonferenz die lange erwartete neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts präsentiert. Die erhöhten Mindestsätze gelten bereits ab dem 1. August 2015. Wir stellen Ihnen die neue Düsseldorfer Tabelle hier als Download zur Verfügung, damit Sie ab sofort die neuen Unterhaltssätze berücksichtigen können.

Klicken Sie hier und laden Sie Ihre neue Düsseldorfer Tabelle herunter!