Der BGH hat eine neue Entscheidung veröffentlicht, der die Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt festlegt. Bei mangelnder Kenntnis des Vaters über Studienabsichten seines volljährigen Kindes, das über einen erheblichen Zeitraum in seinem erlernten Beruf gearbeitet hat, hat das Kind jedenfalls keinen Anspruch auf weiteren Unterhalt.
Besprechung zum Beschluss des BGH vom 03.05.2017 – XII ZB 415/16