von Frank Götsche, Richter am OLG Brandenburg
aus dem Vortrag zur Fachkonferenz Familienrecht 2009
Drohen vermögensmindernde Manipulationen eines Ehegatten, kann der andere Ehegatte ein Interesse an der Beendigung des Güterstands haben. Dem dient der vorzeitige Zugewinnausgleich. Insofern spielt der vorzeitige Zugewinnausgleich nur für die Zeit vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags eine Rolle.