Thema Umgangsrecht für Väter: Hellhörig werden sollten Anwälte, wenn die Umgangsregelung ihres Mandanten nachträglich geändert wird. Denn dadurch wird der Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG gegenstandslos. Sofern das Gericht den Hinweis nicht erneuert, ist eine Vollstreckung bei Zuwiderhandlung nicht mehr möglich.
Das können Sie tun, wenn die Umgangsvereinbarung nachträglich geändert wird.