Ein kleiner Paukenschlag: Am 10.7.2015 hat der Bundesrat dem geplanten „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ zugestimmt!
Die Befürchtungen des Gesetzgebers sind damit vom Tisch. Denn bereits vor dem 10.7. hatte der Bundesrat lautstark Kritik am geplanten Gesetz geäußert. Fraglich war daher bis zuletzt, ob der Bundesrat tatsächlich seine Zustimmung geben wird – oder ob er den Vermittlungsausschuss anruft. Letzteres hätte das Gesetzgebungsverfahren um Wochen verzögert. Eine neue Düsseldorfer Tabelle wäre damit wohl vom Tisch gewesen.
Aber (zum Glück) es kam anders: Nun muss das Gesetz nur noch an den Bundespräsidenten. Mit seiner Unterschrift kann es planmäßig – voraussichtlich noch im Juli – in Kraft treten.
Neue Düsseldorfer noch in 2015!
Vom Gesetz profitieren werden Steuerzahler und Familien. Sie können mit mehr Geld rechnen, da infolge der Erhöhung des Kinderfreibetrags auch die Kindesunterhaltssätze angepasst werden.
Damit ergeben sich auch neue Werte für den Mindestunterhalt. Eine neue Düsseldorfer Tabelle ist deshalb noch in diesem Jahr geplant und soll am 1.8.2015 veröffentlicht werden.
Aufgrund der rückwirkenden Erhöhung des Kindergeldes zum 1.1.2015 erhalten Eltern außerdem im Oktober eine Nachzahlung. Die steuerliche Entlastung soll mit der Lohnabrechnung im Dezember umgesetzt werden, um bürokratischen Aufwand zu vermeiden.
Bei der Unterhaltsbemessung spielt das erhöhte Kindergeld in diesem Jahr allerdings keine Rolle. Eine Ausnahmeregelung sorgt dafür, dass bis zum 31.12.2015 die bisherigen Kindergeldsätze angerechnet werden.
Und wie immer werden unterhaltsempfänger entlastet (sogar noch rückwirkend ).
Unterhaltspflichte ein weiteres Mal mehr belastet.
Schönen Dank an die Bundesregierung
Und wie immer werden Unterhaltsempfänger entlastet (sogar noch rückwirkend). Unterhaltspflichte ein weiteres Mal mehr belastet.