Eilmeldung: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.1.2016

Im Hintergrund wurde schon länger daran gearbeitet, jetzt ist es offiziell: Die Regierung wird den gesetzlichen Mindestunterhalt von den Kinderfreibeträgen entkoppeln – durch ein Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts, das bereits ab dem 1.1.2016 gelten soll!

Entkoppelung von Mindestunterhalt und Freibeträgen

Die Vorgeschichte: In der jüngeren Vergangenheit hat die Koppelung des Mindestunterhalts an die Freibeträge häufig dazu geführt, dass der Mindestunterhalt unter dem kindlichen Existenzminimum lag.

 

Dies soll nun geändert werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts vorgelegt.

Nach diesem Entwurf soll der Mindestunterhalt nicht mehr an den steuerrechtlichen Kinderfreibetrag anknüpfen, sondern direkt am kindlichen Existenzminimum, wie er sich aus dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung ergibt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist künftig dazu ermächtigt, den Mindestunterhalt alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung festzulegen. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Bereits ab 1.1.2016 soll die neue Regelung gelten und dafür sorgen, dass der Mindestunterhalt künftig zügiger angehoben werden kann.

§ 1612a BGB wird geändert

Nötig ist dazu eine Anpassung des § 1612a BGB.

Satz 2 wird künftig wie folgt gefasst: „Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes.“

In Satz 3 werden in dem Satzteil nach Nummer 3 die Wörter „eines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrags“ durch die Wörter „des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums des minderjährigen Kindes“ ersetzt.

Außerdem wird folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Mindestunterhalt erstmals zum 1. Januar 2016 und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen.“

Klicken Sie hier, um den Gesetzentwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts aufzurufen.

Bereits zum 1.1.2016 würde der Mindestunterhalt also über das neue Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts erhöht werden.


Aktualisierung vom 11.12.2015: Mittlerweile wurde die Düsseldorfer Tabelle 2016 auf Basis des neuen Unterhaltsrechts veröffentlicht. Lesen Sie hier unseren Artikel „Düsseldorfer Tabelle 2016 veröffentlicht!“


Weiter Änderungen im Unterhaltsrecht

Darüber hinaus soll das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher geregelt und deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung ausgerichtet werden.

Dazu werden die Verfahrensrechte der Beteiligten neu bestimmt und das Verfahren effizienter gestaltet. Es sollen daher insbesondere folgende Regelungen im FamFG geändert werden:

  • Zum Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens,
  • Zu den Einwendungen des Antragsgegners,
  • Zum Übergang in das streitige Verfahren und
  • Zum Formularzwang

Anpassungen im Auslandsunterhaltsgesetz

Schließlich sind im Auslandsunterhaltsgesetz vorwiegend technische Anpassungen vorgesehen. Hiermit wird insbesondere auf eine Entscheidung des EuGH zur örtlichen Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Auslandsunterhaltssachen reagiert.

Wir halten Sie auf dem Laufenden, wie es in dieser spannenden Sache zum Unterhaltsrecht weiter geht!

Quelle: Kurzmeldung des BMJV vom 12.8.2015

73 Kommentare zu “Eilmeldung: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.1.2016

    • Sehr geehrte Frau Baldzun, die Unterhaltstabelle ab 1.1.2016 gibt es noch nicht. Sobald sie erscheint, werden Sie die Düsseldorfer Tabelle hier auf Familienrecht.de erhalten. MfG, die Redaktion

  1. Wie hoch ist der Selbstbehalt des Unterhaltszahlers, wenn noch drei weitere minderjährige Kinder in seinem Haushalt leben? Bleibt dieser dann bei 1080,- € als Erwerbstätiger?

    • Im Prinzip ja. Dein Selbstbehalt bleibt bei den 1080 € stehen. Allerdings wird der zu zahlende Unterhalt auf alle deine Kinder verteilt. Sind die drei minderjährigen in deinem Haushalt lebenden Kinder deine eigenen, so mußt du ihnen ja praktisch auch Unterhalt zahlen. Also bleiben dir im Endeffekt die 1080€ Selbstbehalt plus der Unterhalt, den du an deine drei in deinem Haushalt lebenden Kindern zahlen müßtest. Sind es nicht deine leiblichen Kinder sondern die der Lebensgefährtin, gilt es natürlich nicht.

  2. Wird der Selbstbehalt zwischen Mutter und Vater neu bewertet, wenn die Mutter wieder geheiratet hat und dadurch deutlich mehr Geld dem gemeinsamen Haushalt zur Verfügung steht?

    • mit Sicherheit nicht, es ist eine Sauerrei….die Frauen haben einen Schutz trotz Schuldigkeit, egal bei welchem Amt. Aber das ist ja typisch für Deutschland, einige Gesetze sind einfach nicht tragbar!!! Wenn der Mann die Schuldigkeit hat soll er bezahlen, das ist keine Frage

  3. Finde ich ein unding. Wir sind verheiratet haben 1 gemeinsames Kind 2. Zwei 11 und 7 mit in die ehe gebracht (mutter). Und 1 Kind hat der vater 14 jahre. Mutter Hausfrau wegen der kinder. Und er muss den vollen Unterhalt zahlen . Ehe Frau ist nachrangig und Stiefkinder auch. Tun nichts zur sache. Wir beziehen kein Unterhalt für die 2 da nichts zu holen ist sagt die beistandschaft. Traurig sowas . Und dann bitte noch mehr zahlen. Reicht das Geld nicht muss man ins hartz und da heisst es bedarfsgemeinschaft und man kann nicht auf Grund von Unterhaltszahlungen bedürftig werden. Ja das ist das Problem bei Gericht ist man keine Familie und da dann doch. Ja und dann . Und die ehe Pflichten sind dann auch nichts wert. Denn tut ja nichts zur Sache aber das man auf Grund der ehe die Steuerklasse wechselt und deswegen mehr Geld hat tut was zur sache echt ich verstehe das nicht. Es ist nicht gerecht.

  4. Guten Tag,

    Zahle Zur Zeit 284€ und 348€ bei einem Netto Einkommen von 1550€ im Monat, nun habe ich wieder eine Erhöhung bekommen, ab 1.1.2016.
    Das kann doch nicht sein, der nette Herr vom Jugendamt sagt ich müsse das bezahlen , der Eigenbedarf ist wird solange unterschritten bis der Mindestunterhalt bezahlt werden kann. Ich zahle gerne für meine Kinder , aber habe selbst kaum noch Geld zum Leben und das was ich habe gebe ich für meine Kinder an den Wochenenden aus .

    Mit freundlichen Grüßen

    • Niemals. Solltest den NETTEN Herrn mal fragen ob er seinen Job kennt! Selbstbehalt ist gesetzlich festgelegt und als Arbeitnehmer stehen dir 1080€ zu. Ohne wenn und aber . Würde eventuell mal zum Anwalt gehen

      • Ich will euch Mäner nicht entmutigen, aber es gibt so genanntes Kinderexistenzminimum, das gleicht dem Mindestunterhalt (laut DDT). In dem Fall kann das Selbstbehalt auf 880,-€ gesenkt werden – weil Mindestunterhalt bei minderjährigen zu zahlen ist!

        • Der Selbsbehalt von 880 euro ist der Selbsbehalt für Rentner und Arbeitslose bzw nicht Arbeitene Leute und die Arbeit haben haben ein hörenden Satz an Selbsbehalt tiefer als 880 euro geht nicht war erst beim Anwalt !!!

        • Ich muss zustimmen, ich erlebe es gerade, habe 1250 Netto und wurde von Amtsgericht mit Beschluss vom Oberlandesgericht auf 302 EURO Unterhalt festgesetzt, dazu derzeit 80 Euro monatliche Gerichtskosten für 5 Jahre, weil im mein Kind gekämpft habe. Laut Richter reichen mir 880EURO auch als Arbeitnehmer.

  5. Die machen was sie wollen, nur mehr verdienen tut man nicht! Habe letztens 500€ für zwei bezahlt, nun bezgl. Ausbildung für einen 370€. Die Anwaltsgebühren lagen über 1000€ und nun wieder 450€. Das kann nicht sein! Schön blöd, wer in diesem Staat noch Kinder in die Welt setzt…

  6. Meine Lohngruppe kann nicht so schnell steigen -wie Kinderunterhalt Anpassung durchgeführt.
    am 01.08.2015 8,00Euro mehr
    auf 376,00€
    am 01.01.2016 8,00 Euro mehr
    auf 384,00€
    am 01.01.2017 9,00Euro mehr
    auf 393,00€ geplant?
    Macht Unterstrich 25,00 Euro mehr Zahlung aus seit 01.01.2015

    Väter wollen auch noch Leben !!!

  7. Wieviel soll man den noch bezahlen?? Er wäre mal sinnvoller nach der Schuldfrage zu sehen, dies wäre wohl eher mit Gerechtigkeit erfüllt.

  8. Ist das wirklich so rechtens? Die Politik ist natürlich in eigener Sache tätig. Ist beim Steuerzahler nichts mehr zu holen? Klar woher soll das Geld auch sonst kommen?
    Der Mann , Unterhaltszahler wird gedemütigt, bis auf die Unterhosen ausgezogen. Was sind 1080Euro? Auto, Kfz Steuer, Miete, Lebensmittel uvm. Während den Alleinerziehenden zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, wie sie leichter durchs leben gehen können. Die Exfrau meines Mannes hat sich mit Ihren zwei Kindern und dem neuen Ehemann ein Haus zugelegt und Urlaub in der Toscana .die Urlaubsreisen gab’s auch vor dem neuen Mann. Und die Kinder haben wirklich Alles und alles vom Feinsten, und noch mehr. Während wir es nicht schaffen aus unserer 2 Zimmer Wohnung rauszukommen um in eine Dreizimmerwohnung zuziehen, damit unser Kind ein Zimmer hat. Und wir besitzen Do gut wie gar nichts, obwohl beide Berufstätig.(Mein Mann ist Betriebsleiter und arbeitet 12-14 Stunden täglich) was nützt ihm sein hochranggieger Status, wenn wir wie die arnen Kirchenmäuse leben?
    Ein Applaus auf unser Rechtssystem.

    • Nata, genau richtig!!!! Und was mich extrem stört ist die Schuldfrage….Das ist eine Sauerei, unbeschreiblich!! Nicht zu vergessen das die Unterhaltszahlenden ja auch noch etwas mit Kinder unternehmen möchten, Geburtstag und Weihnachten kommt ja auch noch jedes Jahr. Wenn man beim Jugendamt oder Familienkassen Fragen hat bekommt man keine Auskunft weil das Kind ja bei der Mutter lebt….Hauptsache zahlen kann man… Die Entscheidungen von manchen Beamten sollten eigentlich auf Zumutbarkeit und Gerechtigkeit geprüft werden.

  9. Warum wurden die bereinigten Einkommensgrenzen in der Düsseldorfertabelle 2016 nicht erhöht ?
    Seit 2008 sind diese unverändert. Bei jahrelangen Unterhaltszahlungen erfolgt hier in keinster Weise ein Inflationsausgleich für die Barunterhaltspflichtigen. Durch die Erhöhungen des Unterhaltsbetrages der letzten Jahre ist der Bedarf des Kindes doch bereits ausgeglichen !
    Durch die Nichtanpassung rutscht man dann automatisch nach ein paar Jahren in eine höhere Gruppierung und zahlt nochmals drauf. Es wird also in ungerechter Weise doppelt kassiert. Mich wundert dass ich in keinem einzigen Forum bisher diesen Umstand jemals erwähnt sah. Wenn ich mir eine Inflationstabelle von 2008 bis heute anschauen kommen da erhebliche Beträge zusammen, die zum bereinigten Monatseinkommen 2016 hinzuzurechnen wären. In meinen Fall dürfte ich dann glatt 300 Euro mehr im Monat netto verdienen ohne hochgestuft zu werden . (Gruppierung V). Was bitte schön machen die in Düsseldorf ?

  10. Ich finde es eine riesen Sauerei. Nicht das ja im allgemeinen alles teurer wird ab nächsten Jahr, verdienen wir dann auch mehr? Mein Mann zahlt jeden Monat fleißig 343,00 € von seinem Lohn an Unterhalt fürs Kind an die Exfrau. Das schlimmste dabei ist, dass Kind sieht von dem Geld nichts und muss in kaputter Kleidung rum laufen, von Taschengeld gar keine Rede und fragt er nach Geld bekommt er zur Antwort sie hätte keins. Die Regierung sollte mal drüber nachdenken das Familiengesetz allgemein zu ändern. Mein Mann zahlt und zahlt und sehen darf er das Kind nicht da es die Mutter nicht will. Trotz das wir Gerichtsurteile haben über Umgang…. dort sollte man was tun. Du gibst das Kind nicht zum Umgang da bekommst du weniger bis gar kein Unterhalt…. so wäre es doch mal gut. In Frankreich funktioniert es doch auch. Und sind wir mal ehrlich… brauch ein Kind wirklich 550,00 € pro Monat ( Unterhalt+Kigeld)? Man muss dies ja so sehen das der betreuende Elternteil den Unterhalt nochmals drauf legen müsste somit wären das 890,00 € für ein Kind… Das hat manchmal kein Erwachsener im Monat. Kein wunder das einige Mütter sich durch die Kindesväter gesund stoßen. Ich bin einfach nur Sauer auf die Regierung und das doch die Dreistigkeit immer siegt.

    • Hallo Yvonne,
      wir sind grade genauso dran. Mein Mann war einmal verheiratet und da sind 2 Kinder entstanden. Aus einer beziehung hat er auch ein Kind. Insgesamt seine drei unser gemeinsames Kind und ich hab 3 in die Ehe reingebracht. Er zahlt freiwilig monatlich an die 2 großen 550€ und an den kleineren 284€. Jetzt ist die Mutter von dem kleinen zum Jugendamt gerannt. Ihr wäre das zu wenig und er soll mehr zahlen. Mein Mann hat Privatinsolvenz am laufen. Wir müssen monatlich unsere kosten aufbringen und unser auto das fast 22 Jahre ist geht uns unterm A…. ständig kaputt(er ist auf auto angewiesen Arbeitsweg 70 km hin und dann zurück). Wir sind echt bereit zu zahlen aber nur das was wir können. Haben keinen esel der uns Geld schei… Dann ruf ich bei der Tante vom Jugendamt an und die sagt mir das ist nicht relevant das wir verheiratet sind oder das wir unser auto verkaufen sollen! Da könnte ich platzen vor wut. Was ist ein Vater hier noch wert. Er tut und macht alles. Wir wohnen in Schleswig Holstein und seine zwei großen Kinder in NRW. Er fährt jede Ferien dahin und holt seine Kinder ab. Da fragt keiner wie wir das machen. ich bin so sauer und entäuscht wie die Väter hier behandelt werden!!! Zahlen Zahlen und noch mehr Zahlen!

  11. Hallo wie sieht das aus , mein Mann zahlt unterhalt für sein uneheliches Kind , wir haben selbst ein Kind welche minderjährig ist lebt aber in einer Einrichtung müssen dafür sehr viel bezahlen wird das bei der neuen Berechnung mit berücksichtigt . Sein Sohn 18 wie von ihm nichts wissen aber sein Geld einfach traurig

  12. Also ich habe drei Kinder mit meinem geschiedenen Ehemann die sind acht,zwölf und dreizehn Jahre alt….er muss 105% an Unterhalt zahlen und ich finde es absolut gerecht so…er kümmert sich seit drei Jahren garnicht um die Kinder er hat sie seitdem auch nicht mehr gesprochen….weder zu Weihnachten oder zum Geburtstag kommt irgendwas…mittlerweile habe ich das alleinige Sorgerecht und sie tragen auch den Nachnamen von meinem jetzigen Mann und mir…..der soll mal schön zahlen das ist das mindeste was er tuen kann!!!!

    • Die Mutter meiner Kinder hat über Jahre den Kontakt zwischen ihnen und mir boikottiert und gleichzeitig vor der Außenwelt behauptet, der Vater hätte kein Interesse an seinen Kindern. Für den Unterhalt hat sie beide Hände aber weit aufgehalten.
      Also ich bin heute skeptisch, wenn eine Mutter behauptet, der Vater „will“ keinen Kontakt zu seinen Kindern. Die Wahrheit sieht nämlich oft anders aus.

  13. An Alle,

    in diesem Staat gibt es ein Zwei Klassen Kinder System. Diejenigen, die die Vorzüge der Unterhaltsvorschussgesetz genießen. Das bedeutet Es ist beim Unterhaltsberechtigten nichts zu holen und die Zahlung durch das Sozialamt beschränkt sich der Höhe nach deutlich unterhalb der Düsseldorfer Tabelle, und die Zahlung wird mit Vollendung des 12 Lebensjahres eingestellt, sodass lediglich das Kindergeld zur Verfügung steht.Anders ist es bei denen, die in der Lage sind den Regelbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen können und regelmäßig leisten. Hier gibt es jedoch den Sonderbedarf, den ausserordenlichen Bedarf.etc. Der Unterhaltsberechtigte ist zudem noch nicht einmal verpflichtet darzulegen wofür die Verwendung des Unterhalts erfolgt. Das öffnet Tür und Tor zu Missbrauch im Namen des Kindeswohls. Offensichtlich gibt es bei der herrschenden Meinung lediglich den Gedanken mehr und noch etwas obendrauf. Das viele Unterhaltsverpflichtete zu dem Regelunterhalt noch Urlaube oder sonstige Dinge finanzieren wird als privater Spass gewertet obwohl dieses Geld beim Kind direkt ankommt. Der Sachverhalt wird vollständig ausgeblendet. Es ist ein Umdenken erforderlich. Das Kinder Geld kosten wird sicherlich von keinem Unterhaltsverpflichteten bestritten, dennoch wird durch die Gesetzgebung und den zugehörigen Fachanwälten ein Abschöpfsystem im Namen des Kindeswohl parktiziert unabhängig von einem Interesse an dem der die Finanzierung sicherzustellen hat. Grundsätzlich sollte die Diskussion dahingehend geführt werden, dass die Regelsätze des Unterhaltsvorschussgesetzes offensichtlich ausreichend sein müssen und jede weitergehende Forderung grundsätzlich eines Mitspracherechtes durch den Unterhaltsverpflichteten bedarf. Es ist die Tür zum Missbrauch vollständig geöffnet. Die Kommentare hier bestätigen meine Auffassung.

  14. Sag ich doch immer Hauptsache die Ex hat ein tolles Leben!Neuen Freund mit Mercedes und Gut bezahlter Arbeit!Urlaub usw und unser einer weiß mit 1080 euro weder vor noch zurück! bin ständig im minus unterwegs!

    • Ich bin dafür das die Kinder Unterhalt auf sparbuch bekommen und mit 18 ausgezahlt bekommen. Die sehen nichts davon. Und die Mütter freuen sich über mehr Geld. ein exmann zahlt nichts an meine Kinder. Und ich bin seit jahren alles alleine am schaffen.

      • Ich bin der Meinung das Väter ihre Pflichten nachkommen sollten. Zu dem ganzen rumgeheule hier wegen dem Unterhalt und ja die hat ne neuen u.s.w. .
        Mein Ex setzt ein Kind nach dem anderen in die Welt und versucht wo es nur geht den Unterhalt zu drücken. Vonwegen schönes Leben, ich bekomme kein Hartz4 werde aber immer wieder mit Kind darauf runter gerechnet. Über ein selbstbehalt von 1080 Euro würde ich mich freuen. Was ist mit dem Selbstbehalt von den Müttern ? Kita, Miete usw. zahle ich alles alleine. Davon abgesehen das sich der Herr kein bisschen um seine Kinder kümmert. Ich bin was Arbeit angeht eingeschränkt weil er sich nicht kümmert. Ich versuche meinem Kind alles zu ermöglichen und jammere nicht das ich auch Unterhalt für mein Kind zahle. Komisch das vielen erst im Nachhinein einfällt das Kinder auch Geld kosten und dann nicht zahlen wollen.

  15. Unser Rechtssystem ist nur darauf aus, die Unterhaltspflichtigen zu demütigen
    und immer mehr Vorderungen für den Kindesunterhalt zubeschließen, den unseren Kindern soll es ja an nichts fehlen. Die Arbeiteswelt sieht jedoch leider ganz anders aus,hier gibt es nicht die benötigten Erhöhungen um die, vom Staat beschloßenen Vorderungen abzudecken, hier wird einfach am runden Tisch beschloßen, und wenn du nicht zahlst das wirst du verknackt, oder mann drückt dir einen Unterhaltstitel auf der sich dann auf dein restliches Leben negativ auswirkt.Die Exfrauen können sich dann bequem zurücklegen und abwarten, den wir bezahlen ja. ( um nicht mit dem Gesetzt in Konflikt zugeraten.) Meiner Meinung nach sind wir einfach die Melkkuh der Nation, hier kann mann das Geld von Unterhaltspflichigen mit sanftem Druck einfordern. Die Handlanger sind die Jugendämter die verstecken sich hinter der Düsseldofertabelle und setzen einem daas Messer auf die Brust. Das ganze Berechnungssystem gehört auf den Prüfstand…. Leben und leben lassen, und nicht immer nur nehmen, und sich hinter den Gesetz verstecken.

  16. Der Vater muss bluten wird als A*******h hingestellt, aber Unterhalt muss fließen damit es dem Kind gut geht kein Problem , es sollte aber auch der Umgang mit dem Kind von der Mutter nicht verweigert werden so das der Vater keine Chance hat was auf zubauen , ausser wenn es um unterhalt geht dann weiß das Kind volljährig wo das Telefon ist

    • Anmerkung der Redaktion: Bitte achten Sie auf die Netiquette. Für Fäkalsprache und verbale Kraftmeierei ist hier kein Platz.

  17. Hallo zusammen. Habe eine elfjährige Tochter für die ich Unterhalt zahlen muss. Habe drei Jobs um den mindestunterhalt zahlen zu können. Nach einem Gerichtsurteil wird mein Selbstbehalt um zweihundert Euro auf 880 Euro runtergestuft weil ich ein eigenes Haus habe. Dies ist aber noch lange nicht abbezahlt. Habe noch ein zweites Kind mit meiner neuen Frau, die ich auch versorgen muss. Bin nur am arbeiten und habe nichts über. Wo ist da die Gerechtigkeit?

  18. Guten Tag.
    Kann mir jemand sagen ob bei der Unterhaltsberechnung meiner Tochter das Einkommen meiner Freundin, mit der ich eine eheähnliche Beziehung führe, eine Rolle spielt..

  19. Gerechtigkeit?
    Gibt es von Vater Staat nicht denn so bleibt Dieser aussen vor.
    Ich zahle f. meine 15 j Tochter u. meinen 12 j Sohn …ca. 790 euro im Monat. Meine Ex. Ist wieder verheiratet….ihr „neuer“ verdient mehr als ich und besitzt noch eine Gaststätte in der noch einiges Bares umgesetzt wird. Aber für Wasserfarbkasten und Pinsel hat sie kein Geld. Da bin ich dann wieder gut genug. Wenn meine Tochter mich darum bittet, kauf ich Ihr das auch.
    Das ganze System müsste von Staatseiten dringend überdacht werden.
    Die haben das 3-4 fache an Kohle jeden Monat als ich.

      • Chrissi,Deine Bemerkungen sind überflüssig. Mußt Deinen Hass von Deinem Ex nicht auf jeden Vater beziehen. Mir gehts genauso. Juckt mich aber nicht weiter. Kenne aber genug Weiber,die hinter jedem Cent her sind und das obwohl Unterhalt immer pünktlich kommt selbst wenn der Mann im Winter nur Arbeitslosengeld bekommt von knapp 700 Euro. Also,mal schön den Ball flach halten. Und für Dich Thorsten, alles was Du für Dein Kind neben dem Unterhalt an Kleidung u.s.w.kaufst,kannst Du vom Untehalt abziehen. Aber Rechnungen aufheben.

  20. Ich find die unterhaltstabelle zwar gut, aber ich hab seit Geburt Unterhalt von 60 Euro…. Und das wird sich wohl in nächster Zeit noch verringern. Warum wird in solchen Fällen nicht mal was übernommen. Unterhaltsvorschuss wird nicht mehr gezahlt.

  21. Hallo
    Bei uns ist das so, dass der KV nicht alle Lohnnachweise vorlegen musste und so als Maurer-Vorarbeiter mit einem „nachgewiesenen“ Lohn von 1.500,..€ beim Jugendamt durchkam. Ich möchte mal wissen, welcher Bauarbeiter für diesen Lohn eine Vorarbeiterstellung innehat?! Für dieses Geld steht keiner frühmorgens auf uns arbeitet bei Wind und Wetter!!! Auf meine Reklamation kam nur die Auskunft, dass man nur das ihnen Vorgelegte prüfen könne – was ich sagen und beweisen kann, spielt keine Rolle !!! Komisch, bei mir wertet das Amt anders!
    Kurz zur Vorgeschichte:
    Ich bin seit Geburt gehbehindert und habe auch einen Schwerbehindertenausweis und wurde später auch teilberentet. [Anm. d. Redaktion: Gekürzt; bitte vermeiden Sie in den Kommentaren strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen andere Personen.]
    Da im Scheidungsverfahren selbst das Unmögliche Möglich wurde – natürlich zu Gunsten des KV – erhalte ich keine Zahlungen des KV. Die Kinder, 14 und 16 Jahre, erhalten nur den Mindestunterhalt, kümmern tut sich der KV nicht um sie, sagt ihnen sogar direkt, dass ihm die „Arbeit“ mit ihnen zu viel ist und für mich ist, laut Amt, der öffentliche Arbeitsmarkt verschlossen – ich KANN keine Arbeit finden!!! WIR brauchen das Geld schlichtweg zum Überleben! Von meinen 450 € Rente kann niemand leben – nicht einmal ein Singel! Vom Staat gibt es keine Unterstützung, da wir in einer Eigentumswohnung wohnen, welche total überschuldet aber unser eigen ist. Da bekommt man schlichtweg NIX – die Frage ist immer wieder, WIE bezahle ich z.B. Heizöl, Autorechnung, die für mich notwendigen Behandlungen……
    Schon mal an so etwas gedacht???? Es gibt WIRKLICH Fälle, in denen die Ex-Familie auf JEDEN Cent angewiesen ist!!!!

  22. Ihr seit wirklich alle gut, seht nur die eine Seite. Meine Tochter is 2 u der KV will seit einem jahr schon nix mehr von ihr wissen.er is zu seiner Frau und seinen 2 Kindern zurück,seit dem kürzt er immer mal wieder den unterhalt, einfach so. Bin seit November 2014 mit Anwalt zulange aber es fehlen immer wieder unterlagen für die vollständige berechnung.
    Er fährt zweimal im Jahr in den Urlaub, hat sich eine Harley Davidson gekauft. Also tut nicht so als ob alle Ex-Männer toll und unschuldig wären.denn ich weiß oft nicht wie wir es machen sollen da das was er zahlt fast komplett dafür draufgeht damit ich arbeiten gehen kann, Kindergarten und tagesmutter.

  23. Wer ab einem gewissen Alter Kinder in die Welt setzt, sollte sich darüber bewusst sein, dass man dafür Sorge zu tragen hat. Ein Leben lang, unabhängig von bar oder Naturalunterhalt.
    Eine Verpflichtung der elterlichen Sorge besteht in jedem Fall und warum leben so viele Kinder bei ihren Müttern. Vielleicht weil die Väter nicht schnell genug weg konnten.? In meinem besagten Fall bringt der KV soviel “ Anstand“ mit dass man schon fast Mitleid haben muss. Und der kindesunterhalt ist nicht nur für Kost und Logis. Rechnet mal 30 Tage im Monat bei 24 Stunden am Tag an Betreuungskosten: Unterhalt einer siebenjährigen 424 € abzüglich 95 € Kindergeld. Das liegt unter dem staatlichen Mindestlohn…. Billiger gibt’s keine Kinderfrau …. Noch Fragen Männer , beschwert ihr euch mit euren neuen Frauen nochmal über Verpflichtungen , die ihr genauso gewollt habt!!!!

    • wie sieht es aber Deiner Meinung nach aus wenn die Frau den Mann betrügt, sich aus dem Staub macht, Altlasten vorhanden sind, das “ neue Paar “ gut verdient aber trotzdem nach jedem cent des verlassenen Mann giert!!!
      Hast DU da auch ne Meinung?

    • Hallo Dornröschen …. Aufwachen. Die Kinder sind deshalb bei der Mutter, weil die Gerichte auch im Jahr 2016 meist so entscheiden. Hintergrund ist schlicht der, dass bei kleinen Kindern betrachtet wird, welcher Elternteil bislang überwiegend die Betreuung übernommen hat. Da immer noch ein Großteil der Väter auch nach Geburt Vollzeit arbeiten muss, liegt das in der Natur der Sache. Du bekommst für Deine 7 jährige Tochter monatlich 519 Euro. Findest Du das sehr wenig? Du hast theoretisch die Möglichkeit Vollzeit zu arbeiten und Deine Tochter nach der Schule betreuen zu lassen. Die Betreuung wegen Deiner Berufstätigkeit ist ein Sonderbedarf und wird vom Kindsvater zusätzlich zum Unterhalt mitbezahlt. Ich finde die Situation für Dich folglich gar nicht so schlecht. Mit freundlichen Grüßen s.

    • Sehe ich genauso. Es ist eine Frechheit von den Männern, die sich nur am Sonntag um ihre Kinder kümmern und dir restlichen 6Tage nicht. Machen sich ein schönes Leben mit der Nächsten ohne Verantwortung. Hinzu kommen 14 Wochen Ferien im Jahr, 24 Std. Am Tag mit Arbeit, Haushalt, kochen, putzen waschen, abholen bringen, betreuen , Baden anziehen, füttern, pflegen wenn sie krank sind.
      Etc…..

  24. Hallo, zahle 940,- Euro Unterhalt für 3 Kinder (10,14,16) und das bei 1800,- Gehalt.
    Die Kinder werden von der Mutter geblockt, ständig haben sie was anderes vor, obwohl die Kinder sich drauf freuen zum Vater zu kommen. Vom Selbstbehalt sind mir noch 100,- Euro abgezogen worden, weil ich in einer Lebensgemeinschaft lebe und dort deren 2 Kinder mit leben. Meine Ex-Frau lebt auch in einer Lebensgemeinschaft und hat nun mehr Einkommen als ich mit meiner Lebensgefährtin zusammen. Sie leistet sich jetzt ein Doppelhaus und 3 eigene Pferde.
    Ich müsste zusätzlich alles zahlen, wenn ich die Kinder am WE hole oder sie in den Ferien 2 Wochen bei uns sind. Also ist mein Unterhalt effektiv viel höher, aber das interessiert weder Amt noch Gericht.
    PS: Hauptsache man muss noch die Anwaltskosten der Gegenseite und die eigenen zahlen. Als Mann verlierst du immer! Denn es geht doch um die Kinder, die von dem Geld das wenigste sehen. Erfahrungssache!!!
    Warum müssen eigentlich die Mütter die Ausgaben für die Kids nicht nachweisen. Ich muss doch auch alle Einkommen offen legen!

  25. zumindest sollte mal vorrangig die 2 klassengesellschaft, der sog. erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger im Unterhaltsrecht, auf eine Bezugsgröße gebracht werden, vor dem Grundgesetz heißt es, wir sind alle gleich! Beim Unterhaltsrecht nicht. Dem erwerbstätigen bleiben 1080 Euro SB, dem nicht erwerbstätigen nur 880 Euro.

    Ich fordere für alle den gleichen Selbstbehalt, um 1. selber Leben zu können, und 2. Den Umgang und die Geschenke der/des Kinder/es zu finanzieren.

    und für jedes weitere Kind, eine Anhebung des Selbstbehaltes um 100 Euro mtl.

  26. Oft hört man, das der Vater der Leidtragende ist. In meinem Fall ist es aber umgekehrt. Unsere jüngste, gemeinsame Tochter lebt bei mir. Der Kindsvater zahlt kein Unterhalt. Selbst einmalige Sonderzahlungen braucht er nicht zahlen. Ich muss für alles selber auf kommen. Begründet wurde es, weil er ein Selbstbehalt von € 1080,- behalten muss. Verstehe ich auch soweit. Wäre da nicht die Sache, das er Eigentum hat und keine Miete, wenig Strom und kaum Nebenkosten zahlen muss. Ich hingegen habe gerade mal € 125,- mehr. Muss aber volle Miete, Strom und Nebenkosten für zwei Personen zahlen. Muss für alle teuren Sonderzahlungen selbst aufkommen. Bleibt im enddefekt also viel weniger für mich an Selbstbehalt.
    Wo bleibt da die Gerechtigkeit?!

  27. Guten Abend, eine Frage:
    Ich bin außerhäusliche Studierende, beziehe aufgrund des hohen Einkommens meiner Eltern kein BAföG – gilt die Erhöhung auf 735 schon ab dem 1.1.2016?
    Vielen Dank im vorraus

  28. Hallo kann mir mal jemand weiterhelfen?
    Netto 1700 Euro
    Kind 21 Jahre, in Ausbildung (durchgefallen)
    Ich habe 60 km Fahrtstrecke bis zur Arbeit (einfache Fahrt)
    Was muss ich noch an unterhalt zahlen????

  29. Es gibt immer zwei Seiten zu sehen , tja ich bekomme auch keinen Unterhalt für meine beiden Kinder sind jetzt 16 und 17 und dabei soll er nur 84 Euro pro Kind zahlen ,er hat sonderstatus bekommen heißt das er pro Kind 50 Euro weniger zahlen braucht und hat alle Vorzüge und zahlt bis heute weiterhin nix geht aber arbeiten und verdient nicht so schlecht , hätte nach allen Abzügen und Begünstigungen noch 1300 Euro nur für sich ,wenn er mal zahlen würde . Ja und er kommt damit durch und ich muss meinen Kindern ständig sagen ,das gibt es nicht und Klassenfahrt ist nicht drin ( muss alles selber zahlen auch Schulbücher weil ich so 50 Euro über dem Satz liege ) .
    Aber ich sehe auch andere Väter die wirklich zahlen wie ein Bekannter von mir der soll dieses Jahr noch einmal 50 Euro mehr zahlen und somit bleiben ihm für Miete ,Fahrkosten zur Arbeit ( sind mal 60 km ) und zum Leben insgesamt 840 Euro übrig und das Kind hat er auch ständig weil seine Ex sich woanders Vergnügen geht . Somit hat er alle zwei Tage eine Weißbrotstulle mit Butter für sich er sagt er fällt bald vor Hunger um , also ich sehe beide Seiten ,er tut mir leid und seien Ex lebt in Saus und Braus , wie mein Ex eben auch , so gerecht ist Deutschland mit seinen Bürgern egal wem

  30. Meine Tochter wird im Nov 18 Jahre alt und lebt bei meiner Ex Frau in Ungarn ! Meine Frage ist muss meine Ex Frau oder meine Tochter einen Antrag auf weitere Unterhaltszahlungen bei z.B ; ein Studium oder einer Ausbildung stellen oder muss ich einfach weiter zahlen ?

  31. Hallo,
    ich hab da mal ne Frage.
    Ich bekommen zur Zeit Krankengeld. Das JA hat mich nun als nicht erwerbstätig eingestuft und mein Selbstbehalt auf 880 € gesenkt dazu ,weil ich verheiratet bin und meine Frau Berufstätig, ist den SB um weitere 10% gekürzt. Krankengeld ist doch nach dem Lohnfortzahlungsgesetzt
    ein Lohnersatz.Ist denn das zulässig? Ich bin ja noch weiter in einen Berufverhältnis.

    Mfg
    Andreas

  32. Ich habe da mal eine Frage.
    Ich habe gehört dass das neue Unterhaltsgesetz besagt, daß der Unterhalt des Kindes auf den neuen Partner der Mutter/des Vaters übergeht sobald man sich in einer ehelichen Lebensgeeinschaft befindet.
    Ist da etwas dran oder ist das eine Ausnahmereglung?

  33. Mein Sohn bekommt gemeinsam mit seiner Freundin im September ein Baby.Er verdient bei einer Vollzeitstelle 1190 euro netto.
    Die beiden wohnen nicht zusammen.die Freundin arbeitet nicht da sie bereits 2 Kinder aus früheren Beziehungen hat und keine Ausbildung machen konnte.
    Meine Frage wäre jetzt wie läuft das mit dem Unterhalt. Muss mein Sohn was bezahlen oder können die beiden sich auch untereinander einigen?

  34. Hallo

    Eine Frage, das kind von meinem Mann wird dieses Jahr 18 und fängt eine Lehre an. Unser gemeinsames Kind ist 1 Jahr. Wie wird der Unterhalt dann berechnet?
    Die Frau vom Jugendamt begibt mir da keine Auskunft, meinte aber das dann die Berechnung anders sei als jetzt.

    Danke

  35. Ich hab ne Frage und kann den entsprechenden Artikel dazu nicht finden.
    Ich habe kürzlich meine Frau geheiratet und sie hat ein 2 Jahre altes Kind in die Beziehung mitgebracht. Wir haben die Kleine jetzt einbenannt (keine Adoption) und ihr richtiger Vater ist nun der Meinung, kein Unterhalt mehr zahlen zu müssen.
    Ist er im Recht?

  36. Es ist schon richtig das Unterhalt bezahlt werden muß, jedoch nicht so das sich arbeit nicht mehr lohnt. Angemessener Unterhalt – wie ist es den ohne Trennung wenn kein Geld da ist , ist keins da.Da fragt kein Jugendamt wie das Kind angemessen unterhalten wird. Bei der heutigen Inflation muß auch der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen angepasst werden , denn sonst ist die ganze Unterhaltsberrechnung fragwürdig. Dieses Gesetz muß dringend auf sittenwidrigkeit überprüft werden. Auch der Unterhaltspflichtige muß leben, sonst haben wir bald noch mehr Obdachlose.
    Biggi

  37. Hallo,

    ich habe eine Frage zu der Erhöhung des Kindesunterhaltes . Laut Düsseldorfer Tabelle steigt der Unterhalt ab 12 Jahren. Wenn mein Kind am 5.10. den 12. Geburtstag feiert, zahlt der Vater dann am 01.10. bereits den erhöhten Betrag oder erst am 01.11. Meiner Meinung nach bereits am 01.10,aber der Anwalt meines Ex-Mannes sagt, dass das nicht stimmen würde, erst zum 01.11,da das Kind in dem Monat erst 12 Jahre alt wird. Leider habe ich das Internet durchgesucht und nichts gefunden. Wo könnte ich das nachlesen und somit dem Vater und seinem Anwalt schriftlich belegen? Vielen Dank schonmal.

    Liebe Grüße
    Simone

  38. Hallo, vllt bekomme ich hier eine Antwort oder einen Ratschlag auf meine Frage. Ich habe eine 10 jährige Tochter (beim Vater lebend). Den Unterhalt in Höhe von 194€ würde ich gerne mtl. zahlen was aber –lt. meinem Anwalt- ich nicht muss. (da ich bis dato immer unter 1300€ lag)

    Derzeit mache ich eine Umschulung die von der DRV finanziert wird und ich 966€ netto mtl. bekomme. Nun wurde mir ein Bescheid der DRV zugeschickt, dass sie die 194€ mtl. nun abziehen und dem Jugendamt überweisen. Das heißt, ich hätte nun nur noch 772€ mtl. von denen ich Miete, NK etc. bezahlen muss. (ich wohne nicht alleine aber mein Lebensgefährte wird, was meine Tochter angeht, eh nicht finanziell eingerechnet)
    Daher nun meine Fragen: ist dies denn gerechtfertigt zwecks meinem Selbstbehalt?????
    Lohnt es sich – mal wieder – meinen Anwalt einzuschalten???

  39. Mal eine andere Situation.
    Mein Sohn ist geschieden, zahlt unterhaltfür zwei Kinder.Hat vor kurzem eine Freundin. Von Anfang an hatte er ihr gesagt, dass er mindestens 5 bis 6 Jahren keine Kinder mehr will. Die war einverstanden. Aber sie hat heimlich die Pille abgesetzt und dann auch schwanger geworden. Und meinen Sohn vor der Tatsache gesetzt. Was sagt das Gesetz in diesem Fall? Kann jetzt jede einfach belügen und dann noch Unterhalt verlangen?

    • Hallo

      gleiche Geschichte wie bei mir, Pille abgesetzt einiger versprochen jedoch nichts eingehalten.

      Es ist egal ob die Frau die pille abgesetzt hat wieso auch immer. Wichtig ist sie ist schwanger und er wird Vater und muss zahlen.
      Alles andere ist nicht wichtig bzw wird nicht nachgefragt.

  40. Ich könnte nun auch meine Persönliche Leidensgeschichte erzählen und auf die Mütter los gehen, weil meine….
    Nein! Stattdessen betrachte ich das allgemein,sachlich und aufs Kind gerichtet. und das ist es leider Tatsächlich so, das es „allein“erziehende Mütter auch nicht leicht haben,allerdings weit besser gestellt sind. Würde das ganze System gerechter ausgestaltet werden, bin ich überzeugt, würde vieles Harmonischer und dadurch letztendlich Tatsächlich einmal dem Kindeswohl entsprechen. Die Argumentation „Kind in die Welt setzen, dann auch dafür Sorgen“ ist sehr einseitig ausgelegt. Diese Argumentation fehlt mir in vielen Bereichen bei der Mutter. Eltern, heisst beide verantwortlich zum Wohle des Kindes. Mütter rechnen Ihre Betreuung auf, als wäre es ein Beruf. Dementsprechend soll der Vater Sie bezahlen. Die Argumentation „Unterhalt ist für die Kinder“ fällt ab dem Zeitpunkt in dem die Mutter Leistungen bezieht flach. Unterhalt wird als einkommen angerechnet, somit hat weder das Kind noch die Mutter etwas davon. Trotzdem bestehen sehr viel Mütter auf diesen Unterhalt. Mit welchen Argument? Schuldfrage… Allgemein finde ich es richtig, das es die nicht gibt. Aus Sicht des Kindes gibt es die nicht. Allerdings ist es so, das wenn der Vater den Umgang einklagen muss, weil die Mutter diesen nachweislich für das kind grundlos verweigert/erschwert usw. sollte es auch bei Bezug von Leistungen herangezogen werden können. In meinem Fall musste ich die Hälfte der Gerichtskosten bezahlen und die Mutter nicht, weil eben erwerbslos. Beim Vater wird gnadenlos runter gerechnet bis hart an der Grenze. Gehört der Kontakt zu beiden Elternteilen nicht zum für sein Kind sorgen? Aus Sicht der Behörden ein klares nein! Ich selbst hatte regelmäßig Unterhalt gezahlt, kurzzeitig Arbeitslos geworden und in eine Hilfebedürftigkeit geraten. als ich mich dann beim Amt nach Möglichkeiten erkundigt hatte, wie der Umgang weiterhin statt finden kann. Und ich klar darlegen konnte das der Umgang aus finanzieller Sicht nicht stattfinden kann. Bekam ich als Antwort“Da haben Sie Pech gehabt“ Nicht etwa das ist nicht gut für die KInder. das muss geregelt werden. Nein stattdessen wurde sich erkundigt, wie man den Unterhalt weiter bezahlen könnte. Durch einige Hürden von Amts wegen und nachweislich deren verschulden, konnte ich den Umgang für 2 Monate nicht wahr nehmen. Keine einzige auch nur im geringsten mit den Kindern in Verbindung stehende Behörde hatte sich um eine Lösung bemüht, aber nicht Müde geworden stetig zu Kontrollieren ob jetzt Unterhalt gezahlt werden kann. Was für ein Gefühl das für einen Vater ist seinen weinenden Kindern erklären zu müssen warum man sich nicht sehen kann, muss ich nicht weiter erwähnen. Eine Mutter müsste wirklich sehr viel anstellen um in so eine Situation mit Kindern zu kommen. Neuer Partner der Mutter, natürlich muss dieser nicht für mein Kind aufkommen, meine Partnerin aber doch auch nicht. Stimmt Selbstbehalt runtersetzen wegen sinkender Lebenskosten hat nichts mit Unterhalt zu tun. Warum wird bei der Mutter dieser Bedarf nicht gesenkt? Die Lebenskosten sinken schließlich auch, womit die Mutter auch mehr in das Kind investieren könnte. Mütter beklagen sich tatsächlich wie wenig der Unterhalt für das Kind ist? Vom geringsten Ausgehend. Kindergeld + UHV bleiben 342,-€ für das Kind. Bei einem Kind unter 5J und UH nach Tabelle sind das 438,-€. Fragen Sie doch mal in Ihrem Bekanntenkreis die Eltern die nicht getrennt sind, ob diese das Geld für Ihr Kind zur Verfügung haben 😉 KG Erhöhung 2,-€ UHV 5,-€, je ein ET +1,-€ KG macht -4,-€/M beim Vater und +6,-€ bei der Mutter. Nicht getrennt lebende Elternteile haben ein Plus von 2,-€K. Punkt. es geht nicht um die Beträge, es geht mir, um dann auch zum Abschluss zu kommen, um ein System bei dem Konflikte (unabhängig vom Trennungsverlauf) vorprogrammiert sind. Und immer zu Lasten der Kinder!

  41. Bin alleinerz.Mama von Tochter nun 10 Jahre…habe alleiniges Sorgerecht..Der Erzeuger hat noch nie gezahlt..ging 6 Jahre über UVGesetz..seit dem kam nichts mehr…bin nicht Harz4 abhängig gehe arbeiten seit die Tochter 2 ein halb ist nur Früh verdiene die Jahre ca.1200.netto und bekomme Wohngeld 345€+das Kindergeld 192€ sonst nichts…habe keine fam.Unterstützung ein Auto und komme kaum über die Runden alleine… Wird mehr schlimmer…. Weiss auch nicht wer mir helfen kann oder beraten kann wie ich Unterstützung und vor allem was und wo ich bekommen kann…ich danke wenn mir jemand helfen kann lg.

  42. Hallo mal eine Frage! Ich muss für zwei Kinder bezahlen, ist es möglich die Hälfte des Unterhalts auf das Sparbuch der Kinder einzuzahlen? Da ich weiß das das Geld nicht zu 100% für die Kinder ausgegeben wird! Schließlich bekommt meine Ex ja auch noch das Kindergeld! Und mir kann keiner Erzäheln das man über 1000 Euro im Monat für Kinder ausgibt! So hätten sie auf jeden Fall am Ende ein vernünftiges Startkapital!

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