Scheinvaterregress

Scheinvaterregress: Prüfungsschema

Angenommen, Sie konnten das Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft für Ihren Mandanten erfolgreich gestalten – dann stellt sich im Anschluss die Frage, inwieweit und gegen wen der Scheinvater Regressansprüche bezüglich des zu Unrecht geleisteten Kindesunterhalts geltend machen kann.

Was Sie beim Scheinvaterregress prüfen sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Scheinvaterregress: Reform ist auf dem Weg – Verjährung geplant

Das Bundesverfassungsgericht hatte sie gefordert: Eine gesetzliche Regelung des Scheinvaterregresses. Nun hat die Koalition einen Referentenentwurf vorgelegt – und dabei für eine Überraschung gesorgt. Ein Anspruch auf Scheinvaterregress für gezahlten Unterhalt soll nur für zwei Jahre rückwirkend gelten.

Lesen Sie hier unsere Info über das Gesetz zur Reform des Scheinvaterregresses

Neues „Kuckuckskind-Urteil“: BVerfG rügt BGH!

Diese BVerfG-Entscheidung schlug bei Familienrechtlern ein wie eine Bombe: Mütter so genannter Kuckuckskinder müssen nun doch nicht offenlegen, mit wem sie Geschlechtsverkehr hatten und wer somit als biologischer Vater und Unterhaltspflichtiger in Frage kommt. Der BGH hatte das bislang anders gesehen.

Gravierende Änderung in der Rechtsprechung: Scheinväter haben keinen Auskunftsanspruch gegenüber der Mutter!

Neue Checkliste: Mandantengespräch zur Vaterschaftsfeststellung

In einem unserer letzten Beiträge haben wir Ihnen ein interessantes BGH-Urteil zum Thema Vaterschaftsfeststellung und Verfahrenskosten vorgestellt. Heute liefern wir noch einmal nach und bieten Ihnen als Gratis-Download die passende Checkliste für das Mandantengespräch Vaterschaftsfeststellung an.

Hier geht es zum Download der Checkliste Vaterschaftsfeststellung.

Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten

Kennen Sie den Begriff Kioskvater? So genannte Kioskväter sind mittellos, oft Sozialhilfeempfänger, und erkennen Vaterschaften gegen Geld an. Die Kinder erhalten dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mütter eine Aufenthaltserlaubnis. Im Moment gibt es gegen eine solche missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung keine Handhabe. Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Behörden die Scheinvaterschaften nach aktueller Rechtslage nicht anfechten dürfen.

Eine ausführliche Urteilsbesprechung rund um Scheinvaterschaften lesen Sie hier.