Top-Thema: Checkliste Elternunterhalt

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Elternunterhalt berechnen: Beispiel mit mehreren Unterhaltsberechtigten

Wie berechne ich den Elternunterhalt, wenn es mehrere Unterhaltsberechtigte gibt? Und wie kann ein Familienvater mit hohem Einkommen mehr Geld für seine „eigene” Familie sichern? Wir zeigen Ihnen an einem typischen Beispielfall, was Sie für Ihre Mandanten und gegen zu hohe Unterhaltszahlungen an das Sozialamt tun können.

Familienselbstbehalt und Elternunterhalt: Eine Beispielrechnung, die auf viele Fälle passt

Eine befreundete Anwältin erzählte neulich, dass sie das Thema Elternunterhalt extrem schwierig findet. Sie stecke viel zu viel Zeit in die Unterhaltberechnung, vor allem weil die immer noch unscharfe Rechtsprechung zum Elternunterhalt sie einfach unsicher mache.

Ein häufiges Problem dabei: Unterhaltspflichtige Familienväter (oder Mütter) mit ordentlichem Nettoeinkommen fürchten, vom Sozialamt kräftig zur Kasse gebeten zu werden – obwohl das Geld aus deren Sicht doch nur für die eigene Kernfamilie reicht.

Lassen wir einmal den moralischen Standpunkt beiseite, warum gutverdienende Kinder nicht für ihre bedürftigen Eltern aufkommen. Dafür mag es die unterschiedlichsten Gründe geben – wer also will darüber urteilen?

Und dass der Elternunterhalt, so wie er jetzt geregelt ist, in vielen Punkten als ungerecht für die Kinder empfunden wird, ist ebenfalls bekannt. Häufig genannte Schwachpunkte sind:

  • Unterhaltspflichtige Geschwister haften gesamtschuldnerisch, was zu Familienkonflikten führen kann, wenn ein Geschwisterteil nicht oder weniger zahlen kann.
  • Unterhaltspflichtige Kinder gefährden ihr eigenes Auskommen im Alter (da die Altersvorsorge nur bis zu 5 % des Bruttoeinkommens auf den Selbstbehalt angerechnet wird).
  • Der indirekte Unterhalt für Schwiegereltern wird als unfair empfunden usw.

Beschränken wir uns deshalb lieber darauf, wie die Kollegin und vielleicht auch Sie als interessierte Leser den Mandanten in Fällen wie oben weiterhelfen. Und außerdem, wie Sie den Elternunterhalt möglichst schnell und sicher berechnen.

Das Phänomen hinter dem Fall ist allgemein bekannt: Ein hohes Einkommen geht oft mit einem hohen Lebensstandard einher. Am Ende des Monats bleibt gar nicht so viel übrig. Wer dann hohe Elternunterhaltsverpflichtungen hat, muss die eigenen Ansprüche kräftig runterschrauben.

Was können Ihre Mandanten also gegen hohe Unterhaltsprüche des Sozialamts tun?

Fassen wir diesen Falltypus aus dem Unterhaltsrecht zusammen: Auf einen Unterhaltspflichtigen kommen mehrere Unterhaltsberechtigte. Das heißt, der Mandant hat zum Beispiel einen bedürftigen Elternteil und muss dazu zwei Kinder und einen Ehepartner mit geringem oder ohne eigenes Einkommen versorgen. Das Nettoeinkommen des Mandanten ist überdurchschnittlich.

Die Düsseldorfer Tabelle hilft Ihnen in diesen Fällen nur begrenzt, da sie nicht die tatsächlichen Lebensumstände Ihres gutverdienenden Mandanten widerspiegelt.

Elternunterhaltsrechner sind zwar schön und gut, geben aber keine Tipps und Hinweise für das Verfahren selber – und spätestens dann müssen Sie Ihre Unterhaltsberechnung rechtfertigen.

Das Stichwort, dass Ihnen als Anwalt eine echte Chance eröffnet, Ihren Mandanten gegen den Anspruch des Sozialamts erfolgreich zu verteidigen, heißt: „Lebensstandardgarantie”.

Im Prinzip wird beim Elternunterhalt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wie in anderen Unterhaltsfällen ermittelt. Der große Unterschied: Weil der Unterhaltspflichtige sich bei Eintritt des Elternunterhaltstatbestands schon einen Lebensstandard eingerichtet hat, bei dem er die Inanspruchnahme durch die Eltern nicht einplanen musste, hat er erheblich mehr „Abzugspositionen” als beim Ehegatten- oder gar Kinderunterhalt.