Neues Unterhaltsvorschussgesetz tritt in Kraft – Sind Sie vorbereitet?

Wenn Unterhaltspflichtige nicht in der Lage (oder nicht gewillt) sind, Unterhalt zu zahlen, kann es für Alleinerziehende und deren Kinder schnell eng werden.

Unterhaltsvorschuss: Schnelle Hilfe für Unterhaltsberechtigte

Es gibt Fälle, da können Sie Ihre Mandanten nicht oft genug darauf hinweisen, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Dann nämlich, wenn beim Unterhaltspflichtigen einfach nichts zu holen ist.

Damit Betroffene schneller an ihr Geld kommen, wurde nun das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) beschlossen.

Das Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Im Kern soll das Gesetz durch vereinfachte Antragsverfahren dafür sorgen, dass alleinerziehende Eltern und deren Kinder so einfach und effektiv wie möglich zustehende Unterhaltsleistungen erhalten.

 

Das Unterhaltsvorschussgesetz 2013 gibt dem Staat bessere Möglichkeiten zum Rückgriff

Auf der anderen Seite sollen aber auf keinen Fall die Unterhaltspflichtigen entlastet werden, wenn das Jugendamt den Vorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zahlt.

Die Ansprüche der Kinder gehen deshalb auf das Land über, das dann die Kosten beim Unterhaltsverpflichteten einfordern kann.

Das Unterhaltsvorschussgesetz 2013 erleichtert die Möglichkeit zu einem solchen Rückgriff – zum Beispiel indem es Auskunftsansprüche der Behörden erweitert.

Ziel des Rückgriffs ist aber nicht nur, die Staatskassen zu entlasten. Wichtiger ist vielmehr, dass die Unterhalt schuldende Person frühzeitig zur Zahlung angehalten wird.

Denn der Bezug des Unterhaltsvorschusses ist auf die Dauer von insgesamt 72 Monate begrenzt und wird nur für Kinder vor Vollendung ihres zwölften Lebensjahres gewährt.

Langfristig soll der Rückgriff also die alleinerziehenden Eltern und deren Kinder zusätzlich unterstützen.

Informieren Sie sich über das Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz: Lesen Sie hier den Gesetzestext.

Ein Kommentar zu “Neues Unterhaltsvorschussgesetz tritt in Kraft – Sind Sie vorbereitet?

  1. 2 Dinge die ich kritisieren muss.
    1. Es gibt dafür keine Einkommenshöchstgrenzen. Also z.B. ein alleinerziehender Rechtsanwalt (der das bestimmt nicht benötigt) erhält das UVG genauso, wie ein alleinerziehende Friseur (der gerade so mit seinem Einkommen über die Runden kommt).
    2. Mit welchem Recht bekommt ein alleinerziehender Elternteil in neuer Ehe kein UVG mehr? Andere nicht verheiratete, neu gefundenen PatchWorkFamilien bekommen es aber. Wo ist da die Logik?
    Bei der Unterhaltsberechnung außerhalb des Haushaltes spielt dann das sogenannte Stiefkind aber keine Rolle. Da beißt sich der Hund in den Schwanz. Bin mal gespannt ob ich es noch erlebe, dass diese Diskriminierung dieser Kinder ein Ende findet.

  2. Das Allerschlimmste an der Sache ist, saß Dani überall geworben wird (Schnelle Hilfe) für Alleinerziehende! Doch wie sieht die Realität aus. Alle Anträge sind gestellt, doch Herr Steinmeier hat das Gesetz noch nicht einmal unterzeichnet. Ab 1.Juli ist es in Kraft. Die Bearbeitung wird Wochen brauchen. Die Bearbeiter der Jugendämter sagen, wenn Sie das Geld im Dezember noch nicht haben melden Sie sich noch einmal. Antrag am 4.Juni 2017 gestellt. Unter „Schnelle Hilfe für Alleinerziehende“ verstehe ich was anderes. Mann kann sich wiedereinmal in unsere Rolle als Alleinerziehende nicht hineinversetzen. Wäre das Geld pünklich gekommen, hätte mein Kind noch an einer Ferienaktivität teilnehmen können, so fehlte uns das Geld und Sie Muße mit 14 Jahren alleine zu Hause verbringen und ich bin arbeiten. Denn alles hat seinen Preis. Ich bin darüber sehr, sehr enttäuscht und werde diese Entscheidung auch in die NAHENDE WAHL einfließen lassen. Ulla Voß

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