Das Wechselmodell wird von getrennten Paaren immer häufiger angewendet, wenn es um die Betreuung der Kinder geht. Und wie Sie sicher wissen, bringt das Schwierigkeiten für die Unterhaltsberechnung mit sich. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie heute unter anderem im Finale unserer Serie „Wechselmodell & Co. Im Griff“!
Wechselmodell: Was Sie als Anwalt regeln müssen
Das Wechselmodell wird immer häufiger angewendet und bringt neue Herausforderungen. Weiter unten sehen Sie alle Beiträge, die wir zum Wechselmodell veröffentlicht haben – Sie erhalten die Informationen, die Sie brauchen, um Ihre Fälle zu lösen.
Zum Beispiel erklären unsere Experten Schritt für Schritt alle Grundlagen in der Artikelserie „Wechselmodell & Co. im Griff“. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der der aktuellen Rechtsprechung zum Wechselmodell, aus denen wir die relvanten Schlussfolgerungen für die anwaltliche Praxis ziehen.
Nicht zuletzt empfehlen wir Ihnen unsere beliebte „Checkliste: Mandantengespräch Umgang“, die Sie hier kostenlos anfordern:
Eigene Steuerklasse für Getrennterziehende?
Statt von Alleinerziehenden wird heute vermehrt von Getrennterziehenden oder auch Teilerziehenden gesprochen. Warum? Echte Alleinerziehende gibt es immer weniger, immer öfter teilen sich Paare auch nach der Trennung die Erziehung (zum Beispiel beim so genannten Wechselmodell).
Das Steuerrecht hinkt dieser Entwicklung aber hinterher – und die Forderungen nach einer Entlastung beider Elternteile häufen sich. Familienministerin Katarina Barley macht sich nun dafür stark, das Ehegattensplitting zu reformieren. Sie möchte einen Familientarif einführen, durch den unabhängig vom Familienstand auch getrennterziehende Eltern entlastet werden.
Was sich im Steuerrecht demnächst für Getrennterziehende ändern könnte, erfahren Sie hier.
Familiengericht ordnet Wechselmodell an – Kindeswohl geht vor
Auch gegen den Willen eines Elternteils kann durch eine gerichtliche Umgangsregelung ein Wechselmodell angeordnet werden. Dies ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung des BGH, die bei Familienrechtlern für Aufsehen sorgte – immerhin war sie eine klare Absage an die bisherige herrschende Meinung. Und auch hier gilt wieder: Das Kindeswohl steht über allen anderen Interessen.
Lesen Sie hier unsere kompakte Analyse der Entscheidung mit wertvollen Praxistipps.
Barunterhalt des Kindes beim Wechselmodell durch beide Elternteile und Einbeziehung der Mehrkosten
Diese aktuelle Entscheidung des BGH beantwortet eine Reihe von Fragen zum Wechselmodell, die in der Literatur diskutiert worden sind, und schafft die in der Praxis erforderliche Klarheit.
Wechselmodell und Kindergeld: Isolierter Ausgleich möglich?
Ein ewiger Streitpunkt beim Wechselmodell ist die Verrechnung des Kindergeldes. Eine aktuelle Entscheidung des BGH schafft insofern Klarheit, als ein isolierter Ausgleich des Kindergeldes zulässig ist.