Bereits nach dem bis zur Einführung des FamFG geltenden Verfahrensrecht war die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens in Familiensachen bei Inanspruchnahme staatlicher Kostenhilfe (PKH/VKH) nicht in jeder Hinsicht völlig unproblematisch:
Familienstreitsachen
Reformen im Familienrecht: Die neuen Kostenregelungen des FamFG
Heute starten wir eine neue Themenserie zu den Änderungen im Familienrecht. Denn auch in diesem Jahr konnten wir wieder hervorragende Redner/-innen für die Fachkonferenz Familienrecht gewinnen. Vom 20.- 21. November 2009 haben die Familienrechtsexperten Gretel Diehl, Dr. Wolfram Viefhues, Roland Garbe, Frank Götsche und Dr. Christian Grabow in praxisorientierten Ausführungen die jüngsten familienrechtlichen Reformen diskutiert.
Sie konnten nicht dabei sein? Dann haben Sie mit den kommenden Ausgaben die einmalige Gelegenheit, Auszüge der wichtigsten Vorträge exklusiv nachzulesen. Den Auftakt zur neuen Serie „Fachkonferenz Familienrecht 2009 – Reformen im Familienrecht“ macht Rechtsanwalt Dr. Christian Grabow mit seinem Beitrag zu den neuen Kostenregelungen des FamFG.
Wie das FamFG Familienstreit-, Familien- und Ehesachen regelt
Sie wissen längst, dass das FamFG viele Änderungen mit sich bringt. Eine komplette Vereinheitlichung der verfahrensrechtlichen Regeln für alle Familiensachen sieht jedoch auch das FamFG nicht vor.
Unterschiedliche Verfahrensgrundsätze bleiben dem Familienrecht auch nach der Einführung des FamFG erhalten. Die verschiedenen Verfahrensarten gliedert das FamFG in drei Gruppen: Familienstreitsachen, Familiensachen und Ehesachen.