Unterhaltsvorschuss 2017: Endlich in Kraft – Rückwirkend zum 1. Juli 2017

Das neue Unterhaltsvorschussgesetz ist endlich in Kraft getreten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das entsprechende Gesetzespaket trotz verfassungsrechtlicher Bedenken unterschrieben. Es ist am Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Anspruchsberechtigte müssen sich beeilen!

Das neue Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) tritt rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft. Doch um davon zu profitieren, müssen Berechtigte jetzt tätig werden:

  1. Wer rückwirkend zum 1. Juli 2017 Ansprüche geltend machen möchte, muss seinen Antrag bis spätestens zum 30. September 2017 stellen
  2. Antragsformulare gibt es in den Jugendämtern und werden in der Regel auch online angeboten

 

Wer erst ab Oktober Unterhaltsvorschuss beantragt, kann wie bislang eine rückwirkende Bewilligung für höchstens einen Monat erreichen. Hierfür müssen die Unterhaltsberechtigten bereits Bemühungen unternommen haben, den unterhaltspflichtigen Elternteil zu Zahlungen zu veranlassen. Ansonsten werden Zahlungen ab dem laufenden Monat bewilligt.

 

Anspruchsberechtigte verunsichert

Wie auch hier im Kommentarbereich von Familienrecht zu sehen war, haben die Verzögerungen beim Gesetzgebungsverfahren für Unsicherheit bei den alleinerziehenden Eltern gesorgt. Es bleibt nach dem Abschluss nun zu hoffen, dass die Ämter die bereits gestellten Anträge zügig bearbeiten und den Unterhaltsvorschuss kurzfristig auszahlen.

Alle Einzelheiten zum neuen Unterhaltsvorschussgesetz erfahren Sie hier in unserem Artikel zur Reform des Unterhaltsvorschusses.

Weitere Informationen gibt es außerdem hier auf der Seite des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). sowie auf den Seiten des MDR

15 Kommentare zu “Unterhaltsvorschuss 2017: Endlich in Kraft – Rückwirkend zum 1. Juli 2017

  1. es wurde auch Zeit etwas zu ändern. Leider trifft es nur für Eltern zu. Wir sind aber Großeltern und erhalten keinen Unterhalt, weder von Mutter, noch vom Vater. Ein Antrag wurde abgelehnt, da wir nicht die Eltern sind. Seither wächst unsere Enkelin mittellos bei uns auf. Wir Großeltern sind Rentner und haben Rente weit unter Mindesteinkommen, also im Bereits h der Armut. Doch wen interessiert das? Niemand! Das ist unser sozialer Reichtum.

    • Lieber Wolfgang,

      haben Sie auch mal versucht, über das Jobcenter für ihre Enkelin Hartz 4 zu beantragen?

      Dann fiele mir noch ein Kinderwohngeld ein.

      Wenn Sie die Fürsorge haben, wäre eine Beistandschaft beim Jugendamt hilfreich, falls diese noch nicht besteht? !

      Man muss leider einiges im Vorfeld getan haben für die Beitreibung des Unterhalts, was über die Beistandschaft geht.

      Ich würde mich sachkundig machen, wegen Hartz4 fürs Kind.
      Rentner haben auch Anspruch beim Sozialamt auf Aufstockung, der Satz ergibt sich als Differenz, wenn Sie die Hartz4 Sätze plus Miete nehmen minus Rente, sollte da eine Differenz zwischen liegen könnten Sie das beanspruchen beim Sozialamt.

      Keine Scheu, jeder hat den Anspruch.

      Liebe Grüße

    • Die Erziehung ist Pflicht der Eltern – nicht der Großeltern.
      Wenn Sie Ihrem Kind und dessen Ehegatten dies abnehmen ohne finanziell ausgeglichen zu werden sollten Sie sich um Sozialleistungen bemühen. Je nach Grund vom Jugendamt (Erziehungsdefizite der Eltern), vom Sozialamt oder Jobcenter. Insofern schließe ich mich Diana an.

  2. Unterhaltsvorschussgesetz gibt es nur auf Antrag und dann grundsätzlich ab dem Monat in dem der Antrag gestellt wurde. UV kann nur dann rückwirkend und das höchstens für einen Monat gewährt werden wenn der alleinerziehende Elternteil nachweisen kann, dass er den anderen Elternteil aufgefordert hat UH zu zahlen.
    Würde mich interessieren wo das mit dem Datum 30.09.2017 steht. Hab’s bisher weder im Gesetz noch in den Richtlinien gelesen.

    • Die Antragsfrist wurde verlängert und kann nachgelesen werden überall mittlerweile. Allerdings auch nur weil sich wieder alles verzögert hat.

      Liebe Grüße

  3. Hallo habe im August beantragt habe aber immer noch kein bescheit und mache mir auch sorgen da ich ein p Konto habe wenn ich eine Rückzahlung bekomme so viel darf ja gar nicht auf mein konto eingehen 1660 Euro nur was soll ich jetzt machen dehmel

  4. Ich warte seid drei Monaten auf das Geld scheint hier keine Sau zu interessieren wie man sein Kind ernährt oder ihn einkleidet. Und der Unterhaltspflichtige wird noch eher belohnt als das Kind .

    • Es ist bedauerlich, das das Gesetz nicht zum 1.1.17 in Kraft trat und nicht schon im Dezember 2016 im Gesetzgebungsprozess fertig war. So wurde es erst im Juli 2017 veröffentlicht und ist erst damit seitdem gültig.
      Durch die späte Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten konnte in den Behörden nicht bereits in „vorauseilendem Gehorsam“ neue Stellen geschaffen und neues Personal eingestellt werden. Die Personalplanung benötigt Vorlaufzeit die der Gesetzgeber den Kommunen nicht gewährt hat. Hacken Sie daher nicht auf den übelasteten Sachbearbeitern herum, die können nichts dafür. Beschweren Sie sich beim Landrat/Bürgermeister ggf. über die (weiterhin) mangelnde Personalausstattung der Unterhaltsvorschussstelle oder direkt beim Bundespräsidenten, warum er so spät unterschrieben hat. Ansonsten reden Sie mit den bisherigen Bundestagsabgeordneten, weshalb das Gesetz so lange gebraucht hat, warum eine frühere Behandlung nicht möglich war und man erst so spät damit angefangen hat (Stichwort „Wahlgeschenk“?).

  5. Hallo zusammen .
    Also Geduld braucht man auf alle Fälle .
    Jedoch frage ich mich ob das Kindergeld tatsächlich komplett abgerechnet werden darf oderdoch nur hälftig ?
    Seit der Geburt meines Sohnes (15 j. ) habe ich vom Kin.Va. noch nie einen Cent gesehen,
    trotz Titel u. Beistandschaft .
    Also wie gewonnen so ……!!,

    • Der Gesetzgeber kann regeln was er möchte. Im Unterhaltsvorschuss darf das Kindergeld voll angerechnet werden. Dass das verwaltungstechnisch nicht sinnvoll ist, ist jedem klar, aber unschädlich. (Für die 96 € Differenz muss das Jobcenter, ein Beistand, ein Rechtsanwalt kämpfen, dass das vom Pflichtigen auch noch gezahlt wird.).
      Wenn es leistungsunfähige oder leistungsunwillige Pflichtige gibt, dann haben Sie leider so einen als Vater des Kindes erwischt.
      Drum prüfe, wer….

  6. Gibt es eine Rechtlichegrundlagen, das ich wenn man Antrag im Oktober eingegangen ist, das ich das Geld ab 01.07 rückwirkend bekommen muss? Jugendamt sagt das wird erst noch entschieden und steht noch nicht fest!

  7. Hallo…mir wurde mein Antrag abgelehnt da ich die Unterlagen für den Antrag nicht komplett hatte und auch veraltet war.kann ich den Antrag nochmal stellen…

  8. Vom Unterhaltsvorschuss, den ich als alleinerziehende Mutter erhalte, wird ja „automatisch“ das Kindergeld abgezogen, ehe es mir überwiesen wird. Wie ist es aber, wenn ich das Kindergeld gar nicht in Anspruch nehme, sondern statt dessen den steuerlichen Kinderfreibetrag nutze? Darf dann trotzdem der Kindergeldbetrag abgezogen werden?

  9. Pingback: Unterhaltsvorschuss beantragen #Frist #Reform – Marzahn-Hellersdorf LIVE #MaHe

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