Unterhalt: Aktuelle Fachinformationen für Rechtsanwälte

Hier sehen Sie auf einen Blick alle unserer Beiträge zum Unterhalt. Scrollen Sie einfach nach unten und klicken Sie auf die weiterführenden Links, um unsere aktuellen Artikel zum Thema Unterhalt aufzurufen. Nutzen Sie außerdem auch unsere kostenlosen Checklisten zum Unterhalt – wie zum Beispiel unsere Checkliste Kindesunterhalt.

(Eine Übersicht über alle unsere Gratis-Checklisten gibt es außerdem hier).

Ehegattenunterhalt: Wohnvorteil vs. Zins aus Wohnungsverkauf

„Welche Rolle spielt es für den Unterhalt, wenn ich mietfrei wohne?“ Selbst wenn Sie schon länger im Familienrecht unterwegs sind, müssen Sie bei einer solchen Mandantenfrage womöglich genauer überlegen. Denn die Antwort kann je nach Sachverhalt höchst unterschiedlich ausfallen. Eine aktuelle Entscheidung des BGH ergänzt Ihr Wissen zu diesem Thema – und wir ergänzen die Entscheidung mit nützlichen Praxistipps zum Thema Wohnvorteil und Unterhalt.

Wohnvorteil und Unterhalt – bringen Sie sich hier auf den neuesten Stand.

Wenn das Taschengeld für Elternunterhalt draufgeht

Fordert das Sozialamt das Taschengeld Ihres Mandanten für Elternunterhalt, sollten Sie als Anwalt hellhörig werden. Zwar sind auch Taschengeld und Familienunterhalt grundsätzlich unterhaltspflichtiges Einkommen. Allerdings gibt es dafür Grenzen, die der BGH in einem Urteil festgezurrt hat. Wir analysieren für Sie das Urteil und zeigen außerdem, wie die Berechnung von Familienunterhalt und Taschengeldanspruch funktioniert.

Lesen Sie neue Praxishinweise zum Elternunterhalt.

Ehegattenunterhalt: BGH-Urteil zur Befristung des Aufstockungsunterhalts nach Vergleichsschluss

Bei einem Vergleich über den Aufstockungsunterhalt behielt sich der Ehemann eine spätere Befristung des Unterhalts vor. Doch anstatt die Befristung in einem ersten Abänderungsverfahren vom 15.05.2007 geltend zu machen, versucht er diese erst in einem zweiten Abänderungsverfahren durchzusetzen. Der BGH geht jedoch von der Präklusion des Befristungseinwandes aus (BGH, Urt. v. 23.05.2012 – XII ZR 147/10, DRsp-Nr. 2012/14107).

Wie begründet der BGH sein Urteil – und welche Folgerungen ergeben sich für Sie daraus?

Kindesunterhalt: Auch höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle zielt nur auf Deckung des Elementarbedarfs

In einem interessanten Fall zum Kindesunterhalt (OLG Hamm, Urt. v. 11.07.2012 – 12 UF 319/11) schuldet ein Vater seiner Tochter Unterhalt in Höhe von insgesamt 837,68 €. Geleistet hat er davon monatlich 579,48 €. Die restliche Summe von 258,20 € sieht der Beklagte als gedeckt an – denn er hat seiner Tochter freiwillig jeden Monat 305 € für Reit- und Klavierunterricht gezahlt. Falsche Einschätzung, sagt das OLG Hamm.

Lesen Sie hier die Gründe.

Das „Kuckuckskind-Urteil“ des BGH

Nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung steht dem Scheinvater zur Vorbereitung des Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf „Auskunft über die Person, die ihr während der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat“ zu.

BGH, Urt. v. 09.11.2011 – XII ZR 136/09

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Ausbildungsunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)

Volljährige Kinder können während des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) auch dann einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt haben, wenn dieses keine zwingende Voraussetzung für einen bereits beabsichtigten weiteren Ausbildungsweg ist, wie das OLG Celle feststellte (Beschl. v. 06.10.2011 – 10 WF 300/11, DRsp-Nr. 2011/18194).

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Umrechnung von Alttiteln gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO

Der Beschluss des OLG Frankfurt beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis für ein gerichtliches Verfahren besteht, wenn bereits eine notarielle Urkunde in Höhe der geforderten Beträge vorliegt. Im zugrunde liegenden Fall war die notarielle Urkunde vom 09.03.2009 zwar ihrem äußeren Anschein nach vollstreckungsfähig, vom Inhalt her entsprach sie aber nicht der Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Errichtung. In der Urkunde war der Kindesunterhalt in einem Prozentwert des Regelbetrags gemäß der Regelunterhaltsverordnung tituliert. Zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde war jedoch die Regelbetragsverordnung bereits seit über 14 Monaten außer Kraft getreten und die Regelunterhaltsverordnung seit 1998 nicht mehr gültig.

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