Das Trennungsjahr: Was gibt es dabei zu beachten?

Der Sinn und Zweck des Tennungsjahres ist klar: Das Scheitern der Ehe wird bei der einverständlichen Scheidung nach § 1566 Abs. 1 BGB durch das einjährige Getrenntleben unwiderlegbar vermutet. Ist diese „Mindestwartezeit“ nicht eingehalten, wird der Scheidungsantrag i.d.R. als unbegründet abgewiesen.

Alles, was es zum Trennungsjahr vor der Scheidung zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

So bereiten Sie das erste Mandantengespräch zur Scheidung optimal vor

Eheleute, die sich mit der Absicht tragen, sich scheiden zu lassen oder die auf einen bereits gestellten Scheidungsantrag reagieren müssen, werden sich in aller Regel zunächst mündlich, telefonisch oder per E-Mail um einen Besprechungstermin bemühen. Wenn Sie schon in diesem Moment mit der Vorbereitung des Mandantengesprächs beginnen, sparen Sie später wertvolle Zeit.

Sehen Sie hier unsere Tipps zur perfekten Vorbereitung Ihres Mandantengesprächs Scheidung.