Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss 2017: Endlich in Kraft – Rückwirkend zum 1. Juli 2017

Das neue Unterhaltsvorschussgesetz ist endlich in Kraft getreten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das entsprechende Gesetzespaket trotz verfassungsrechtlicher Bedenken unterschrieben. Es ist am Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Was Sie jetzt wissen müssen, damit Ihre Mandanten rückwirkend Ansprüche aus dem UVG stellen können, erfahren Sie hier.

Einigung in letzter Minute: Unterhaltsvorschussgesetz ist durch!

Die Regierung hatte sich schon früh festgelegt und damit weit aus dem Fenster gelehnt, als sie für das Inkrafttreten des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes den 1. Juli 2017 bestimmte. Denn lange Zeit war nicht klar, ob das auch hinhaut. Jetzt gibt es endlich Gewissheit.

Der Bundesrat hat dem Unterhaltsvorschussgesetz zugestimmt. Wie es jetzt weiter geht, lesen Sie hier.