Großes Familiengericht

Neues FamFG: Wie Sie vom Anwaltszwang profitieren

Der Anwaltszwang, der mit dem FamFG erweitert wird, ist für Sie sicherlich ein spannendes Thema. Bei vielen Streitigkeiten müssen jetzt Sie oder ein Anwaltskollege beauftragt werden. Eine gute Gelegenheit, neue Mandanten zu gewinnen.

Wann gilt jedoch der Anwaltszwang? Das FamFG unterscheidet nach Verfahren vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht sowie vor dem BGH. Außerdem gibt es noch das Behördenprivileg.

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Großes Familiengericht durch das neue FamFG

Heute geht es um das „Große Familiengericht“, denn mit dem FamFG kommt es zu einer Erweiterung der familiengerichtlichen Zuständigkeiten, die in einem „Großen Familiengericht“ zusammengefasst werden.

Was bedeutet das „Große Familiengericht“ konkret? Welche Änderungen ergeben sich für Sie als Anwalt aus diesem Teil des FamFG?

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FGG-Reform passiert Bundesrat

Der Weg für ein neues Verfahren in Familiensachen ist frei. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hat den Bundesrat passiert.

Die Reform wird am 01.09.2009 in Kraft treten. Die Länder erhalten auf diese Weise ein Jahr Zeit, um die notwendige Neuorganisation der gerichtlichen Abläufe vorzunehmen.

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