Schlag auf Schlag ging es bei einem Rechtsstreit gegen die Stadt Köln um den Anspruch auf einen U3-Betreuungsplatz. Die Stadt bot den Eltern einen Platz bei einer Tagesmutter an, doch die Eltern bestanden auf einen Kita-Platz.
Ausgleich von in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten
Auszugleichen sind im Versorgungsausgleich auch solche Versorgungsanrechte, die mit dem Anfangsvermögen eines Ehegatten nach Beginn der Ehe erworben wurden. Dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Versorgungsanrecht während der Ehe aus seinem Anfangsvermögen erworben hat, rechtfertigt für sich genommen nicht den Ausschluss des Versorgungsausgleichs.