Endlich geht es weiter in Sachen „Reform des Unterhaltsvorschusses“. Wie das BMFSFJ am 23.1.2017 mitteilte, haben sich Bund und Länder nun auf gemeinsame Eckpunkte einigen können.
Familienrecht
70 % der Anwälte unsicher bei Familienrecht mit Auslandsbezug!
Wir haben Sie und Ihre Kollegen hier auf Familienrecht.de nach Ihrer persönlichen Einschätzung gefragt: Wie sicher fühlen Sie sich bei Familienrechtsmandaten mit Auslandsbezug?
Neuerungen im Familienrecht 2014
Was wird neu geregelt, was ist geplant, wo gibt es Handlungsbedarf? Auch wenn eine Vorhersage für das familienrechtliche Jahr 2014 derzeit alles andere als einfach ist, haben wir für Sie die Fühler ausgestreckt.
Neu im Familienrecht 2014: Klicken Sie hier, um den Artikel zu lesen.
Neu im Familienrecht 2013
Das Jahr hat gerade begonnen. Zeit für einen Überblick, welche Neuerungen 2013 im Familienrecht auf uns zukommen.
Änderungen der Düsseldorfer Tabelle 2010 im Überblick
Zum 01.01.2010 sind die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle angehoben worden. Unterhaltspflichtige Eltern müssen daher rückwirkend ab Januar mehr Kindesunterhalt zahlen. Neu ist die Annahme der 3-köpfigen Familie als Grundlage der Bedarfsbemessung.
Wichtige Familienrecht-Änderungen in Kraft
Heute ist es also soweit: Wichtige Änderungen im Familienrecht sind mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten. Als Familienrechtler müssen Sie nun mit den Neuerungen vertraut sein, damit Sie Ihre Mandanten auch genauso gut vertreten können wie bisher.
Fehlt Ihnen die Zeit, sich mit dem neuen FamFG zu beschäftigen? Wir helfen Ihnen, das neue FamFG schnell und einfach kennen zu lernen. Laden Sie sich am besten jetzt gleich unseren gratis Report herunter, in dem wir für Sie die wichtigsten Änderungen auf den Punkt zusammengefaßt und erklärt haben.
Aber das ist ja noch nicht alles. Der Gesetzgeber hat uns außerdem noch die Reform des Versorgungsausgleichs beschert. Sie müssen sich nun, nach etlichen Jahren von den bisherigen Prinzipien verabschieden. Das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sieht vor, dass künftig jede Versorgung, die ein Ehepartner in der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt wird.
Kennen Sie sich schon gut genug mit dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) aus? Wir haben für Sie in unserer kostenlosen Broschüre alle wichtigen Änderungen im Versorgungsausgleich zusammengefaßt.
Aber damit nicht genug, neben dem neuen FamFG und dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) hat der Gesetzgeber im Güterrecht auch den Zugewinnausgleich neu geregelt. Bei der Fülle an Neuregelungen jedoch kann man leicht den Überblick verlieren.
Unsere Experten haben darum für Sie in einer Synopse die bisherige Regelung den neuen gegenübergestellt. So verschaffen Sie sich leicht einen Überblick und haben die wichtigsten Änderungen im Griff. Eine praktische Arbeitshilfe, die Sie nicht mehr missen wollen!
Wie ist das FamFG strukturiert?
Wie ist das FamFG überhaupt aufgebaut? Wo finde ich was im neuen FamFG?
Insgesamt ist das FamFG in neun Bücher eingeteilt. Im ersten Buch finden Sie allgemeine Vorschriften zum FamFG. Die Bücher 2 bis 6 befassen sich mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die bisher im FGG geregelt wurde. Im 7. Buch geht es um Verfahren in Freiheitsentziehungssachen, das 8. Buch des FamFG regelt das Aufgebotsverfahren. Buch 9 enthält die Schlussvorschriften des FamFG.
Das neue FamFG stärkt die Rechte der Kinder
Mit unserer Serie machen wir Sie bis Inkrafttreten des FamFG am 1.9. fit für die Änderungen der Familienrechts-Reform. Heute geht es um die Kinder und wie das neue FamFG die ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der betroffenen Kinder stärkt. Außerdem erfahren Sie, was das FamFG zur Bestellung eines Umgangspflegers sagt.
FamFG stärkt die Rechte der Kinder
„Die Kinder sind doch bei der Scheidung die Leidtragenden“ – so sagt der Volksmund. Vielleicht auch deshalb steht das FamFG für eine Stärkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Kindes.
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FamFG – der Countdown läuft
Das FamFG kommt zum 01.09.2009. Als Familienrechtler müssen Sie sich nun mit den Neuerungen des FamFG vertraut machen, damit Sie Ihre Mandanten auch nach dem neuen FamFG genauso gut vertreten können wie bisher.
Gesetzesänderungen sind für Sie mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Ihnen fehlt eigentlich die Zeit, sich mit dem neuen FamFG zu beschäftigen? Wir helfen Ihnen, das neue FamFG schnell und einfach kennen zu lernen, indem wir Sie Schritt für Schritt mit dem neuen FamFG vertraut machen.
Anpassung des Versorgungsausgleichs durch die VA-Reform ab dem 01.09.2009
Am 01.09.2009 tritt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) in Kraft. Die §§ 37, 38 VersAusglG regeln die Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen des Todes der ausgleichsberechtigten Person durch die VA-Reform. Für Pensionäre können sich aus der neuen Regelung des Versorgungsausgleichs auch Vorteile ergeben.
Im Folgenden werden zwei Sachverhalte dargestellt, die für Pensionäre von großem Interesse sein dürften. Personen, auf die die darin enthaltenen Hinweise zutreffen, können durch die Reform des Versorgungsausgleichs in den Genuß von erheblichen finanziellen Vorteilen gelangen.
Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO und das FamFG
Am 01.09.2009 tritt das FamFG in Kraft. Dadurch ändern sich auch die Voraussetzungen der Sicherungsvollstreckung.
Derzeit darf der Gläubiger nach § 720 Abs. 1 ZPO aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung einleiten und die Gegenstände pfänden, jedoch nicht verwerten.
Umfang der Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltspflichtigen
Im Zusammenhang mit der Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt hat das OLG Brandenburg (Beschl. v. 29.01.2009 — 13 WF 29/08, DRsp Nr. 2009/3930) über die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung unter Berücksichtigung einer Nebenerwerbsobliegenheit und der Tatsache, dass der Unterhaltsschuldner im eigenen Haus wohnt, entschieden.
Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob und in welchem Umfang dem Unterhaltspflichtigen eine Nebentätigkeit zugemutet werden kann, wenn er durch seine bereits ausgeübte Tätigkeit ein zu geringes Netto-Einkommen erzielt.
FGG-Reform passiert Bundesrat
Der Weg für ein neues Verfahren in Familiensachen ist frei. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hat den Bundesrat passiert.
Die Reform wird am 01.09.2009 in Kraft treten. Die Länder erhalten auf diese Weise ein Jahr Zeit, um die notwendige Neuorganisation der gerichtlichen Abläufe vorzunehmen.
Rechtsausschuss fordert Änderungen an der Güterrechtsreform
In seiner Beschlussempfehlung vom 13.05.2009 empfiehlt der Rechtsausschuss den Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (Güterrechtsreform) mit einigen Änderungen anzunehmen.
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Änderungen, die der Rechtsausschuss bei der Reform des Zugewinnausgleichs vornehmen will. Hatten die Juristinnen nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts noch „Licht und Schatten“ ausgemacht, so stellen sie nun fest, es werde zumindest „lichter“.
Güterrechtsreform vom Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs und der Verwaltung von Girokonten betreuter Menschen (Güterrechtsreform) beschlossen.
Zu den Regelungen im Einzelnen: