VA-Reform (Versorgungsausgleichsreform)

Die am 1.9.2009 in Kraft tretende VA-Reform sieht vor, dass künftig jede Versorgung, die ein Ehepartner in der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt wird. Der jeweils ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält also einen eigenen Anspruch auf eine Versorgung bei dem Versorgungsträger des jeweils ausgleichspflichtigen Ehegatten.

Das bislang geltende Recht verlangt hingegen – auf der Grundlage von fehleranfälligen Prognosen – eine Verrechnung aller in der Ehezeit erworbenen Anrechte aus allen unterschiedlichen Versorgungen und einen Ausgleich der Wertdifferenz über die gesetzliche Rentenversicherung.