Was Sie als Anwalt benötigen und beachten müssen, um das Scheidungsverfahren und die Ehescheidung ohne Komplikationen für Ihren Mandanten durchzuführen, lesen Sie im folgenden Artikel.
Scheidungsunterhalt
Das Trennungsjahr: Was gibt es dabei zu beachten?
Der Sinn und Zweck des Tennungsjahres ist klar: Das Scheitern der Ehe wird bei der einverständlichen Scheidung nach § 1566 Abs. 1 BGB durch das einjährige Getrenntleben unwiderlegbar vermutet. Ist diese „Mindestwartezeit“ nicht eingehalten, wird der Scheidungsantrag i.d.R. als unbegründet abgewiesen.
Alles, was es zum Trennungsjahr vor der Scheidung zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Neuer Spezialreport: 20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht
Im Unterhaltsrecht lauern zahlreiche Gefahrenquellen – und richtig schlimm wird es, wenn aufgrund eines Fehlers die Unterhaltsansprüche des Mandanten untergehen. Damit das nicht passiert, deckt unser neuer Spezialreport die 20 häufigsten Fehlerursachen im Unterhaltsrecht auf.
Laden Sie hier Ihren Spezialreport „20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht“ gratis herunter!
Auskunftsanspruch und Unterhaltsbestimmung bei besseren wirtschaftlichen Verhältnissen
Bis zum Doppelten des höchsten Einkommens der Düsseldorfer Tabelle kann Unterhalt im Zweifel nach Quoten verlangt werden – so hat jetzt der BGH entschieden. Auskunft über das Einkommen ist immer dann zu erteilen, wenn sie Bedeutung auf den Unterhaltsanspruch haben kann.
Lesen Sie hier unsere Besprechung zum Beschluss des BGH vom 15.11.2017 – XII ZB 503/16
Nachehelicher Unterhalt: Vorraussetzungen und Anspruchsgrundlagen
Wann und wie lange ist nach der Scheidung nachehelicher Unterhalt zu zahlen – und was sind die Anspruchsgrundlagen? Das Recht des nachehelichen Unterhalts ist selbst für Anwälte nicht leicht zu überblicken und die Beratung eine echte Herausforderung.
Verfahrenskostenvorschuss besser im Scheidungsverbund beantragen?
Der BGH hat zum Thema Verfahrenskostenvorschuss und Scheidung nun festgestellt: Nach Rechtskraft der Scheidung kann kein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss mehr entstehen. Deshalb kann es unter Umständen besser sein, für den „vollen“ Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss im Scheidungsverbund zu bleiben.
Besprechung zum Beschluss des BGH vom 12.04.2017 – XII ZB 254/16 – hier weiterlesen.