Neues Umgangsrecht: Was Ihre Mandanten jetzt erwarten

Wenn Ihr nächster Mandant mit einem Problem im Umgangsrecht zu Ihnen kommt – könnte er eine ganz neue Erwartungshaltung mitbringen.

Der Grund: Das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters ist durch alle Medien gegangen.

Viele Väter – die bisher vom Umgang ausgeschlossen waren – haben neue Hoffnung auf Kontakt zu ihren Kindern.

Wie gehen Sie mit den Erwartungen Ihrer Mandanten um?

Sie ahnen es schon: Um auf die Erwartungen Ihrer Mandanten angemessen zu reagieren, braucht es eine gehörige Portion Fingerspitzengefühl.

Auf der einen Seite haben biologische Väter tatsächlich bessere Chancen auf Umgang – bislang auf Grundlage der europäischen Rechtsprechung, jetzt auch gesetzlich untermauert.

Auf der anderen Seite ist und bleibt die Regelung des Umgangs kompliziert. Zahlreiche Faktoren sind zu beleuchten – und letztlich kann nur im Einzelfall entschieden werden, was dem Kindeswohl dient.

Im ersten Schritt helfen Sie Ihren Mandanten also am besten, indem Sie die Möglichkeiten und Grenzen des Umgangsrechts klar aufzeigen.

 

Praxistipps:
Ein paar sehr gute Tipps dazu erhalten Sie in unserem Artikel "Umgangsrecht: Finden Sie Umgangsregelungen, die für alle tragbar sind".

Nutzen Sie außerdem als Arbeitshilfe unsere Checkliste für das Mandantengespräch "Umgangsrecht" – hier geht’s zum Gratis-Download.

 

Umgangsrecht für leibliche Väter erwirken: So überzeugen Sie das Gericht

Im zweiten Schritt dürfen Sie Ihren Mandanten ruhig Mut machen. Sofern ein Vater tatsächlich bereit ist, Verantwortung für sein Kind zu übernehmen, ist eine wichtige Voraussetzung für eine Umgangsregelung gegeben.

Wenn es dann hart auf hart kommen sollte, gilt es natürlich, das Umgangsrecht für Ihre Mandanten vor Gericht zu erwirken.

Stichfeste Argumente für das Verfahren liefert Ihnen unser Praxisleitfaden "Umgang des leiblichen Vaters". Laden Sie sich Ihr Exemplar hier kostenlos herunter.

Das neue Umgangsrecht tritt bald in Kraft

Fehlt zum Schluss noch die Meldung, dass Bundestag und Bundesrat das neue Umgangsrecht mittlerweile beschlossen haben. Es tritt am Tag nach der noch ausstehenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Den Gesetzentwurf rufen Sie mit diesem Link auf.