Einigung in letzter Minute: Unterhaltsvorschussgesetz ist durch!

Die Regierung hatte sich schon früh festgelegt und damit weit aus dem Fenster gelehnt, als sie für das Inkrafttreten des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes den 1. Juli 2017 bestimmte. Denn lange Zeit war nicht klar, ob das auch hinhaut. Jetzt gibt es endlich Gewissheit.

Der Bundesrat hat dem Unterhaltsvorschussgesetz zugestimmt

Am 2. Juni hat der Bundesrat das Bund-Länder-Finanzpaket verabschiedet – und damit auch die neuen Regelungen zum Unterhaltsvorschuss. Die Reform weitet den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende auf alle minderjährigen Kinder aus.

Die Zahlungen werden künftig über das zwölfte Lebensjahr des Kindes hinaus bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Das neue Unterhaltsvorschussgesetz tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.

Alle Einzelheiten zum neuen Unterhaltsvorschussgesetz erfahren Sie hier in unserem Artikel zur Reform des Unterhaltsvorschusses.

 

23 Kommentare zu “Einigung in letzter Minute: Unterhaltsvorschussgesetz ist durch!

  1. Nach meinen Telefonat mit dem Jugendamt heute den 30.06.2017 hat unser Bundespräsident den Antrag noch nicht unterzeichnet und somit können die Ämter nicht handeln geschweige denn bewilligen!

    • Hallo Michaela, die gleiche Aussage habe auch ich von der für mich zuständigen Unterhaltsvorschusskasse erhalten – sogar schriftlich per Email. Anträge aufgrund der Gesetzesänderung können dennoch bereits gestellt und eingereicht werden. Die Unterhaltsvorschusskassen sind dazu verpflichtet diese Anträge anzunehmen. Mich persönlich ärgert es nur ungemein, dass die UV-Kassen ein halbes Jahr Zeit bekamen sich den Neuerungen anzupassen und nun stockt alles wegen einer Unterschrift eines einzelnen Herren! Der nun neu beantragte Unterhaltsvorschuss wird zwar dann rückwirkend ausgezahlt – sofern man zum 01.07.2017 den Antrag gestellt hat – aber es wäre schon wünschenswert gewesen, wenn es ausnahmsweise mal ohne unnötige Verzögerung gelaufen wäre.

      • Hallo,
        an den Unterhaltsvorschusskassen liegt es nicht. Die Mitarbeiter sind genauso frustriert – da wurde ein halbes Jahr lang kein vernünftiger Antrag entworfen, die Verwaltungsrichtlinien kamen letzte Woche ins Haus und aus dem vormals übersichtlichen UVG wurde ein Bürokratie-Monster. Leidtragende sind nicht nur die Sachbarbeiter, sondern vor allem auch die Leistungsempfänger, die sich schon jetzt auf lange Wartezeiten einstellen dürfen.

    • Stimmt. Hab dieselbe Info heute, 3.7., vom JA Hannover bekommen. Auch muss das Bundesgesetzblatt veröffentlicht sein!

    • Ich habe mir den neuen Antrag über das Landratsamt Landsberg am Lech als PDF ausgedruckt –> bei mir in München gibt es auch immer noch keine. Aber bearbeitet wird mein Antrag auch erst nach in Kraft treten

  2. Auch heute am 5.7.2017 ist das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Erst wenn dies geschehen ist, können die Ämter die Anträge bearbeiten. Ich habe von einer Mutter gehört, ihre UV Stelle hat ihr gesagt, sie soll vor Anfang Januar nicht mit einem Bescheid rechnen. Wieso wird sowas nicht öffentlich gemacht? Die Politiker feiern sich selbst und wir schauen in die Röhre.

  3. Das ist wirklich ein Witz. Ich möchte gar nicht wissen, was uns Steuerzahler der G20 Gipfel kostet aber für unsere Kinder kann diese Zahlung nicht fristgerecht umgesetzt werden!!? Ich habe bereits eine Email an das Bundespräsidialamt geschrieben sowie an die Pressestelle des Bundesgesetzblattes. Antwort, es gibt keinerlei zeitliche Fristen für solch eine Veröffentlichung. Eine positivere Nachricht könne man mir leider nicht mitteilen! Tja, deutsche Bürokratie! Aber, dass es hier um unsere Kinder geht, die irgendwann auch mal in die Rentenkassen einzahlen, das haben sie anscheinend noch nicht begriffen. Ein absolutes Armutszeugnis wenn es in Deutschland um Kinder und Alleinerziehende geht! Und das im Jahre 2017. Da sind uns andere Länder in Europa locker 10 Jahre voraus!

  4. Caroline Kobold,

    ich gebe Dir mit allem so Recht.
    Seit 9 Jahren boxe ich mich ohne Unterhaltsvorschuss durch. Warum wird nicht endlich unterschrieben. Das kann doch nicht so schwer sein!!!!!

  5. Für diejemigen unter uns Alleinerziehenden die genauso dumm warten wie ich, ein weiterer Monat ist rum und der Bundespräsident hat immernch nicht unterschireben, was viel spannender ist: Meine Sachbearbeiterin bei der UVK sagte heute zu mir, das Gesetz für den UV ist inem Finanzpaket integriert in welchem auch noch weitere 22 Gesetze enthalten sind, unteranderem das leidige Thema Autobahngebühr. Das ganze Paket wird also wahrscheinlich erst unterschireben, wenn Einigkeit über alle weiteren Gesetze dieses Paketes bestehen, deswegen sagte sie auch, es kann locker Weihnachten werden bis es zu einer Bearbeitung und Auszahlung kommt…..
    Weiß jemand wo ich finde in welchem Finanzpaket das ganze enthalten ist und wonach ich suchen muss um mich da auf dem Laufenden zu halten?

  6. Auch heute ist noch nichts unterschrieben und laut FB Seite des Bundespräsidenten ist der Termin für die Unterschrift bisher nicht bekannt. Danach dauert es noch eine Woche ca. bis das Gesetz veröffentlicht wird. Also vorraussichtlich MItte bis Ende August. Dann erst dürfen die Ämter die Anträge bearbeiten, die sich dort jetzt schon stapeln. Schlimm ist, das manche Kommunen bereits Kinderzuschlag und Wohngeld streichen und verlangen, den neuen UV zu beantragen. Mancherorts werden auch die noch nicht gezahlten Leistungen bereits von den Sozialleistungen abgezogen und es fehlen mindesten knapp 300 Euro im Budget. Und das bereits im zweiten Monat – Ende offen. Da werden Menschen finanziell zugrunde gerichtet, die eh schon jeden Cent dreimal umdrehen müssen. Aus purer Willkür. Abartig.

  7. Ich habe gestern bei dem für uns zuständigen Amt nachgehört und immer noch sind ihnen die Hände gebunden.Wie kann das sein? Ist das Komunenabhängig? Ich habe von einer Bekannten gehört, aus einer Großstadt, sie würde schon Leistungen bekommen.

  8. Durch dieses Blöde gesetzt kommen andere in Finanzielle Schwierigkeiten. Der Unterhaltsvorschuss für meine Kinder, wird mal eben ohne Vorankündigung einbehalten und dazu kommt das das Wohngeld auch nicht zahlt, da keine Anträge bearbeitet werden. Und die einzige Antwort die man bekommt ist , “ Gesetz ist noch nicht Rechtskräftig , da Unterschrift noch fehlt, kann September oder auch erst Oktober werden“ .
    Das man seine laufenden Kosten nicht komplett zahlen kann interessiert keinen und die Ferien sind auch gelaufen , da wir nichts Unternehmen können. Einfach nur traurig sowas.

  9. Ich habe am 03.08.2017 noch einmal bei unserem Jugendamt nachgefragt und es wurde immer noch nicht vom Bundespräsidenten unterschrieben. Nach meinen Recherchen hat der noch bis zum 11.08. Urlaub. Schön für ihn. Ob es danach an die Unterzeichnung geht ist dann auch noch fraglich. die Mitarbeiter vom Jugendamt können leider nicht weiterarbeiten ohne das es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Die haben die Anträge sehr schnell bearbeitet und der Vater hat Dank des gelben Briefes mit der Zahlungsaufforderung seine bis dahin zwar unzureichenden Zahlungen, aber für mich ja doch zusätzliches Geld was monatlich zur Verfügung stand, ganz eingestellt. Was ich mir schließlich einbilde mehr zu fordern. Wäre jetzt echt drauf angewiesen das es weitergeht.

  10. Auf Anfrage im Bundespräsidialamt, im Bundeskanzleramt und im Finanzministerium gab es im Juli keine zufriedenstellenden Aussagen. Ich hatte eher den Eindruck, dass irgendwie keiner so genau weiß, wo das Gesetz denn nun zur Prüfung vorliegt. daraufhin habe ich gestern das Familienministerium angeschrieben und heute die Antwort erhalten, dass das Inkrafttreten noch diesen Monat zu erwarten wäre. Die Hoffnung stirbt zuletzt…

  11. Habe heute ebenfalls die Aussage erhalten, dass noch keine Bescheide rausgehen, da das Gesetz noch nicht vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde. :/

  12. Ich habe auch am 7.8.17 mit den Jugendamt telf.
    Mir wurde auch gesagt, daß sie die Anträge nicht beabeiten können, weil das Gesetz noch NICHT rechtskräftig ist.
    Ich finde das wirklich ne Sauerei, von den ganz oben, daß es denen am Arsch vorbei geht.
    Die hatten wirklich genug Zeit.!!!
    Fam.sind auf das Geld angewiesen.und es intres. den denen da oben überhaupt nicht!!!

  13. und heute ist der 29.08.2017 und anscheinend ist das Gesetz immer noch nicht veröffentlich worden, es ist echt zum Kotzen!!

  14. Mein Antrag liegt seit Juli letzten Jahr der uvg Kasse vor und habe bis heute nicht gehört. Nur per Email das ich mich gedulden muss. Meine Geduld ist am Ende. Brauche diesen Bescheid dringend da ich dies bei anderen Ämtern nachreichen muss.

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