Die geplante neue Mütterrente hat auch Auswirkungen auf die Rente geschiedener Ehegatten. Denn die Mütterrente verändert den Ausgleichswert im Versorgungsausgleich. Einmal mehr kann es sich also für Ihre Mandanten lohnen, alte Scheidungsbeschlüsse prüfen zu lassen.
Das Vorhaben der Regierung ist bekannt: Mütter, die ihre Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren haben, erhalten einen Zuschlag von einem Entgeltpunkt pro Kind aus der Rentenkasse. Die Änderung soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Wichtig für Sie als Familienrechtsanwalt: Die geplante Regelung ist auch für den Versorgungsausgleich relevant.
Denn wenn die Versorgung der Ehefrau nachträglich erhöht wird, verändert dies den Ausgleichswert im VA. Und davon profitiert unter Umständen auch der geschiedene Ehemann.
Dabei sind allerdings zwei Dinge zu beachten:
- Die Versorgung muss für einen Zeitraum erhöht werden, der in die Ehezeit fällt.
- Der Ausgleichswert muss sich in einer bestimmten Höhe verändern. Dies ist erst dann der Fall, wenn mindestens zwei Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden.
Praxishinweis:
Alte Scheidungsbeschlüsse überprüfen zu lassen ist immer sinnvoll, wenn der ältere der Ehegatten vor dem Eintritt ins Rentenalter steht. Auch ganz abgesehen von der geplanten Mütterrente können sich im Laufe der Zeit Änderungen ergeben haben, die Einfluss auf den Versorgungsausgleich haben. |
Quelle: Pressemitteilung des DAV vom 12.02.2014