negatives Anfangsvermögen

Ausgleich von in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten

Auszugleichen sind im Versorgungsausgleich auch solche Versorgungsanrechte, die mit dem Anfangsvermögen eines Ehegatten nach Beginn der Ehe erworben wurden. Dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Versorgungsanrecht während der Ehe aus seinem Anfangsvermögen erworben hat, rechtfertigt für sich genommen nicht den Ausschluss des Versorgungsausgleichs.

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Übergangsvorschriften im Zugewinnausgleich

Zu einer Reform gehören häufig Übergangsfristen. So ist es auch bei der Reform im Güterrecht. Übergangsvorschriften geben Ihnen die Möglichkeit, während eines begrenzten Zeitraums wahlweise das alte beziehungsweise das neue Recht anzuwenden.

Bereits vor dem 01.09.09 konnten Sie das neue Recht zum Zugewinnausgleich einsetzen. Nach Inkrafttreten der Reform haben Sie jetzt die Möglichkeit, bereits anhängige Klagen zurückzunehmen, wenn dies für Sie günstiger ist. Im Mittelpunkt der Überlegungen steht selbstverständlich Ihr Mandant mit seinen Bedürfnissen.
 

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Zugewinnausgleich und Güterrechtsreform

Momentan tut sich im Familienrecht einiges. Zum 1.9.09 trat das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts in Kraft. Zeitgleich kamen das neue FamFG sowie das Versorgungsausgleichsgesetz.

Sie haben auf dieser Seite bereits die wichtigsten Änderungen zum FamFG sowie zum Versorgungsausgleichsgesetz gelesen. Heute startet eine neue Serie zum Thema Zugewinnausgleich und Güterrechtsreform.

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