Eigene Steuerklasse für Getrennterziehende?

Statt von Alleinerziehenden wird heute vermehrt von Getrennterziehenden oder auch Teilerziehenden gesprochen. Warum? Echte Alleinerziehende gibt es immer weniger, immer öfter teilen sich Paare auch nach der Trennung die Erziehung (zum Beispiel beim so genannten Wechselmodell).

Das Steuerrecht hinkt dieser Entwicklung aber hinterher – und die Forderungen nach einer Entlastung beider Elternteile häufen sich. Familienministerin Katarina Barley macht sich nun dafür stark, das Ehegattensplitting zu reformieren. Sie möchte einen Familientarif einführen, durch den unabhängig vom Familienstand auch getrennterziehende Eltern entlastet werden.

Familientarif, Kinderbonus oder gar eine eigene Steuerklasse für getrennterziehende Eltern?

Verheiratet? Nicht verheiratet? Geschieden? Maßstab der Besteuerung ist bisher vor allem der Status der Eltern. Das will Familienministerin Barley ändern und das Erziehen von Kindern in den Vordergrund stellen. Mit einem Kinderbonus von 150 Euro pro Elternteil und Kind sollen alle Eltern mit Kindern entlastet werden. Echte Alleinerziehende sollen noch mehr entlastet werden, indem sie den doppelten Kinderbonus bekommen und keine Kita-Gebühren bezahlen müssen – was wiederum die Berufstätigkeit der Alleinerziehenden fördern würde.

 

Unterstützt wird Barley unter anderem vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), der eine eigene Steuerklasse für getrennterziehende Eltern fordert – schließlich sei es ungerecht, dass getrennt erziehende unterhaltspflichtige Elternteile wie Ledige besteuert werden.

Unsere Meinung: Tatsächlich spiegeln sich die geänderten nachehelichen Lebensverhältnisse nicht im Steuerrecht wieder. Ob die Eltern nun das Wechselmodell wählen oder sich die Erziehung der Kinder in einem anderen Verhältnis aufteilen, sollte auch bei der finanziellen Entlastung eine Rolle spielen. Ob es aber direkt eine eigene Steuerklasse für Getrennterziehende sein muss, was unser ohnehin schon viel zu komplexes Steuerrecht wahrscheinlich noch komplizierter machen würde? Da erscheint die Lösung über einen Familienbonus einfacher und auch flexibler, was die Aufteilung des Bonus zwischen den Eltern je nach Anteil an der Erziehung angeht. Beispiel: Die Mutter übernimmt die Erziehung zu 60 %, der Vater zu 40 %. Der Familienbonus ließe sich einfach nach diesem Verhätlnis aufteilen.

Man darf gespannt sein, ob Familienministerin Barley hier lediglich Wahlkampf betreibt, oder ob sich die Pläne nach den Bundestagswahlen tatäschlich verwirklichen lassen. Unterstützenswert ist das Vorhaben auf jeden Fall!

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