Der DAV hat das Jahr mit frischem Elan begonnen und eine Initiative gestartet, die den Ehegattenunterhalt reformieren soll. Ziel ist es, die Eigenverantwortung der Ehepartner weiter zu stärken.
Nachwirkende Mitverantwortung auf notwendiges Maß beschränken
Moment mal, mehr Eigenverantwortung der Ehepartner? Das war doch schon das Thema der Unterhaltsrechtsreform 2008. Richtig, aber der Anwaltverein möchte hier noch einmal nachjustieren.
Denn es hat sich gezeigt, dass die jetzige Regelung in sich sehr widersprüchlich ist. Auf der einen Seite gibt es den Grundsatz der Eigenverantwortung. Auf der anderen Seite aber ein weitverzweigtes Netz von Unterhaltsansprüchen, die den Grundsatz in vielen Fällen wieder aushebeln. Das Unterhaltsrecht heute ist eine hochkomplexe Angelegenheit und den Mandanten nur schwer vermittelbar.
Deshalb will der DAV mit einer weiteren Reform nun
- die nacheheliche Mitverantwortung auf ein notwendiges Maß beschränken (konkret: Bedürfnislagen, die Unterhaltsansprüche auslösen können, sollen auf möglichst wenige Grundtatbestände beschränkt werden)
- die Regelungen vorhersehbarer gestalten und damit die Rechtssicherheit stärken
- die Abwägung zwischen dem Grundsatz der Eigenverantwortung einerseits und der nachehelichen Mitverantwortung andererseits interessengerechter durchführen
Nun bleibt abzuwarten, ob und wann der Gesetzgeber die Initiative des DAV aufgreift. Zu begrüßen ist unserer Meinung nach, dass das Unterhaltsrecht einfacher gestaltet werden soll.
Der Gesetzesvorschlag zum Ehegattenunterhalt des DAV im Volltext
Hier mehr erfahren: Über diesen Link können Sie die Initiativstellungnahme des DAV zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhaltsrechts im Volltext als PDF abrufen.
Quelle: DAV, Stellungnahme Nr.: 04/2017