Die Frage nach der Rangfolge bei der Unterhaltsberechnung

Wussten Sie schon?

Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts sind die grundsätzlich ehe- und bedarfsprägenden Unterhaltszahlungen an die nicht privilegierten volljährigen Kinder nicht vorweg abzuziehen, wenn dadurch der angemessene Selbstbehalt des unterhaltsberechtigten Ehegatten diesen gegenüber (derzeit 1.100 €) unterschritten würde.

Continue reading