FamFG: Aktuelles zum Familienverfahrensgesetz hier erfahren

3 von 4 FamR-Gutachten sind mangelhaft – Neues Sachverständigenrecht verspricht Besserungen

Haben Sie als Anwalt im Familienrecht auch schon mal über ein Sachverständigen-Gutachten geschimpft? Das soll Ihnen in Zukunft erspart bleiben, denn die Regierung will die Qualität und Neutralität der Gutachten verbessern. Eine Reform des Sachverständigenrechts ist bereits auf dem Weg.

Lesen Sie hier, was das neue Sachverständigenrecht im Einzelnen verändern wird und wie die neuen Regeln auch Sie als Anwalt betreffen.

OLG Zweibrücken über Zustellungen im Verfahrenskostenhilfeüberprüfungsverfahren

Verfahrenskostenhilfeüberprüfungsverfahren – schon das Wort allein ist ein Ungetüm. Noch schlimmer sind allerdings die Fehlerquellen, die nicht im Wort, sondern im Verfahren selber stecken. Immerhin: Das OLG Zweibrücken gibt nun einige klare Hinweise, wie Sie das Fehler-Risiko und damit auch das Risiko der Anwaltshaftung senken können.

Nehmen Sie hier wertvolle Tipps für Ihr nächstes Verfahrenskostenhilfeüberprüfungsverfahren mit.

Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe – Formular und Checkliste

Gerichtsverfahren kosten Geld: Zum einen fallen Gerichtskosten an, zum anderen häufig auch die Kosten für den Rechtsanwalt. Wer diese nicht aufbringen kann, kann einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen.

Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe hat gem. § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 ZPO folgende Voraussetzungen:

  • Antrag auf Bewilligung
  • Bedürftigkeit des Beteiligten
  • hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung
  • keine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung oder -verteidigung

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Reformen im Familienrecht: Säumnis im Scheidungsverfahren nach neuem Recht

Nach Einführung des § 130 FamFG ergeben sich bedeutende Veränderungen im Vergleich zum alten Recht, wenn ein Ehegatte im Termin nicht erscheint, also säumig ist. So soll insbesondere die Neuregelung in Absatz 2 des § 130 FamFG – die übrigens dem bisherigen § 612 Abs. 4 ZPO entspricht – verhindern, dass eine Scheidung nur auf Vorbringen des antragstellenden Ehegatten gestützt wird.

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Neues FamFG: Wie Sie vom Anwaltszwang profitieren

Der Anwaltszwang, der mit dem FamFG erweitert wird, ist für Sie sicherlich ein spannendes Thema. Bei vielen Streitigkeiten müssen jetzt Sie oder ein Anwaltskollege beauftragt werden. Eine gute Gelegenheit, neue Mandanten zu gewinnen.

Wann gilt jedoch der Anwaltszwang? Das FamFG unterscheidet nach Verfahren vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht sowie vor dem BGH. Außerdem gibt es noch das Behördenprivileg.

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FamFG ermöglicht Abtrennung des Versorgungsausgleichs

Mittlerweile habe Sie bereits die wichtigsten Änderungen im Zusammenhang mit dem neuen FamFG kennen gelernt. In der heutigen Ausgabe geht es darum, was sich mit dem FamFG beim Versorgungsausgleich ändert.

Übrigens: Unsere Experten-Redaktion hat heute ein besonderes Angebot für Sie! Druckfrisch und brandneu liegt jetzt der erste Kommentar zum reformierten Versorgungsausgleichsgesetz (KomRefVA) vor. Den sollten Sie sich schnell sichern, ehe er vergriffen ist.

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Vorgehensweise bei Kindschaftssachen: Was hat sich konkret geändert?

Eine interessante Änderung des FamFG ist die Vorgehensweise bei Kindschaftssachen. Mit dem neuen FamFG gilt das sogenannte Vorrang- und Beschleunigungsgesetz. Das FamFG ermöglicht somit bei Kindschaftssachen ein schnelleres Handeln im Interesse Ihrer Mandanten. Als Anwalt können Sie jetzt Druck machen – das FamFG gibt Ihnen das Recht dazu.

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Wie das FamFG Familienstreit-, Familien- und Ehesachen regelt

Sie wissen längst, dass das FamFG viele Änderungen mit sich bringt. Eine komplette Vereinheitlichung der verfahrensrechtlichen Regeln für alle Familiensachen sieht jedoch auch das FamFG nicht vor.

Unterschiedliche Verfahrensgrundsätze bleiben dem Familienrecht auch nach der Einführung des FamFG erhalten. Die verschiedenen Verfahrensarten gliedert das FamFG in drei Gruppen: Familienstreitsachen, Familiensachen und Ehesachen.

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Wichtige Familienrecht-Änderungen in Kraft

Heute ist es also soweit: Wichtige Änderungen im Familienrecht sind mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten. Als Familienrechtler müssen Sie nun mit den Neuerungen vertraut sein, damit Sie Ihre Mandanten auch genauso gut vertreten können wie bisher.

Fehlt Ihnen die Zeit, sich mit dem neuen FamFG zu beschäftigen? Wir helfen Ihnen, das neue FamFG schnell und einfach kennen zu lernen. Laden Sie sich am besten jetzt gleich unseren gratis Report herunter, in dem wir für Sie die wichtigsten Änderungen auf den Punkt zusammengefaßt und erklärt haben.

Aber das ist ja noch nicht alles. Der Gesetzgeber hat uns außerdem noch die Reform des Versorgungsausgleichs beschert. Sie müssen sich nun, nach etlichen Jahren von den bisherigen Prinzipien verabschieden. Das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sieht vor, dass künftig jede Versorgung, die ein Ehepartner in der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt wird.

Kennen Sie sich schon gut genug mit dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) aus? Wir haben für Sie in unserer kostenlosen Broschüre alle wichtigen Änderungen im Versorgungsausgleich zusammengefaßt.

Aber damit nicht genug, neben dem neuen FamFG und dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) hat der Gesetzgeber im Güterrecht auch den Zugewinnausgleich neu geregelt. Bei der Fülle an Neuregelungen jedoch kann man leicht den Überblick verlieren.

Unsere Experten haben darum für Sie in einer Synopse die bisherige Regelung den neuen gegenübergestellt. So verschaffen Sie sich leicht einen Überblick und haben die wichtigsten Änderungen im Griff. Eine praktische Arbeitshilfe, die Sie nicht mehr missen wollen!

Wie ist das FamFG strukturiert?

Wie ist das FamFG überhaupt aufgebaut? Wo finde ich was im neuen FamFG?

Insgesamt ist das FamFG in neun Bücher eingeteilt. Im ersten Buch finden Sie allgemeine Vorschriften zum FamFG. Die Bücher 2 bis 6 befassen sich mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die bisher im FGG geregelt wurde. Im 7. Buch geht es um Verfahren in Freiheitsentziehungssachen, das 8. Buch des FamFG regelt das Aufgebotsverfahren. Buch 9 enthält die Schlussvorschriften des FamFG.

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Großes Familiengericht durch das neue FamFG

Heute geht es um das „Große Familiengericht“, denn mit dem FamFG kommt es zu einer Erweiterung der familiengerichtlichen Zuständigkeiten, die in einem „Großen Familiengericht“ zusammengefasst werden.

Was bedeutet das „Große Familiengericht“ konkret? Welche Änderungen ergeben sich für Sie als Anwalt aus diesem Teil des FamFG?

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Das neue FamFG stärkt die Rechte der Kinder

Mit unserer Serie machen wir Sie bis Inkrafttreten des FamFG am 1.9. fit für die Änderungen der Familienrechts-Reform. Heute geht es um die Kinder und wie das neue FamFG die ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der betroffenen Kinder stärkt. Außerdem erfahren Sie, was das FamFG zur Bestellung eines Umgangspflegers sagt.

FamFG stärkt die Rechte der Kinder

„Die Kinder sind doch bei der Scheidung die Leidtragenden“ – so sagt der Volksmund. Vielleicht auch deshalb steht das FamFG für eine Stärkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Kindes.
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Das neue FamFG – Basis für rechtsstaatliche Grundsätze

Die Änderungen des FamFG nach und nach lesen und verstehen – darum geht es in dieser Serie. Der Countdown läuft. Nur noch wenige Wochen bis zum Inkrafttreten des neuen FamFG. Aber keine Sorge. Bis dahin kennen Sie die wichtigen Änderungen des FamFG.

FamFG: Basis für rechtsstaatliche Grundsätze

Das FamFG steht für Modernisierung und Erneuerung. Gleichzeitig soll das FamFG Ihnen als Anwalt die Arbeit auf Dauer erleichtern sowie Rechtssicherheit bieten. Rechtsstaatliche Grundsätze sind deshalb für das FamFG unerlässlich.
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FamFG-Reform: Was bedeutet das konkret für Sie als Anwalt?

In den kommenden Wochen werden wir Sie Schritt für Schritt auf das Thema FamFG-Reform vorbereiten. Somit sind Sie bis zum Inkrafttreten am 1. September 2009 bestens gewappnet.

FamFG: Wie sieht die konkrete Umsetzung aus?

Zum einen ordnet das FamFG die familiengerichtlichen Verfahren neu, zum anderen geht es im neuen FamFG um die Reformierung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).

Was bedeutet das konkret für Sie als Anwalt?
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FamFG – der Countdown läuft

Das FamFG kommt zum 01.09.2009. Als Familienrechtler müssen Sie sich nun mit den Neuerungen des FamFG vertraut machen, damit Sie Ihre Mandanten auch nach dem neuen FamFG genauso gut vertreten können wie bisher.

Gesetzesänderungen sind für Sie mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Ihnen fehlt eigentlich die Zeit, sich mit dem neuen FamFG zu beschäftigen? Wir helfen Ihnen, das neue FamFG schnell und einfach kennen zu lernen, indem wir Sie Schritt für Schritt mit dem neuen FamFG vertraut machen.

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