Die Düsseldorfer Tabelle – immer auf dem aktuellen Stand!

Für Anwälte: Auf dieser Seite erhalten Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle sowie praktische Tipps zum Kindesunterhalt. Nutzen Sie außerdem unser umfassendes Archiv, um Altfälle mit den Düsseldorfer Tabellen der vergangenen Jahre richtig einzuordnen.

Für weitere Informationen zur Düsseldorfer Tabelle klicken Sie bitte in die weiterführenden Beiträge.

Abänderung von Titeln wegen neuer Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle 2018 hat nicht nur wie erwartet die Mindestunterhaltssätze erhöht. Es wurden auch die Einkommensgruppen geändert – und das kam für viele dann doch überraschend. Denn durch diese Änderung kann der Unterhalt zumindest bei neuen Fällen faktisch sogar sinken.

Die große Frage für alle Anwälte im Familienrecht lautet allerdings, was die neuen Einkommensgruppen für laufende Fälle bedeuten. Können Titel wegen der neuen Düsseldorfer Tabelle abgeändert werden? Unsere Autorin Martina Mainz-Kwasniok, Fachanwältin für Familienrecht, ist der Frage nachgegangen und präsentiert Ihr persönliches Fazit heute auf Familienrecht.de. Eine konstruktive Diskussion ist ausdrücklich erwünscht – wir freuen uns auch auf Ihre Anmerkungen im Kommentarbereich!

Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr zur aktuellen familienrechtlichen Debatte rund um den Kindesunterhalt.

Dauerstreitpunkt: Pfändbarkeit von Kindergeld und anderen Geldleistungen für Kinder

Als Anwalt wissen Sie: Patchwork sorgt oft für Zündstoff – auch beim Thema Kindergeld. Was zum Beispiel, wenn eines der Zahlkinder vollstreckt? Welcher Betrag ist pfändbar? Was ist, wenn die erstgeborene Tochter aus der vorigen Ehe den Zählkindervorteil vollstreckt? Und wie sieht das Pfändungsverfahren konkret aus?

Antworten hierzu bietet Ihnen unser neuer Spezialreport „Pfändbarkeit von Geldleistungen für Kinder“ – hier weiterlesen!

Die neue Düsseldorfer Tabelle ist da (und gilt bereits ab 1.8.2015)!

Heute hat das OLG Düsseldorf auf einer Pressekonferenz die lange erwartete neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts präsentiert. Die erhöhten Mindestsätze gelten bereits ab dem 1. August 2015. Wir stellen Ihnen die neue Düsseldorfer Tabelle hier als Download zur Verfügung, damit Sie ab sofort die neuen Unterhaltssätze berücksichtigen können.

Klicken Sie hier und laden Sie Ihre neue Düsseldorfer Tabelle herunter!

Düsseldorfer Tabelle 2013: Höherer Selbstbehalt beim Unterhalt

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2013 tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Die Unterhaltsleitlinien, die vom Düsseldorfer OLG herausgegeben werden, legen unter anderem die Regelsätze für den Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt fest. Im Jahr 2013 bringt die neue Düsseldorfer Tabelle Änderungen beim Selbstbehalt – und damit auch neue Bedarfskontrollbeträge und Rechenbeispiele.

Hier gibt es die Düsseldorfer Tabelle 2013 als kostenlosen Download.