Unterhalt berechnen nach der neuen Düsseldorfer Tabelle 2017

 
Bestimmen Sie den Unterhalt schon nach der neuen Düsseldorfer Tabelle, die seit dem 1.1.2017 gilt?
     
     
Gehen Sie auf Nummer sicher! Nutzen Sie das familienrechtliche Berechnungsprogramm auf CD-ROM mit Rechtsstand 1. Januar 2017!
     
 
Sehr geehrte Frau Kollegin,Sehr geehrter Herr Kollege,
 
Unterhaltsberechnungen können ganz schön verzwickt sein – gerade jetzt, da der Gesetzgeber den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder erhöht hat. Die Folge: Im Dezember veröffentlichte das OLG Düsseldorf eine neue Düsseldorfer Tabelle. Und die gilt seit dem 1. Januar 2017.Sie haben jetzt die Wahl: Entweder schalten Sie Ihr altes Berechnungsprogramm ab und berechnen ab heute den Kindesunterhalt mühevoll mit Bleistift, Papier und Taschenrechner oder Sie nutzen das einzige lieferbare familienrechtliche Berechnungsprogramm auf CD-ROM, das den Rechtsstand 1. Januar 2017 besitzt. RAin Sandra Lathe RAin und FAin für FamRSandra Lathe, Königswinter
 
Kindesunterhalt berechnen
 
Genau deshalb schreibe ich Ihnen heute.Ich habe mich für das „1×1 des Familienrechts“ entschieden. Damit arbeite ich absolut rechtssicher und spare sogar noch bis zu 73% meiner wertvollen Zeit. Denn ich weiß besseres zu tun, als stundenlang im Internet nach den neuesten Normen, Rechenwerten und Unterhaltssätzen zu googeln, den Bleistift zu spitzen und auf meinem Taschenrechner rumzutippen.  Mit dem „1×1 des Familienrechts“ berechnen sich Einkommen, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Verfahrenskostenhilfe quasi von allein … und ich habe einen Zeitkiller weniger in der Kanzlei. Diesen Service können Sie jetzt volle 30 Tage lang GRATIS testen. Und damit in Ihrem eigenen Kanzlei-Alltag prüfen, wie viel Zeit Sie damit einsparen.
 
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  Stellen Sie sich einmal vor …  
     
  … Sie führen Ihre familienrechtlichen Berechnungen nicht mehr händisch durch. Und auch das Fluchen über eine hochkomplizierte, veraltete Software hat ein Ende. Stattdessen profitieren Sie von einer Software  
     
 
mit übersichtlichen Eingabemasken, die Sie intuitiv zu den richtigen Rechenergebnissen führt – sowohl bei Einkommen/Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich als auch bei der Verfahrenskostenhilfe
mit einem praktischen Unterhaltslexikon, in dem Sie über 400 Stichwörter bequem nachschlagen
mit einem Lexikon des Versorgungsausgleichs, das die komplizierte Materie prägnant auf den Punkt bringt
mit der aktuellen Düsseldorfer Unterhaltstabelle sowie allen aktuellen OLG-Leitlinien
mit rund 100 Formularen und Checklisten
 
     
  Das würde doch auch Ihre Arbeit deutlich vereinfachen und beschleunigen, oder? Die Lösung heißt: „Das 1×1 des Familienrechts“.  
     
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Stellen Sie sich das „1×1 des Familienrechts“ vor wie einen Kollegen, der nicht nur ein juristisches, sondern auch ein mathematisches Genie ist. Und er steht Ihnen bei jeder Frage hilfreich zur Seite. Schneller kommen Sie kaum zur Lösung. Und wie das geht, zeige ich Ihnen jetzt an einem Beispiel, wie Sie es wahrscheinlich auch kennen:Meine Mandantin will sich von ihrem Ehemann scheiden lassen. Sie möchte wissen, wie viel Unterhalt sie für sich und die drei Kinder verlangen kann. Ihr Mann hat mit seiner Freundin noch ein weiteres minderjähriges Kind.
 
Schritt 1 (ohne das 1×1 des Familienrechts) Sie müssen das Nettoeinkommen der Beteiligten ermitteln, um die Unterhaltsansprüche berechnen zu können. Vom Bruttoeinkommen können abgesetzt werden:

  • Steuern
  • Pflichtversicherungsbeiträge
  • Vorsorgeaufwendungen etc.

Um zu wissen, in welcher Höhe die Abzüge vorgenommen werden können, müssen Sie diese Werte kennen:

  • Lohn- und Einkommensteuertabelle
  • die aktuellen sozialversicherungsrechtlichen Werte
  • die Beitragsbemessungsgrenze
  • Krankenversicherungssätze
  • diverse Freibeträge und Pauschalen

Dabei ändern sich die meisten Rechenwerte mindestens einmal im Jahr. Wer behält da noch den Überblick?

Einfacher geht es mit dem 1×1!

1. Alle Eingaben in einer Maske tätigen:

Unterhaltsansprueche Nettoneinkommen

2. Auf Ergebnis klicken:

Unterhaltsansprueche Einkommensermittlung

Schritt 2 (ohne das 1×1 des Familienrechts) Nun berechnen Sie den Unterhalt. Zunächst betrachten Sie den Hauptverdiener. Hier sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:

  • Wie hoch ist der Erwerbstätigenbonus?
  • Welcher Berufsaufwand kann geltend gemacht werden?
  • Welche Vorsorgeaufwendungen sind anzurechnen?
  • In welcher Höhe können Fahrtkosten abgezogen werden?
  • Besteht ein Wohnvorteil?
  • Können darauf entfallende Schulden abgesetzt werden?
  • Wie hoch ist der Splittingvorteil?

Und dazu kommt: Jedes Oberlandesgericht sieht die Dinge anders.

Mit dem 1×1 ist das kein Problem!

Einfach das zuständige OLG anklicken – und die aktuellen Werte werden automatisch für die Berechnung herangezogen.

Hauptverdiener:

Unterhalt berechnen Hauptverdiener

Weitere Verdiener:

Unterhalt berechnen Zweitverdiener

Schritt 3 (ohne das 1×1 des Familienrechts) Sie wollen den Kindesunterhalt ausrechnen. Sie müssen wissen

  • Wer ist barunterhaltspflichtig?
  • Müssen u.U. mehrere Pflichtige zahlen?
  • Wie wirkt sich eigenes Einkommen der Kinder aus?
  • Wie hoch ist jeweils das Kindergeld?
  • In welcher Höhe wird Kindergeld angerechnet?

Mit dem 1×1 steht Ihnen ein übersichtliches Eingabefeld für den Kindesunterhalt zur Verfügung. Für bis zu 8 Kinder!

Kindesunterhalt Kindergeld

Kindesunterhalt Bedarfsvorschlag Anspruch

Schritt 4 (ohne das 1×1 des Familienrechts) Nun kommen Sie zum Ergebnis. Es liegt ein Mangelfall vor, wie beim Großteil aller Unterhaltsmandate. Nun wird es erst richtig kompliziert. Hier sind diverse Faktoren zu berücksichtigen. Sie müssen Varianten rechnen. Und dies alles im Kopf? Machen Sie es sich leicht und nutzen Sie das Mangelfall-Formular des 1×1. Je nachdem, welches Feld Sie anklicken, ändern sich die Ergebnisse. So können Sie schnell die für Ihren Mandanten günstigste Alternative wählen.

Frage zum Mangelfall

Unterhalt Mangelfall

Ergebnis zum Mangelfall

Unterhalt Mangelfall

Mit dem 1×1 des Familienrechts exportieren Sie die gesamten Berechnungen zu Ihrem Fall druckfertig als Word- oder PDF-Dokument.

Unterhalt Berechnung ausdrucken

     
  Pfeil „JA! So einfach und zeitsparend will ich meine familienrechtlichen Berechnungen künftig auch durchführen und teste GRATIS das 1×1 des Familienrechts!“  
     
  Und wenn bei der Berechnung Fragen auftauchen?  
     
Kein Problem:Hier helfen mir die beiden Lexika zum Unterhaltsrecht und zum Versorgungsausgleich. In den insgesamt über 500 Stichwörtern habe ich bislang immer noch auf jede Frage die richtige Antwort gefunden. Und das, ohne meinen Schreibtisch verlassen zu müssen. Auch das spart mir eine Menge Zeit. Zeit, die ich lieber in die Mandantenberatung investiere.
     
  Mehr Zeit für fundierte Mandantengespräche … das hat sich herumgesprochen!  
     
  Für Sie fasse ich gerne einmal in 5 Punkten zusammen, warum ich mit dem „1×1 des Familienrechts“ arbeite.  
 
Ich spare Arbeitszeit: Das Programm automatisiert die lästigen Berechnungen im Familienrecht. So reduziere ich erheblich den Zeitaufwand pro Mandat.
Ich kann das Programm sofort anwenden: Dank der klaren Benutzerführung und den instruktiven Bildschirmmasken habe ich mich von Anfang an problemlos zurechtgefunden.
Ich kann mich auf die Richtigkeit der Berechnungen verlassen: Die Rechenwertbibliothek enthält schon die Werte der neuen Düsseldorfer Tabelle, ist immer aktuell und die Verbraucherpreisindizes werden kostenlos online aktualisiert.
Ich behalte den Überblick über meine Berechnungen: Ich speichere die Daten und meine Berechnungen einfach ab und kann sie jederzeit öffnen und bearbeiten.
Alle Rechenergebnisse kann ich übersichtlich ausdrucken: Meine Mandanten überzeugt das – Ihre bestimmt auch.
     
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Ganz wichtig für mich: Zweimal im Jahr bekomme ich eine neue Edition mit allen aktualisierten Rechenwerten, Tabellen, Leitlinien, usw. usf. Selbstverständlich sind auch immer alle neuen Normen und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Und wenn ich keine neue Edition will, sende ich sie einfach kommentarlos zurück. Das war’s. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung. Aber sinnvoller ist es natürlich schon.
Unterhalt Haftungsrisiko
 
Lange Zeit war ich erleichtert, dass mir das Gericht das Thema „Versorgungsausgleich“ abgenommen hat. Aber Achtung: wenn’s hart auf hart geht, trage ich allein das Haftungsrisiko.Deswegen bin ich froh, dass ich mit dem 1×1 auch so mühelos den Versorgungsausgleich ausrechnen kann.Normen, Rechenwerte und Unterhaltssätze ändern sich laufend. Dabei das Ganze immer selbst im Blick zu behalten ist schier unmöglich!Ich wage mich nicht mehr aufs Glatteis und google nicht mehr nach fragwürdigen Rechenwerten, die ich dann mit Taschenrechner, Stift und Papier zur Unterhaltsberechnung nutze.Ich arbeite nur noch mit dem „1×1 des Familienrechts“, denn das „1×1 des Familienrechts“ berücksichtigt schon die neue Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2017!
     
  Pfeil „JA! Ich will dem Haftungsrisiko entgehen und teste 30 Tage KOSTENLOS das 1×1 des Familienrechts!“  
     
Deswegen habe ich mich für das „1×1 des Familienrecht“ entschieden – meine Rückversicherung, die auch noch Zeit spart, für gerade einmal 198 € (zzgl. 5,90 € Versand und 19% USt.). Ich sage mit Absicht „gerade einmal“.
     
  Setzen Sie einmal das Haftungsrisiko und die Zeitaufwände dagegen:  
     
Wie viele Stunden verbringen Sie mit familienrechtlichen Berechnungen, wenn Sie alle Rechenwerte ergoogeln und mit Papier, Bleistift und Taschenrechner arbeiten?
Wie oft sitzen Sie fluchend vor Ihrem Rechner, weil Ihr Berechnungsprogramm nicht so aktuell und nicht so übersichtlich ist wie das „1×1 des Familienrechts“ – und trotzdem deutlich teurer ist?
Wie hoch ist Ihr Haftungsrisiko, weil Ihre familienrechtlichen Berechnungen fehlerhaft sind?

Übers Jahr gerechnet sicherlich ein Mehrfaches dieses Betrags! Und die Arbeitszeit, die Sie so gewinnen, nutzen Sie für die wirklich wichtigen Dinge. Ich bin mir 100-prozentig sicher, dass Sie nicht mehr auf das „1×1 des Familienrechts“ verzichten wollen – wie ich auch. Lassen Sie sich diesen Zeit-Sparer und Haftungs-Minimierer nicht entgehen und antworten Sie gleich jetzt!

Mit kollegialen Grüßen
RAin Sandra Lathe
Sandra Lathe
RAin und FAin für Familienrecht