Umgangsrecht

Umgangsrecht für Großeltern, die im Ausland wohnen?

Auch Großeltern haben grundlegend ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln. Doch wie ist die Rechtslage, wenn Großeltern und Kinder in verschiedenen Ländern wohnen? Zum Umgangsrecht für Großeltern, die im Ausland wohnen, hat nun der EuGH eine wegweisende Entscheidung veröffentlicht.

Lesen Sie hier, wie der EuGH zum Umgangsrecht von Großeltern im Ausland entschieden hat.

BVerfG stoppt kurzfristig angeordneten mehrtägigen Kindesumgang

Bei einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung eines mehrtägigen Kindesumgangs ist eine Folgenabwägung geboten. Insbesondere mit Blick auf die erhebliche Belastung der Kinder durch die überraschende und kurzfristige Anordnung ist die Verletzung des Elternrechts des nicht aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteils zu vernachlässigen.

Lesen Sie hier, wie das Bundesverfassungsgericht argumentiert.

Neues Umgangsrecht: Folgen auch für Vaterschaftsanfechtung?

Das Umgangsrecht wird derzeit reformiert – durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters. Doch hat das neue Umgangsrecht auch Auswirkungen auf das Abstammungsrecht? Ein Urteil des OLG Nürnberg zur Vaterschaftsanfechtung beantwortet diese Frage.

Hier den aktuellen Fall zur Vaterschaftsfeststellung lesen.

Umgangsrecht für leibliche Väter erwirken: So überzeugen Sie das Gericht!

Das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters wirft seine Schatten voraus: Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes haben Sie mehr Möglichkeiten, das Umgangsrecht für biologische Väter zu erwirken. Wie Sie dabei am besten vorgehen, zeigt Ihnen unser Praxisleitfaden „Umgang des leiblichen Vaters“ – unter anderem mit einem Beispielfall und einem passenden Musterantrag.

Neues Umgangsrecht: Hier geht es zum Praxisleitfaden.

Umgang: BFH sieht in Umgangskosten keine außergewöhnliche Belastung

Der Umgang erfolgt in der Regel auf Kosten des umgangsberechtigten Elternteils. Wenn die Eltern weit auseinander wohnen, gehören teure Reisen dazu. Können Ihre Mandanten die Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen? Der Bundesfinanzhof sagt mal wieder „nein“. Dennoch können Sie Ihre Mandanten auf einige Ausnahmeregelungen hinweisen.
Welche das sind, lesen Sie hier.

Diese Alternativen haben Sie, wenn das Familiengericht den Umgang nicht eindeutig regelt

Immer wieder gibt es Mandanten, die sich mit ihrem Ex-Partner einfach nicht über die Umgangsregelungen einigen können – so sehr Sie als Anwalt auch darauf hinarbeiten. Auf Antrag des Unterhaltsberechtigten muss dann das Familiengericht ran. Doch was können Sie tun, wenn selbst die Richter versäumen, den Umgang konkret genug zu regeln?
Lesen Sie, wie Ihre Aussichten bei einer Beschwerde sind

Umgangsrecht: Finden Sie Umgangsregelungen, die für alle tragbar sind

Eine aktuelle BGH-Entscheidung zum Umgangsrecht bestätigt: Getrennte Eltern sollten so konkret wie möglich Art, Ort und Zeit des Umgangs mit dem Kind bestimmen.

Doch reicht das auch für eine dauerhaft tragfähige Lösung? Durch ein gezielt geführtes Mandantengespräch arbeiten Sie als Anwalt auf eine Umgangsregelung hin, die alle Beteiligten auf lange Sicht akzeptieren. Unsere Checkliste für das Mandantengespräch Umgangsrecht hilft Ihnen dabei.
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Umgangsrecht des Vaters wegen Gewalt gegen die Mutter beschränkt

Der Umgang eines Vaters mit seinen Kindern kann auch längerfristig auf Briefkontakt und Geschenksendungen beschränkt werden, wenn dies für das Kindeswohl erforderlich ist. Eine Wiedereinräumung des Umgangsrechts kommt nicht allein dadurch in Betracht, dass sich der Vater einer Therapie unterzieht und weitere Gewalttätigkeiten ausgeschlossen werden können.

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Vorgehensweise bei Kindschaftssachen: Was hat sich konkret geändert?

Eine interessante Änderung des FamFG ist die Vorgehensweise bei Kindschaftssachen. Mit dem neuen FamFG gilt das sogenannte Vorrang- und Beschleunigungsgesetz. Das FamFG ermöglicht somit bei Kindschaftssachen ein schnelleres Handeln im Interesse Ihrer Mandanten. Als Anwalt können Sie jetzt Druck machen – das FamFG gibt Ihnen das Recht dazu.

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Großes Familiengericht durch das neue FamFG

Heute geht es um das „Große Familiengericht“, denn mit dem FamFG kommt es zu einer Erweiterung der familiengerichtlichen Zuständigkeiten, die in einem „Großen Familiengericht“ zusammengefasst werden.

Was bedeutet das „Große Familiengericht“ konkret? Welche Änderungen ergeben sich für Sie als Anwalt aus diesem Teil des FamFG?

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Das neue FamFG stärkt die Rechte der Kinder

Mit unserer Serie machen wir Sie bis Inkrafttreten des FamFG am 1.9. fit für die Änderungen der Familienrechts-Reform. Heute geht es um die Kinder und wie das neue FamFG die ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der betroffenen Kinder stärkt. Außerdem erfahren Sie, was das FamFG zur Bestellung eines Umgangspflegers sagt.

FamFG stärkt die Rechte der Kinder

„Die Kinder sind doch bei der Scheidung die Leidtragenden“ – so sagt der Volksmund. Vielleicht auch deshalb steht das FamFG für eine Stärkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Kindes.
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