Wechselmodell

Kindesunterhalt richtig berechnen beim Wechselmodell

Das Wechselmodell wird von getrennten Paaren immer häufiger angewendet, wenn es um die Betreuung der Kinder geht. Und wie Sie sicher wissen, bringt das Schwierigkeiten für die Unterhaltsberechnung mit sich. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie heute unter anderem im Finale unserer Serie „Wechselmodell & Co. Im Griff“!

Klicken Sie hier und lesen Sie mehr über die Probleme der Unterhaltsberechnung beim Wechselmodell, beim Sonderbedarf – oder wenn das Kind bei Dritten lebt.

Eigene Steuerklasse für Getrennterziehende?

Statt von Alleinerziehenden wird heute vermehrt von Getrennterziehenden oder auch Teilerziehenden gesprochen. Warum? Echte Alleinerziehende gibt es immer weniger, immer öfter teilen sich Paare auch nach der Trennung die Erziehung (zum Beispiel beim so genannten Wechselmodell).

Das Steuerrecht hinkt dieser Entwicklung aber hinterher – und die Forderungen nach einer Entlastung beider Elternteile häufen sich. Familienministerin Katarina Barley macht sich nun dafür stark, das Ehegattensplitting zu reformieren. Sie möchte einen Familientarif einführen, durch den unabhängig vom Familienstand auch getrennterziehende Eltern entlastet werden.

Was sich im Steuerrecht demnächst für Getrennterziehende ändern könnte, erfahren Sie hier.

Familiengericht ordnet Wechselmodell an – Kindeswohl geht vor

Auch gegen den Willen eines Elternteils kann durch eine gerichtliche Umgangsregelung ein Wechselmodell angeordnet werden. Dies ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung des BGH, die bei Familienrechtlern für Aufsehen sorgte – immerhin war sie eine klare Absage an die bisherige herrschende Meinung. Und auch hier gilt wieder: Das Kindeswohl steht über allen anderen Interessen.

Lesen Sie hier unsere kompakte Analyse der Entscheidung mit wertvollen Praxistipps.

Der nichtbetreuende Elternteil ist nicht leistungsfähig – was nun?

Heute geht es weiter mit unserer Serie „Wechselmodell & Co. im Griff“. Immer wieder kommt es vor, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig ist. Was ist dann bei der Bestimmung des Unterhalts zu beachten?

Klicken Sie hier und lesen Sie dazu unseren Artikel: „Was tun, wenn der nichtbetreuende Elternteil nicht (voll) leistungsfähig ist“!

Kindesunterhalt: Ihre Möglichkeiten als Anwalt, wenn der betreuende Elternteil mehr verdient

Vor kurzem starteten wir die Serie „Wechselmodell & Co. im Griff“ mit den Basics zum Bar- und Betreuungsunterhalt. Heute steigen wir tiefer in die Materie ein und zeigen Ihnen, welche Faktoren Sie als Anwalt bei der Berechnung des Kindesunterhalts zu beachten haben, wenn der betreuende Elternteil mehr verdient als der nicht-betreuende Elternteil.

Klicken Sie hier und lesen Sie jetzt Teil 2 unserer Serie „Wechselmodell & Co. im Griff“!

Bar- und Betreuungsunterhalt: Die Basics

Der Unterhaltsbedarf eines minderjährigen Kindes setzt sich aus dem Betreuungs- und dem Barunterhalt zusammen. Das Grundprinzip nach einer Trennung ist einfach: Der eine Elternteil betreut das Kind, der andere Teil bezahlt Unterhalt. Doch in der Praxis gibt es immer mehr komplizierte Ausnahmefälle, die wir in einer 4-teiligen Serie „Wechselmodell & Co. im Griff“ für Sie beleuchten.

Lesen Sie hier Teil 1 der Serie: „Bar- und Betreuungsunterhalt: Die Basics“