Mit unserer Serie machen wir Sie bis Inkrafttreten des FamFG am 1.9. fit für die Änderungen der Familienrechts-Reform. Heute geht es um die Kinder und wie das neue FamFG die ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der betroffenen Kinder stärkt. Außerdem erfahren Sie, was das FamFG zur Bestellung eines Umgangspflegers sagt.
FamFG stärkt die Rechte der Kinder
„Die Kinder sind doch bei der Scheidung die Leidtragenden“ – so sagt der Volksmund. Vielleicht auch deshalb steht das FamFG für eine Stärkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Kindes.
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