Wechselmodell: Was Sie als Anwalt regeln müssen

Das Wechselmodell wird immer häufiger angewendet und bringt neue Herausforderungen. Weiter unten sehen Sie alle Beiträge, die wir zum Wechselmodell veröffentlicht haben – Sie erhalten die Informationen, die Sie brauchen, um Ihre Fälle zu lösen.

Zum Beispiel erklären unsere Experten Schritt für Schritt alle Grundlagen in der Artikelserie „Wechselmodell & Co. im Griff“. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der der aktuellen Rechtsprechung zum Wechselmodell, aus denen wir die relvanten Schlussfolgerungen für die anwaltliche Praxis ziehen.

Nicht zuletzt empfehlen wir Ihnen unsere beliebte „Checkliste: Mandantengespräch Umgang“, die Sie hier kostenlos anfordern:

Kindesunterhalt richtig berechnen beim Wechselmodell

Das Wechselmodell wird von getrennten Paaren immer häufiger angewendet, wenn es um die Betreuung der Kinder geht. Und wie Sie sicher wissen, bringt das Schwierigkeiten für die Unterhaltsberechnung mit sich. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie heute unter anderem im Finale unserer Serie „Wechselmodell & Co. Im Griff“!

Klicken Sie hier und lesen Sie mehr über die Probleme der Unterhaltsberechnung beim Wechselmodell, beim Sonderbedarf – oder wenn das Kind bei Dritten lebt.

Eigene Steuerklasse für Getrennterziehende?

Statt von Alleinerziehenden wird heute vermehrt von Getrennterziehenden oder auch Teilerziehenden gesprochen. Warum? Echte Alleinerziehende gibt es immer weniger, immer öfter teilen sich Paare auch nach der Trennung die Erziehung (zum Beispiel beim so genannten Wechselmodell).

Das Steuerrecht hinkt dieser Entwicklung aber hinterher – und die Forderungen nach einer Entlastung beider Elternteile häufen sich. Familienministerin Katarina Barley macht sich nun dafür stark, das Ehegattensplitting zu reformieren. Sie möchte einen Familientarif einführen, durch den unabhängig vom Familienstand auch getrennterziehende Eltern entlastet werden.

Was sich im Steuerrecht demnächst für Getrennterziehende ändern könnte, erfahren Sie hier.

Familiengericht ordnet Wechselmodell an – Kindeswohl geht vor

Auch gegen den Willen eines Elternteils kann durch eine gerichtliche Umgangsregelung ein Wechselmodell angeordnet werden. Dies ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung des BGH, die bei Familienrechtlern für Aufsehen sorgte – immerhin war sie eine klare Absage an die bisherige herrschende Meinung. Und auch hier gilt wieder: Das Kindeswohl steht über allen anderen Interessen.

Lesen Sie hier unsere kompakte Analyse der Entscheidung mit wertvollen Praxistipps.