Beim Zugewinnausgleich geht es für Sie als Anwalt nicht zuletzt um die richtige Taktik, mit der Sie für Ihren Mandanten oder Ihre Mandantin einen optimalen Wert herausholen. Die besten Tipps für Ihre Verfahren rund um den Zugewinnausgleich erhalten Sie in den weiterführenden Beiträgen auf dieser Seite. Lesen Sie jetzt weiter – und nutzen Sie auch unsere praktische Checkliste zum Zugewinnausgleich, die Sie über das folgende Formular kostenlos herunterladen können.
Als Familienrechtsanwalt wissen Sie: Der Zugewinnausgleich ist von Strategie und Taktik geprägt wie kaum ein anderes Gebiet des Familienrechts. Allerdings ist darüber auch die Gegenseite im Bilde. Wie gehen Sie also am geschicktesten vor, um die Interessen Ihres Mandanten zu schützen?
Holen Sie sich hier neue Anregungen für Ihre Zugewinnausgleich-Strategie.
Diese Konstellation beim Zugewinnausgleich kennen Sie sicher auch aus Ihrer Anwaltspraxis: Ein Ehegatte zahlt keine Nutzungsentschädigung für die alleinige Nutzung des Familienheims nach der Trennung, weil er das gemeinsam aufgenommene Darlehen für den Erwerb der Immobilie alleine abbezahlt. Problematisch ist dabei oft die Frage, wie dies bei der Bewertung des Endvermögens im Zugewinnausgleich berücksichtigt wird.
Dazu gibt es nun einige interessante Aussagen des BGH. Lesen Sie hier weiter!
Der Fall ist zwar exotisch – und doch hat der BGH mit seiner neuen Entscheidung zum Zugewinnausgleich eine grundsätzliche Frage geklärt. Es geht darum, wann der Zugewinnausgleich eine entgeltliche und wann eine unentgeltliche Zuwendung ist.
Zugewinnausgleich: Entgeltliche oder unentgeltliche Zuwendung? Erfahren Sie hier mehr!
Wir haben uns im letzten Artikel zum Zugewinnausgleich damit beschäftigt, wie Sie als Anwalt taktisch geschickt an ein Verfahren zum Zugewinnausgleich herangehen. Heute geben wir Ihnen Tipps, wann Sie beim Zugewinnausgleich besser mit dem Verbundverfahren fahren, und wann Sie lieber das isolierte Verfahren wählen sollten.
Handfeste Kriterien für Ihre Strategie.