Versorgungsausgleich leicht gemacht – Themenseite für Anwälte

Beim Versorgungsausgleich sind für Sie als Anwalt zahlreiche Details zu beachten, die große Auswirkung auf den Ausgleichswert haben können. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Aspekte übersichtlich zusammengefasst. Klicken Sie in die weiterführenden Beiträge für mehr Informationen zum Versorgungsausgleich.

Anpassung des Versorgungsausgleichs bei Unterhaltszahlung

Reminder vom BGH: Eine bereits vorliegende Unterhaltsregelung ist stets darauf zu überprüfen, ob sie den gesetzlichen Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt widerspricht. Für Ihre Mandanten kann es dabei um viel Geld gehen. Wir zeigen Ihnen anhand einer aktuellen BGH-Entscheidung, bei der es um den Zusammenhang von Unterhalt und Versorgungsausgleich ging, was es dabei zu beachten gibt.

Klicken Sie hier und lesen Sie unsere Besprechung zum BGH-Beschluss vom 2.8.2017 – XII ZB 170/16

VersAusgleich: Wie Sie Altentscheidungen abändern können

Wenn es 2015 so etwas wie einen Trend im Familienrecht gibt, dann diesen: Beim Versorgungsausgleich nehmen die Abänderungsverfahren zu!¹ Die ursprünglichen Berechnungswerte stimmen heute oft nicht mehr – und einer der Ehepartner fühlt sich benachteiligt. Auch Sie können für Ihre Mandanten in vielen Fällen einen günstigeren Versorgungsausgleich erreichen. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie anhand von zwei ganz typischen Fallbeispielen.

Hier gibt es zwei typische Fallbeispiele für Rechtsanwälte zum Thema „Abänderung des VersAusgleich.“

Mediation und Versorgungsausgleich

Seit den 90er Jahren findet die Mediation in Deutschland zunehmend Verbreitung. Bei der typischen Trennungs-und-Scheidungsmediation geht es um die einvernehmliche Entflechtung aller Beziehungen des Paares untereinander, vornehmlich der wirtschaftlichen Beziehungen.

Gerade in Mediationsverfahren kommt gelegentlich der Wunsch auf, sich noch vor Einleitung des Scheidungsverfahrens Gedanken über den Versorgungsausgleich (VA) zu machen. Über den Versorgungsausleich werden die von den Ehegatten in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen.

 

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Ausgleich von in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten

Auszugleichen sind im Versorgungsausgleich auch solche Versorgungsanrechte, die mit dem Anfangsvermögen eines Ehegatten nach Beginn der Ehe erworben wurden. Dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Versorgungsanrecht während der Ehe aus seinem Anfangsvermögen erworben hat, rechtfertigt für sich genommen nicht den Ausschluss des Versorgungsausgleichs.

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Rechtsanwaltsgebühren beim Versorgungsausgleich in Übergangsfällen

Für die Tätigkeit in einem abgetrennten und als selbständige Familiensache fortgeführten Versorgungsausgleichverfahren erhält ein Anwalt in Übergangsfällen i.S.v. Art. 111 Abs. 4 FGG-RG gesonderte Rechtsanwaltsgebühren.

Versorgungsausgleich: Der Fall

Die Ehe der Beteiligten wurde vom Amtsgericht (AG) durch Urteil vom 08.04.2010 – nach altem Recht – rechtskräftig geschieden. Das AG hatte das Versorgungsausgleichsverfahren zunächst ausgesetzt, auf Antrag der Ehefrau dann aber wieder aufgenommen. Am 26.08.2010 haben die Eheleute schließlich wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs (VersAusgl) verzichtet und eine Einigung zum Kindesunterhalt getroffen.
 

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Neues VersAusglG: Wegfall des Rentner- und Pensionistenprivilegs

Das neue Versorgungsausgleichsgesetz ist zum 1.9.2009 in Kraft getreten. Hoffentlich hat Ihnen unsere Serie zur Einführung des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) bisher geholfen, sich mit den Änderungen und Neuerungen vertraut zu machen.

Heute geht es um die Minirenten und den Wegfall des Rentner- und Pensionistenprivilegs.

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VA-Reform – Neuordnung durch das Versorgungsausgleichsgesetz

Im Vorfeld der VA-Reform arbeitete eine Strukturkommission des BMJ an Empfehlungen und Vorschlägen für das neue Versorgungsausgleichsgesetz. Im Anschluss gab es einen Regierungsentwurf, dem das zukünftige Versorgungsausgleichsgesetz im Wesentlichen folgt.

Das Recht des Versorgungsausgleichs war unter anderem bislang so kompliziert, weil der Versorgungsausgleich über 3 Gesetze geregelt wurde. Vorschriften aus dem BGB, VAHRG und VAÜG werden jetzt zentral im kommenden Versorgungsausgleichsgesetz zusammengefasst.
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Versorgungsausgleichsgesetz: Strukturreform zum Versorgungsausgleich

Das Versorgungsausgleichsgesetz kommt. Es kommt zum 01.09.2009. Bis dahin steht für Sie noch einiges an Arbeit an, denn Sie müssen sich mit der Reform des Versorgungsausgleichs vertraut machen und Änderungen verinnerlichen. Das alles natürlich neben dem eigentlichen Kanzleialltag.

Haben Sie jedoch keine Sorge, denn wir unterstützen Sie dabei, die Wissenslücke zum Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) bequem zu schließen. Unsere neue Serie beschäftigt sich mit dem Versorgungsausgleichsgesetz, bringt Änderungen sowie Neuerungen auf den Punkt.

Heute geht es um die Entwicklung des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG).
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Anpassung des Versorgungsausgleichs durch die VA-Reform ab dem 01.09.2009

Am 01.09.2009 tritt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) in Kraft. Die §§ 37, 38 VersAusglG regeln die Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen des Todes der ausgleichsberechtigten Person durch die VA-Reform. Für Pensionäre können sich aus der neuen Regelung des Versorgungsausgleichs auch Vorteile ergeben.

Im Folgenden werden zwei Sachverhalte dargestellt, die für Pensionäre von großem Interesse sein dürften. Personen, auf die die darin enthaltenen Hinweise zutreffen, können durch die Reform des Versorgungsausgleichs in den Genuß von erheblichen finanziellen Vorteilen gelangen.

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